Hilfe bezüglich GdB

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taubsi
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Hilfe bezüglich GdB

#1

Beitrag von taubsi »

Hallo zusammen,

ich habe gerade Euer wundervolles Forum entdeckt.

Werde mich demnächst nochmal im Vorstellungsbereich melden, aktuell beschäftigt mich aber die Frage, ob mich das Sozialamt möglicherweise falsch eingestuft hat.

Nach meinen Berechnungen müsste ich min. ein GdB von 50 erhalten, zugewiesen wurde aber nur 30.

Um einen Antrag zur Verschlechterung zu stellen habe ich nochmal beim HNO vorgesprochen, der hat eine neue Messung machen lassen. Nebenbei bin ich noch bei Akkustiker zwecks neuer HGs, daher gabs dort auch noch eine Messung.

Was mich wundert: Um den Hörverlust via Sprachverstehen berechnen zu können benötigt man doch die Werte bei 100, 80 und 60 dB SPL? Warum wurde dass denn bei keiner der Messungen eingezeichnet - gerade der HNO wusste ja, dass die Messung für das Sozialamt benötigt wird.

Im Anhang mal die Audiogramme, vielleicht mag sich jemand mit Erfahrung diese mal kurz ansehen, das würde mich sehr freuen.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

Marco
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Randolf
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#2

Beitrag von Randolf »

Hallo,

ja, ich denk mal GdB 80 ist drin.
muggel
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#3

Beitrag von muggel »

Hallo,

die Aufiogramme genügen definitiv nicht den Anforderungen. Die Bestimmung des GdB gleich dann eher einem Ratespiel.
Da der HNO im Allgemeinen keine wirkliche Ahnung vom SGB und damit von den Anforderungen für eine entsprechende Messung fürs Versorgungsamt hat, nehmen viele individuell die dB-Werte bei dem sie das Sprachverstehen messen. Hier ist es nötig, wenn man im Vorfeld genau mitteilt, welche Werte gemessen werden sollen!

Auffällig ist für mich, dass die Aufiogramme sehr unterschiedlich sind - Hörverluste von 20 dB innerhalb von weniger als 3 Wochen!!

Die Einschätzung von Randolf (Anmerkung: Korrektur, da falscher Name), dass ein GdB von 80 herauskommen sollte, stimme ich übrigens nicht zu; ein GdB von 50 sollte es jedoch sein.

Grüße
Zuletzt geändert von muggel am 29. Jul 2018, 22:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Randolf
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#4

Beitrag von Randolf »

Hallo,

ich heiße Randolf und nicht Rondomat.
Bei mir hat der HNO den GdB dem Amt vorgeschlagen und fertig.
KatjaR
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#5

Beitrag von KatjaR »

80 GdB gibt es aber nur bei beidseitiger Taubheit, diese liegt hier nicht vor.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
muggel
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#6

Beitrag von muggel »

Randolf hat geschrieben:Hallo,

ich heiße Randolf und nicht Rondomat.
Sorry für die Verwechselung.. das war nicht mit Absicht (schon gar nicht mit böser).
Ich habe es im entsprechenden Posting korrigiert.
Zuletzt geändert von muggel am 29. Jul 2018, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
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taubsi
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#7

Beitrag von taubsi »

Hallo muggel, Katja und randolf,

vielen lieben Dank für die Einschätzung - ich denke auch das es 50 werden müsste.

Bezüglich der Verschlechterung: Ich weiß nicht ob beim Akkustiker (07.04.) die Einsilber auch ohne HG gemessen hatte.

Generell scheint mir der HNO Arzt selbst kompetent zu sein, die Fräuleins die die Messungen machen haben da aber anscheinend meist keine große Lust dazu... werde mir wohl bevor ich einen Antrag auf Verschlechterung stelle nochmal einen Termin beim Arzt machen und gezielt darauf hinweisen.

Was meint ihr - sollte ich das Ganze über den VDK abhandeln (bin dort noch kein Mitglied), sind die Chancen höher? Oder erst nochmal wie beim Erstantrag selbst versuchen und ggf. da nach dort um Unterstützung bitten?

Viele Grüße

Marco
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Randolf
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#8

Beitrag von Randolf »

Hallo,

die Entschuldigung wegen meinem Namen nehme ich an.
Aber der Vorschlag für den GdB muss vom Arzt kommen, das Amt nickt das ab.
Wenn das Laien festlegen, haben alle 100%.
Auch 80% ist nicht das Höchstmass ohne weitere Behinderungen!
Rondomat
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#9

Beitrag von Rondomat »

So einen Namens-Verschreiber muss man aushalten :D .... aber nur zur Info: der Grad der Behinderung wird nicht in Prozent angegeben. Der Begriff steht schon im Namen "Grad" der Behinderung.
Viele Grüsse, Rainer
_________________________________ Ich habe dauernd Med-el's im Kopf ....
muggel
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#10

Beitrag von muggel »

Hallo Randolf,

der HNO-Arzt kann dieses zwar vorschlagen, ob das Amt diesem aber so stattgibt, steht auf einem anderen Blatt. Nicht umsonst gibt es ja entsprechende Behörden in Deutschland. Würde man die von Ärzten etc vorgeschlagenen GdB und Merkzeichen stets übernehmen, bräuchte es ja keinen medizinischen Dienst in diesen Behörden mehr.
Es wäre schön, wenn die Ämter das einfach abnicken, was die Ärzte vorschlagen -- dann bräuchte es oft keine Gerichtsverfahren wegen soetwas!

