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Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 7. Dez 2017, 20:54
von Faber
das was ICH sehe,
das ist:
es wird hier mit aller Kraft die Kernbotschaft zerfleddert, die da heißt:
Nicht der Einsilberschummeltest entscheidet über den Kassenbeitragszahleranteil, sondern der vorgeschriebene Anhang 4 und da hält sich der HörHilfeBedürftige am besten an den Anhang 4.1 oder 4.3.
eigentlich ganz einfach

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 7. Dez 2017, 21:03
von Gerhard_R
wenns so einfach wäre, dann hättest du es dabei gelassen und nicht deine peinlichen Versuche unternommen andere Leute in sinnentfreite Diskussionen zu verwickeln, indem du mit Halbstarken Argumenten provoziert hast.
Jetzt reflektier mal über dein Verhalten und die Reaktion anderer User auf dein Getue.
Und deine Anhänge haben auch keinen geholfen, weil du damit fantastische Gebilde konstruierst, die bodenlos sind.
Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 7. Dez 2017, 21:59
von Faber
moin,
lesen hilft, merke ich gerade.
die Versicherteninformation (Anhang 3) der Vereinbarung, welche die Hörhandwerker vereinbart haben - und die jeder versicherte Hörhandwerkerkunde erhalten muss - hat ja auch noch so einen schönen verklausulierten Satz in sich: "...kann Ihnen der Hörgeräteakustiker auch Hörsysteme mit zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen anbieten...u.a...
mehr Kanäle als audiologisch notwendig...."
auch DAS kann ja nur bedeuten:
Es hat stets genau SOOO VIELE Kanäle zu geben, wie INDIVIDUELL "audio"--"logisch" sind, (sprich "Not-wendig") sind.
Schau mal einer an
und was da Not-wendig ist, das kann sogar der Laie anhand seines Tonaudiogramms beurteilen, wenn er sich die Mühe macht, gelle?
Nur WISSEN muss er´s

aber:
ich arbeite ja daran

es ist nun schon jetzt zusammenzufassen, was an gepflegten Narrativen dieser Zunft NICHT stimmt:
"
Kassengeräte": ist unrichtig,
"nur 4 Kanäle ist Kassenstandard": ist auch unwahr,
"Verstehen außerhalb Seniorenruhezone erfordert aufpreispflichtige höhere Technologiestufen" (ist bzgl. Technologiestufen richtig - bzg. "aufpreispflichtig" gelogen)
"Kasse zahlt, wenn Einsilbertestergebnis passt" ist ebenfalls knapp daneben, weil:
"Kasse zahlt erst, wenn Kunde zufrieden - nicht wenn´s dem Hörhandwerker reicht".
mal sehen, was man sonst noch so (be)merkt, wenn man erst mal hellhörig - und nicht nur "hörig" - wurde

LG
Gewichtl
Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 7. Dez 2017, 22:50
von Gerhard_R
wer hat das da so von sich gegeben?
mit wem versuchst du gerade zu reden?
Kannsenstand war seit naher Vergangneheit schon immer etwa 8 Kanäle, was auch nicht immer reicht.
Reitest du dich weiter in die Kacke hier?
Es geht immer im Kreis, zwischen Zufriedenheit des Kunden und Messtechnik. Sicher wird die Kasse nichts zahlen, wenn der Kunde nicht zufireden ist, die Kasse wird auch nicht zahlen, wenn der Kunde eine Wunschliste hat, die er nicht braucht.
Und den Schwachsinn den du dir aus diesem Fragzeichne zusammenreimst nimmt genau keiner ernst, weil er keinen halt in der Realität hat.
Du bist ein was wäre wenn Männchen, dass vor sich hinspinnt, ohne jemails zu einem Ergebniss zu kommen.
:f_ck:
Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 7. Dez 2017, 22:57
von Faber
na dann zähl doch mal ein paar aufpreisfreie 8-Kanäler der "nahen Vergangenheit" auf, und am besten gleich ein Audiogrammbeispiel für den Not-wendigen Bedarf an dieser Kanalanzahl.
Danke

