Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

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Gabi-Do
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Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#1

Beitrag von Gabi-Do »

Hallo Zusammen,
ich finde auf die folgende Frage noch immer keine konkrete Antwort. Daher versuche ich es mal hier:

Welches genaue Datum zählt bei der Neuverordnung von Hörgeräten nach dem Ablauf der 6 Jahre (bei gesetzl. Krankenkasse): Das Datum der Erstverordnung durch den HNO-Arzt (war bei mir März oder April 2013) oder die Überprüfung des Anpassungserfolges (das war ca. Juli/August 2013)?
svenyeng
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#2

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Das kommt nicht auf ein genaues Datum an.
Zum einen musst Du ja eh in Ruhe testen, zum anderen kann der Akustiker
den Abrechnungstermin mit der KK auch steuern.

Alle 6 Jahre zahlt die KK ihren Zuschuss.
Da ist es egal ob nun 2-3 Monate früher oder später.

Das muss aber ein Akustiker wissen. Wenn nicht kann der das auch mit Deiner KK klären. Jede KK ist ja in manchen Dingen ein klein wenig unterschiedlich.

Gruß
sven
Lobulus auriculae
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#3

Beitrag von Lobulus auriculae »

Guten Morgen,

wichtig ist das Abrechnungsdatum mit der Krankenkasse bei deiner vorherigen Versorgung. Das weiß der Akustiker am Besten. Bei einer Folgeversorgung ist allerdings eine Verordnung nicht zwingend erforderlich.

Gruß

Lobulus
akopti
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahreno

#4

Beitrag von akopti »

svenyeng hat geschrieben:
Das muss aber ein Akustiker wissen. Wenn nicht kann der das auch mit Deiner KK klären. Jede KK ist ja in manchen Dingen ein klein wenig unterschiedlich.

Gruß
sven
Nach der neuen Datenschutzrichtlinie geben die Kk solche Daten an den Akustiker nicht mehr raus, nur noch an den Versicherten.

Manchmal macht der Datenschutz die Arbeit nicht leichter.

Gruß
Dirk
smallhexi79
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#5

Beitrag von smallhexi79 »

Hallo Dirk,

das mit dem Datenschutz gebe ich dir recht.

Ich habe es so verstanden und möchte es auch wissen, da ich meine letzten zwei Vorgänger (Siemens Swing S3 1998-2006 und Phonak Eleva 411 2006-2013) ein Jahr hinaus gezögert habe.

Gabi-Go möchte nur wissen, welches Datum zählt. Das Datum von der Versorgungsanzeige oder das Kaufdatum von der Rechnung.

Gruß Smallhexi
LG smallhexi Hörgeschädigt seit 1980 durch Meningitis
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akopti
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#6

Beitrag von akopti »

Das Datum an dem die Empfangsbestätigung unterschrieben wurde.

Gruß

Dirk
Riesin
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#7

Beitrag von Riesin »

Hallo,
es gibt – entgegen des vorherrschenden Glaubens - nicht automatisch alle 6 Jahre einen Zuschuss der GKV zu neuen Hörgeräten bei Erwachsenen. Die Erfahrung durfte ich machen, obwohl ich eine HG-Verordnung vom HNO hatte. Meine HG waren über 6 Jahre alt, meine Hörkurve hatte sich jedoch nicht signifikant verschlechtert.
Daraufhin habe ich im Netz gesucht und glücklicherweise gefunden (Quelle: MDS „Richtlinien / Grundlagen der MDK-Begutachtung“). Das pdf ist zwar von 2004, aber immer noch auf der Homepage des MDS verlinkt, daher wohl immer noch die gültige Richtlinie bzw. Grundlage der MDK-Begutachtung. Wer neue HG beantragen möchte, dem möchte ich ans Herz legen, dieses pdf gründlich zu lesen. Mir hat es geholfen. Hier ein Auszug bzgl. der Folgeversorgung:

Folgeversorgung
Eine Folgeversorgung ist i.d.R. nicht vor Ablauf der Regelgebrauchszeit von 6 Jahren im Falle der Erwachsenenversorgung begründbar. Aber auch nach diesem Zeitraum besteht nicht die „automatische“ Notwendigkeit auf eine Hörhilfen-Neuversorgung. Eine Folgeversor-gung muss regelmäßig vom verordnenden HNO-Arzt auf Muster 15 mit dem technischen Zustand der bisher getragenen Hörhilfen und/oder der Veränderung der Schwerhörigkeit begründet werden. Der HNO-Arzt muss sich durch persönliche Untersuchung davon über-zeugt haben, dass der Versicherte mit der bisher getragenen Hörhilfe trotz optimierter Ein-stellung nicht mehr ausreichend versorgt ist.

