Wieviel dB Hörminderung????

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Tomas
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Wieviel dB Hörminderung????

#1

Beitrag von Tomas »

Ich kapier diese Kurven bis heute nicht...
Brauche ein neues HG und ob ich einen bestimmten Wert erreiche, entscheidet darüber, ob ich zuzahlen muss oder nicht (Privat versichert).
Kann mir jemand einfach nen Wert angeben, wiviel Minderung ich habe ? Hörkurve unten... Danke
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muggel
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Re: Wieviel dB Hörminderung????

#2

Beitrag von muggel »

Das lässt sich pauschal nicht sagen, da es darauf ankommt, welche Berechnungsgrundlage du nimmst.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist zB der Kassenbeitrag abhängig, ob man eine SH gemäß WHO der Kategorie 4 oder weniger hat.
Die WHO berechnet den Grad der Schwerhörigkeit über den mittleren Hörverlust der Frequenzen 500, 1000, 2000 und 4000 Hz.
Bei dir wäre dieser 1/4* (65+65+70+75)= 68,75.
Nach WHO ist das eine hochgradige Schwerhörigkeit und damit WHO3. Erst bei einem mittleren Wert von >80 zählt man zur Kategorie WHO4 und erhält den höheren Krankenkassenzuschuss für Hörgeräte.

Bestimmt man den Hörverlust gemäß den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, so käme nach dem Tonaudiogramm ein Hörverlust von 87% heraus, was nach versorgungsmed. Grundsätzen eine an Taubheit grenzende SH wäre.

Da ich davon ausgehe, dass dein KV-Tarif ebenfalls zwischen WHO<4 und WHO4 unterscheidet, du jedoch keinen Hörverlust nach Kategorie WHO4 hast, erhälst du nur den geringeren Kassenzuschuss.
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KatjaR
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Re: Wieviel dB Hörminderung????

#3

Beitrag von KatjaR »

Bei privat Versicherten gibt es meines Wissens nach keinen Unterschied im Zuschuss, abhängig vom Grad der Hörschädigung. Da kommt es auf Tarife an, evt. Beihilfesätze oder Beihilfeergänzungstarife.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
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Tomas
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Re: Wieviel dB Hörminderung????

#4

Beitrag von Tomas »

ne, bei mir ist es speziell, bei mir entscheidet 50 dB oder nicht.
Die PBeaKK ist auch eigentlich keine "Private" , hält sich aber im wesentlichen an deren Abrechnungs- und Ersattungssystematik
Li sh, seit Hörsturz 2009 auf HG angewiesen, re seit Geburt taub[size=small][/size]
muggel
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Re: Wieviel dB Hörminderung????

#5

Beitrag von muggel »

50 dB als mittlerer Wert? In welcher Frequenz?
Zum Thema Abrechnung: wenn es eine GKV ist, dann muss sie sich an das Sozialgesetzbuch halten.
Auch gibt es keine typische Abrechnungspraxis bei PKV, da alles individuelle Verträge und damit individuelle Leistungen! Die eine PKV übernimmt 2000€ für Hörgeräte, die andere 1500€, eine weitere nur 700€. Was soll da typische Abrechnungs- und Erstattungspraxis sein????
Wenn das keine PKV ist, dann gilt das Sozialgesetz und die entsprechenden Verträge, die für alle GLVen gelten. Da bekommst du den höheren Zuschuss nur bei WHO4. Du hörst jedoch für WHO4 zu gut.
Zuletzt geändert von muggel am 29. Aug 2018, 06:17, insgesamt 1-mal geändert.
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sedi
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Re: Wieviel dB Hörminderung????

#6

Beitrag von sedi »

Tomas gibt den Hinweis
Versicherungsgesellschaft ist die PostBeamtenkrankenkasse.
Im Netz gibts hier Informationen zu den Leistungen im "Grundpaket und in einem "Zusatzpaket" ISH... maximal verwirrend.
vllt. kann uns Tomas mal genau seine Bedingungen uploaden, dann kann Sachverstand die Kurven mit den Bedingungen in Einklang bringen.

schönen Tag zusammen.
* 1964, PLZ D-91xxx, selbst betroffen, hochgradig und breitbandige SH, vorwiegend wohl berufl. bedingt, ... seit ca. 2008 beidseitig (mit HDO) versorgt.
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