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 7. Dez 2017, 22:57
von Gerhard_R
Du hast doch in einem anderen Thread deine bisherigen HG aufgezählt.
Warum gehst du nicht raus in die Welt und diskutierst mit echten Menschen um deine Bedürfnisse, argumentierst mit echten Menchen und der KK.
So wie es aussieht hat dich jeder aus der Tür geschickt und du hast nie bekommen was du willst.
Du bist die letzte Person von der ich mir Rat geben lassen würde, wie ich mit der derzeitigen Situation ein für mich passendes Hörgerät finden würde, vorallem wenn du nicht deine Probleme mit Verstehen im Störgeräusch klarbekommst und nicht ausrechend mit dem Aku um eine Verbesserung arbeiten kannst.
Warum hast du kein anderes HG getestet, bis Ergebnisse zufriedenstellend waren und dann eine Argumentation mit KK und Aku vorgeschlagen?
Deine Beweggründe dich hier zu äußern sind nur dein purer Wahnsinn.
Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 7. Dez 2017, 22:59
von Gerhard_R
Gewichtl hat geschrieben:na dann zähl doch mal ein paar aufpreisfreie 8-Kanäler der "nahen Vergangenheit" auf, und am besten gleich ein Audiogrammbeispiel für den Not-wendigen Bedarf an dieser Kanalanzahl.
Danke

warum sollte ich? Ich war nicht Interessiert, habe aber in der letzten Anpassung gesagt bekommen, dass es das bei Kasse geben würde.
Denkst du ich würde mit dir eine anständige Diskussion darüber anfangen?
Merkst du nicht, wenn du unten durch bist?
Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 7. Dez 2017, 23:05
von Faber
na ja, ich wundere mich nur deshalb, weil ich bei deinen hier veröffentlichten HV-Daten keinen Bedarf für 8 Kanäle sehe

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 7. Dez 2017, 23:09
von Gerhard_R
Gewichtl hat geschrieben:na ja, ich wundere mich nur deshalb, weil ich bei deinen hier veröffentlichten HV-Daten keinen Bedarf für 8 Kanäle sehe

du hast auch keine Ahnung.

Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 8. Dez 2017, 09:26
von rabenschwinge
Guten Morgen,
hier ist ja schon nett Leben.... Allerdings mich würde auch interessieren, was die KK zu Deinem Verhalten und Deinen Vorstellungen sagt, Gewichtl.
Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 8. Dez 2017, 09:54
von Faber
moin, rabenschwinge,
meine Krankenkasse hat mir ausdrücklich den Abdruck der Hilfsmittelrichtlinie §19 und §21 schriftlich per Postbrief zukommen lassen, mit dem Hinweis, das DIESE vereinbarte Vertragsinhalte seien.
LG
Gewichtl
Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 8. Dez 2017, 10:10
von rabenschwinge
Das meine ich nicht und das weißt du auch.
Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 8. Dez 2017, 10:42
von Faber
rabenschwinge hat geschrieben:Das meine ich nicht und das weißt du auch.
nein rabenschwinge,
dann weiß ich NICHT was du meinst.
Deutlicher konnte mir doch die Krankenkasse nicht mitteilen:
"Liebe Versicherte: DIESES haben wir für EUCH vereinbart - EINFORDERN werdet Ihr es aber schon selber müssen, Ihr seid ja schon groß"

LG
Gewichtl
Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 8. Dez 2017, 10:54
von Ohrenklempner
Das ist aber ganz schön schwammig. Das ist, als würde mir meine Rechtsschutzversicherung eine Kopie des Grundgesetzes zuschicken, wenn ich nach deren Leistungen frage.
Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 8. Dez 2017, 10:55
von rabenschwinge

jap, Ohrenklempner.
Re: "Bestmöglichkeitsbescheinigung"
Verfasst: 8. Dez 2017, 10:58
von Faber
moin Ohrenklempner,
also, wenn mir meine Krankenkasse DAS schickt um mir damit meine Rechte bzgl. des von mir zu unterzeichnenden Anhang 4.1 der mit deiner Zunft vereinbarten Versorgungsverträge zu verdeutlichen, dann freue ich mich sehr über diesen klarstellenden Auszug aus "dem Grundgesetz"

LG
Gewichtl