Ich weiss nicht, ob du die Grundlage für die Vergabe des GdB kennst. Diese nennt sich "Versorgungsmedizinische Grundsätze". Hier steht drin, bei welchen Einschränkungen welcher GdB vergeben wird.
Für eine Schwerhörigkeit, die später (=nach dem Spracherwerb) erworben wurde, gibt es hiernach einen maximalen GdB von 80 -- nicht mehr. Weitere Erkrankungen, zu denen auch Tinnitus zählt, werden ggf. zusätzlich berücksichtigt.

Grüße,
Miriam
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Randolf
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#11

Beitrag von Randolf »

Hallo Muggel,

vielen Dank für deine Eingabe. es kommt enorm auf den Arzt an, der das 1. Gutachten schreibt. Das Amt kann einen anderen Gutachter vorschlagen, bitten, bestellen.
In der Regel wird man das nicht tun, wenn der vorgeschlagene GdB hinreichend begründet wurde.

Der MDK ist der med. Dienst der Krankenkassen. Die Krankenkasse hat nichts mit dem Amt = Behörde zu tun. Beim MDK sind kaum ärztliche Sachverständige zu finden.

Wer nicht mit dem 1. 'Gutachten und damit erreichtem GdB zufrieden ist, wird es schwer haben, unabhängig von allen GdB - Tabellen.
muggel
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#12

Beitrag von muggel »

Hallo,
Randolf hat geschrieben: Der MDK ist der med. Dienst der Krankenkassen. Die Krankenkasse hat nichts mit dem Amt = Behörde zu tun. Beim MDK sind kaum ärztliche Sachverständige zu finden.
Wer redet vom MdK?
Mit dem medizinischen Dienst meine ich die entsprechenden Gutachter der Versorgungsämter, nicht den medizinischen Dienst der Krankenkasse. Dass die Krankenkasse nichts mit der GdB und Merkzeichen-Vergabe zu tun haben, ist mir vollkommen klar. Dennoch hat jedes Amt, was über Merkzeichen und den GdB urteilt, einen entsprechenden medizinischen Dienst.
In dem mir zuständigen Amt wird jedes Mal dieser medizinische Dienst bzw. ein Arzt eingeschaltet, auch wenn es entsprechend aussagekräftige Atteste vom niedergelassenen Arzt gibt.

Gut, dass es in Deutschland klare Richtlinien gibt, an die sich jedes Amt zu halten hat. Auch das Versorgungsamt. Für den GdB und die Merkzeichen ist die Grundlage in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen festgeschrieben und wenn ein Gutachter diese missachtet (und das kommt nicht so selten vor!), dann hat man das Recht auf eine Klage.
Ich habe dieses Procedere schon mehrfach durch, obwohl meine Ärzte das gut und ausreichend formuliert hatten. Der medizinische Dienst meines Versorgungsamtes sah es jedoch anders -- und komisch, ich habe bisher beide Verfahren vor dem Gericht gewonnen.
Zuletzt geändert von muggel am 30. Jul 2018, 17:23, insgesamt 2-mal geändert.
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Randolf
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#13

Beitrag von Randolf »

Hallo Muggel,

dann habe ich wohl einen zu hohen GdB, ich habe ihn weder vom Gericht erteilt bekommen noch musste ein 2. Gutachten von einem med. Dienst herhalten.
Wahrscheinlich waren die von dir genannten Tabellen noch nicht in Kraft getreten.
muggel
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#14

Beitrag von muggel »

Hallo Randolf,

ich kenne dein Audiogramm nicht, deine sonstigen Probleme, die ärztlichrn Atteste und das Versorgungsamt-Gutachten nicht.
Ist mir auch herzlich egal.
Es gibt Richtlinien und daran müssen sich Gutachter halten. Geben Sie mindestens das, was in den Richtlinien steht, ist alles ok.

Jedes Versorgungsamt arbeitet übrigens anders. Die einen vergeben eher MK und höhere GdB, die anderen sind "knausig".
Auch hilft es nichts zu schreiben "ich habe aber den und den GdB bekommen", denn damit kann der TE nichts anfangen.

Und ja, die versorg. Grundsätze werden hin und wieder angepasst.
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Wallaby
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#15

Beitrag von Wallaby »

Hallo Randolf,

seit wann wurde Dein GdB zugesprochen?

Es bringt vorallem in der Tat nichts, dass man von sich auf andere schliessen tut. Hier können wir nur Anhand der Audiogramme im etwa einschätzen, was man minimum erwarten kann. Was für andere Einschränkungen noch da sind bzw. was für auswirkungen mit der „Behinderung“ mit sich bringt kann keiner von uns hier sagen, da wir die jeweiligen Betreffende Personen nicht kenn.

