Auswertung eines Sprachaudiogramms für den GdB

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Tiger
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Auswertung eines Sprachaudiogramms für den GdB

#1

Beitrag von Tiger »

Hallo, bin neu und gerade dabei mir einen GdB von 50% beim Sozialgericht zu erkämpfen. War bereits dazu beim HNO Gutachter, der mir 50 % bescheinigt hat und mich dann noch mal zu einem Hörtest einbestellt hat um das Gutachten auf 40% zu berichtigen!
Kann jemand mein Sprachaudiogramm auslesen und mir die hierzu wichtigen Zahlen zur Berechnung sagen? (??) Bitte
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muggel
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Re: Auswertung eines Sprachaudiogramms für den GdB

#2

Beitrag von muggel »

Nach dem Sprachaudiogramm steht dir ein GdB von 40 zu.

Auf beiden Ohren hast du ein Verlust für Zahlen von mehr als 45 dB, aber weniger als 50 dB.
Auf beiden Seiten verstehst du bei 60 dB 0% Einsilber, bei 100 dB 85%. Bei 80 dB verstehst du mit dem einen Ohr 55%, mit dem anderen 60% der Einsilber.
Das ergibt ein einfaches Gesamtwortverstehen von 140 einerseits und 145 andererseits.
Gemäß 5.2.1 Tabelle A der versorgungsmedizinischen Grundsätze entspricht ein Hörverlust von Sprache ab 45 dB (und weniger als 50) und einem einfachen Gesamtwortverstehen ab 125 (und weniger als 150) einem Hörverlust von 60%.
Dies ist nach 5.2.4 Tabelle D der vers. Grundsätze jeweils genau die Grenze zwischen mittel- und hochgradiger SH, was einem GdB von 40 entspricht.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Tiger
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Re: Auswertung eines Sprachaudiogramms für den GdB

#3

Beitrag von Tiger »

DANKE liebe(r) Muggel! :D
Jetzt kapier ich dieses Sprachaudiogramm.
Nunmehr habe ich 3 Sprachaudiogramme die unterschiedlich ausfallen.
Wie kann das sein? Hättest du eine Idee woran das liegen könnte?
Herzlichen Dank schon mal für deine Geduld
fast-foot
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Re: Auswertung eines Sprachaudiogramms für den GdB

#4

Beitrag von fast-foot »

Hallo Tiger,

ich erhalte auf Grund des Sprachaudiogramms für das linke Ohr einen Hörverlust von 70 %, da der Hörverlust für Zahlen bei 50 dB liegt (gemäss Interpolation).

Somit ergibt sich für den GdB eine Spanne von 30 bis 60.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Tiger
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Re: Auswertung eines Sprachaudiogramms für den GdB

#5

Beitrag von Tiger »

Hallo fast-food,
könnte man -theoretisch dann so viele Sprachaudiogramme machen wie man will und dann das passende (im negativen Sinne) raus suchen?
Würde heissen, die Sprachaudiogramme fallen sowieso nicht immer gleich aus?
Gruß
Tiger
Treehugger
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Re: Auswertung eines Sprachaudiogramms für den GdB

#6

Beitrag von Treehugger »

Richtig,

man ist nicht jeden Tag gleich gut drauf,
also hört man auch nicht gleich gut.

Aussuchen kannst du dir das nicht, musst ja zum HNO.
Der wird dir nicht unbegrenzt viele machen.

Treehugger
Tiger
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Re: Auswertung eines Sprachaudiogramms für den GdB

#7

Beitrag von Tiger »

Hallo Treehugger,
genau das ist mein Problem - für die GdB wird das Sprachaudiogramm vom HNO-Gutachter passend gemacht....
Können denn auch Fehler bei der Erstellung des Sprachaudiogramms passieren? Beim Test als solches? So viel ich weiss sind die Wörter und Zahlen auch jedesmal anders?
Habe halt 3 unterschiedliche Sprachaudiogramme :help:
muggel
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Re: Auswertung eines Sprachaudiogramms für den GdB

#8

Beitrag von muggel »

fast-foot hat geschrieben:Hallo Tiger,

ich erhalte auf Grund des Sprachaudiogramms für das linke Ohr einen Hörverlust von 70 %, da der Hörverlust für Zahlen bei 50 dB liegt (gemäss Interpolation).
Dafür ist bei mir die Auflösung zu gering. Ich denke, der Gutachter vom Versorgungsamt wird in diesem Fall das das Tonaudiogramm hinzunehmen.
Somit ergibt sich für den GdB eine Spanne von 30 bis 60.
Wie kommst du darauf? Bei einem HV von 60% beidseitig steht einem ein GdB von 40 zu.
Bei einem HV von 60% einerseits und 70% andererseits steht ein GdB von 30-50 zu, je nachdem wie der Gutachter den HV von 60% einordnet. Deklariert er den HV von 60% als mittelgradige SH, dann würde nach Tabelle D der versorgungsmed. Grunsätzen ein GdB von 30 herauskommen (ein Ohr mittelgradig, das andere hochgradig). Deklariert der Gutachter den HV von 60% als hochgradig, dann liegt eine beidseitige hochgradige SH vor, was ein GdB von 50 impliziert. Da jedoch bei einem HV von 60% beidseitig ein GdB von 40 nach Tabellte D gegeben werden muss, kann der GdB von 60% HV einerseits und 70% HV andererseits nicht kleiner als 40 angesetzt werden. Im Bestenfall erhält der TE ein GdB von 50, jedoch würde ich eher von einem GdB von 40 ausgehen, da die ganz genaue Berechnung des HV für Zahlen eben einen Wert knapp unter 50dB ergibt. Auch von der Tabelle D selbst ist eben 40 der Wert "zwischen" den beiden möglichen Interpretationen des HV von genau 60%.
Können denn auch Fehler bei der Erstellung des Sprachaudiogramms passieren? Beim Test als solches? So viel ich weiss sind die Wörter und Zahlen auch jedesmal anders?
Das Hören und damit auch das Sprachverstehen ist auch Tagesformabhängig. Man muss ja nur ein Wort bei der Reihe mehr oder weniger verstehen, schon ändert sich die Verstehquote um 5%.
Zuletzt geändert von muggel am 30. Aug 2018, 19:05, insgesamt 1-mal geändert.
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fast-foot
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Re: Auswertung eines Sprachaudiogramms für den GdB

#9

Beitrag von fast-foot »

Das alles ist meiner Ansicht nach Interpretationssache. Nur ein Beispiel:
muggel hat geschrieben:Da jedoch bei einem HV von 60% beidseitig ein GdB von 40 nach Tabellte D gegeben werden muss, kann der GdB von 60% HV einerseits und 70% HV andererseits nicht kleiner als 40 angesetzt werden.
Scheint logisch, ist jedoch meiner Ansicht nach nicht zwingend, sofern es kein ("für diesen Fall relevantes") Gerichtsurteil hierzu gibt.

Gruss fast-foot
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Randolf
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Re: Auswertung eines Sprachaudiogramms für den GdB

#10

Beitrag von Randolf »

Hallo,

der Mensch ist keine Tabelle.
Im Zweifel sind die Werte nach oben zu korrigieren.
Das muss der HNO entscheiden.

LG Randolf
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