Lieben Gruß!
Riesin
Zuletzt geändert von Riesin am 13. Apr 2019, 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
SH und Tinnitus seit Kindheit, mittlerweile an Taubheit grenzende SH, beids. Naida B 90 UP versorgt (Compilot, TV-Link, Select, Table Mic II)
smallhexi79
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#8

Beitrag von smallhexi79 »

Hallo Riesin,

ist dieser Link gemeint?

mds-ev
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svenyeng
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#9

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Also definitiv gibt es alle 6 Jahre von er KK den Zuschuss für neue Hörgeräte.
Das ist schon bei 25 Jahre so und hat sich bisher nie geändert.
Ich hatte da auch nie Probleme.

Es ist sogar noch leichter geworden mittlerweile.
Früher musste man, wenn man sich für ein HG entschieden hatte noch mal zum HNO und der machte einen Hörtest und nahm das ab. Das wollte die KK so.
Das ist aber schon lange nicht mehr nötig.

Auch ist eine Verordnung vom HNO meines Wissen nur bei Neuversorgung nötig.
Wer einmal ein HG hat, braucht das bei den nächsten gar nicht mehr.
Natürlich ist es aber trotzdem sinnvoll regelmäßig zum HNO zur Kontrolle zu gehen.

Gruß
sven
Riesin
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#10

Beitrag von Riesin »

smallhexi79 hat geschrieben:Hallo Riesin,

ist dieser Link gemeint?

mds-ev
Ja!
https://www.mds-ev.de/richtlinien-publi ... inien.html

Unten "Schwerhörigkeit"
Zuletzt geändert von Riesin am 13. Apr 2019, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Riesin
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#11

Beitrag von Riesin »

svenyeng hat geschrieben:Hallo!

Also definitiv gibt es alle 6 Jahre von er KK den Zuschuss für neue Hörgeräte.

Auch ist eine Verordnung vom HNO meines Wissen nur bei Neuversorgung nötig.
Wer einmal ein HG hat, braucht das bei den nächsten gar nicht mehr.

Gruß
sven
Hallo Sven,
ich habe im Dezember 2018 andere Erfahrung gemacht. Mein Antrag auf Kostenübernahme oberhalb der Festbeträge bei WHO 4 wurde von der GKV abgelehnt mit der Begründung des MDK-Gutachtens: Keine signifikante Verschlechterung, bitte gehen Sie zum Akustiker, die vorhandene Versorgung ist ausreichend und kann eingestellt werden.
Dass die HG nicht mehr ordnungsgemäß funktionierten hatte der HNO nicht dokumentiert und ich habe das nicht für wichtig erachtet, da ich dachte, alle 6 Jahre gibt es den Zuschuss.

Bei WHO4 (an taubheit grenzende SH) ist eine Folgeversorgung durch den HNO mittels HG-Verordnung notwendig. Ist man leicht- mittel- oder hochgradig SH reicht der Gang zum Akustiker aus.

Im Widerspruchsverfahren habe ich dann Anfang 2019 die volle Kostenübernahme erhalten. Der Akustiker erhält sein Geld von der GKV (über 5.600,00 EUR), ich zahle die 10,00 EUR pro HG Eigenanteil.
2012 hatte ich die volle Kostenübernahme für Naida S IX UP bekommen. Damals war es einfacher und auch jetzt ist es ohne Klage möglich.

Ich möchte damit dem einen oder anderen Mut machen. Sicher hatte ich Glück, dennoch: Wenn ich das schaffen kann, können es andere auch!