Und wichtig, die jeweiligen einzelne GdB für entsprechende Behinderung werden NICHT addiert sondern miteinander verrechnet.

Gruß
Wallaby
Randolf
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#16

Beitrag von Randolf »

Hallo,

es ist richtig, dass ich meinen GdB allein auf die Hörbehinderung schon lange habe, aber noch nicht während der Schulzeit. Ich habe in keiner Weise Einfluss darauf genommen.
KatjaR
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#17

Beitrag von KatjaR »

Wenn man vor dem 7. Lebensjahr ertaubt, gibt es GdB 100, weil dann davon ausgegangen wird, dass auch die Sprachentwicklung beeinträchtigt verläuft. Hier war aber von einem nicht tauben erwachsenen Menschen die Rede. Bei postlingual ertaubten Menschen ist der GdB, rein bezogen auf das Hören eben nach den Richtlinien höchstens 80 GdB. Das war auch noch nie mehr soweit mir bekannt. Für die reine Taubheit sind die 80 GdB also Höchstgrenze, alles was darüber hinaus geht ist zusätzlichen (wie bei Sprachstörungen postulierten) Einschränkungen zuzurechnen.
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Randolf
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#18

Beitrag von Randolf »

Liebe Katja,

ich bin nicht taub, dennoch habe ich einen hohen GdB.
Weil der HNO das richtig beschrieben hat, konnte der Antrag die Ämtshürde problemlos überwinden. Ich brauchte auch kein Gerichtsverfahren wie Muggel.
KatjaR
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#19

Beitrag von KatjaR »

Dann hat der Arzt dir was bescheinigt, was nicht den Richtlinien entspricht, Glück für dich, aber keine Grundlage für andere sich darauf zu berufen. Das hat auch mit der Begründung des Arztes nichts zu tun, es sei denn in diese sind weitere Einschränkungen eingeflossen, die aber nicht nur das Hörvermögen betreffen.
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muggel
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#20

Beitrag von muggel »

Hallo,
wie gesagt .. vieles ist auch abhängig vom entsprechenden Sachbearbeiter, dem Mediziner im Hintergrund etc.
Bei mir waren die Unterlagen auch allesamt eindeutig, dennoch wollte mein Amt mir die zustehenden Merkzeichen nicht geben. Daher habe ich geklagt und "gewonnen".

Auch jetzt gibt es noch jede Menge Fälle, wo die Unterlagen sehr eindeutig sind und die Ämter dennoch sehr merkwürdige Auffassungen vertreten. So habe ich gerade einen "Fall", wo der Hörverlust fast durchgängig auf einer Ebene ist, der medizinische Gutachter jedoch den GdB anhand der versorgungsmed. Grundlagen für eine Lärmschwerhörigkeit bestimmt hat -- was natürlich vollkommen falsch ist. Auch wurde das Sprachaudiogramm nicht korrekt genommen, obwohl der Arzt das alles aufgeführt hat.

Nur weil es bei dir gut lief, bedeutet es nicht, dass es überall so ist.
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Randolf
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#21

Beitrag von Randolf »

Hallo,

ich glaube nicht, dass mein HNO ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hat.
M. E. gilt ein höherer GdB auch dann, wenn die Schwerhörigkeit bereits vor Einschulung bestanden hat. Das wird von niedergel. HNO oft nicht erkannt und hinterfragt.
KatjaR
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#22

Beitrag von KatjaR »

Randolf, es ging darum was der Threatersteller für einen GdB zu erwarten hat. Nicht darum ob dein HNO ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hat. Ein höherer GdB als 80 gilt auch, wegen postuliertem erschwerten Spracherwerb bei Taubheit, oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, wenn diese vor dem 7. Lebensjahr entstanden ist. Hier geht es aber nicht um früh erworbene schwerste Hörschädigung (die ja garnicht vorliegt). Daher kommt kein GdB von 80 in Frage, der bei ERWACHSENEN, Spätertaubten, höchstens rein auf die Hörschädigung vergeben wird.
Zuletzt geändert von KatjaR am 2. Aug 2018, 10:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Randolf
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#23

Beitrag von Randolf »

Liebe Katja,

schon klar. Mir wollte der HNO damals auch nur einen GdB von 30 zukommen lassen.
Dann kam es völlig anders. Muggel hat recht: Man muss kämpfen. Deshalb bin ich in dem Fall für GdB 80, damit es wenigstens GdB 50 wird.
Bekanntlich kann man es nicht selbst fordern und verlangen.

LG Randolf
KatjaR
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Re: Hilfe bezüglich GdB

#24

Beitrag von KatjaR »

Lieber Randolf,
das Versorgungsamt ist kein türkischer Basar, wo man erst viel verlangen muss um dann handeln zu können. Etwas zu beantragen, jenseits des GdB´s nach aktueller Hörsituation, ist weder sinnvoll noch zielführend. Da jetzt alles gesagt wurde, schließe ich die Diskussion. Bei weiteren Fragen bitte neuen Threat eröffnen Marco.
Gruß Katja
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