LG Riesin
Zuletzt geändert von Riesin am 14. Apr 2019, 12:07, insgesamt 4-mal geändert.
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Tuchel48.1.1
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#12

Beitrag von Tuchel48.1.1 »

Da die Krankenkassen immer knickriger werden, ist es nicht mehr selbstverständlich, daß man nach 6 Jahren automatisch Hörgeräte bezahlt bekommt. Die KK versuchen immer mehr abzuwimmeln, um Gewinnpolster für die Vorstandsvorsitzenden zu sammeln. Deren Riesen-Gehälter sind wichtiger als die Gesundheit und Sicherheit der Versicherten! Da wir Politiker haben, denen die Unternehmen wichtiger sind als die Bedürftigen, wird sich daran auch kaum was ändern!

wenn einem das Gerät abgelehnt wird, gibt es nur Widerspruch innerhalb von 4 Wochen und möglichst mit einem Berater, der das Ganze energisch unterstreicht Ich habe mehrfach gehört, daß nach einem Widerspruch das Nötige doch genehmigt wird.
Riesin
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#13

Beitrag von Riesin »

Tuchel48.1.1 hat geschrieben: wenn einem das Gerät abgelehnt wird, gibt es nur Widerspruch innerhalb von 4 Wochen ....
Auszug: § 70 VwGo
[Form und Frist des Widerspruchs]

(1) 1Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. 2Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
---Ende des Auszugs

Die Fristwahrung des eigentlichen Widerspruchs ist megawichtig, daher dieser Auszug (der 4 Wochen-Glaube wäre im Februar fatal). Die Begründung zum Widerspruch kann immer - z.B. nach Akteneinsicht - nachgereicht werden.
SH und Tinnitus seit Kindheit, mittlerweile an Taubheit grenzende SH, beids. Naida B 90 UP versorgt (Compilot, TV-Link, Select, Table Mic II)
svenyeng
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#14

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
I ch habe im Dezember 2018 andere Erfahrung gemacht. Mein Antrag wurde von der GKV abgelehnt mit der Begründung des MDK-Gutachtens: Keine signifikante Verschlechterung, bitte gehen Sie zum Akustiker, die vorhandene Versorgung ist ausreichend und kann eingestellt werden.
Wieso Antrag?
Wenn's bei mir um neue HGs geht, hab ich mit der KK überhaupt nichts zu tun.
Ich gehe zum HNO (muss man nicht mehr zwingend) und von dem bekomme ich eine Verordnung. Mit dieser Verordnung gehe ich zum Akustiker und teste so viele Geräte von so vielen Herstellern wie möglich.
Das kann dann schnell mal ein gutes halbes Jahr dauern.
Wenn ich mich für ein Gerät entschieden habe, rechnet der Akustiker direkt mit der KK ab.
Ich erhalte vom Akustiker die Rechnung über den Rest.

Welche KK ist es denn bei Dir?
Man kann die KK relativ einfach wechseln. Wäre in Deinem Fall sicherlich eine gute Idee.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#15

Beitrag von Ohrenklempner »

Hab mit ner Folgeversorgung noch nie Probleme gehabt. Versorgungsanzeige (nicht einmal bei allen Kassen notwendig) und abrechnen. Nach sechs Jahren auch ohne neue Verordnung.
RemyRiver
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#16

Beitrag von RemyRiver »

Der HNO-Arzt muss sich durch persönliche Untersuchung davon überzeugt haben, dass der Versicherte mit der bisher getragenen Hörhilfe trotz optimierter Einstellung nicht mehr ausreichend versorgt ist.

Die Zeitspanne ist dann irrelevant, du kannst ohne Veraenderung des Hoerverlustes neue Geraete vor Ablauf der 6 Jahre kriegen, wenn die alten nicht mehr ausreichen.

Auf der Verordnung (ob <6 oder >6 Jahre) muss eben klar formuliert sein, dass die HGs nicht mehr ausreichend sind.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 14. Apr 2019, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
Hz 125 250 500 750 1000 1500 2000 3000 4000 6000 8000
dbR 20_25_35_60__60__60__60__50_25___5__15
dbL 10_10_10_10___5___5___5___5___5___5__15
Riesin
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#17

Beitrag von Riesin »

svenyeng hat geschrieben:
Wieso Antrag?
Wenn's bei mir um neue HGs geht, hab ich mit der KK überhaupt nichts zu tun.
Ich gehe zum HNO (muss man nicht mehr zwingend) und von dem bekomme ich eine Verordnung. Mit dieser Verordnung gehe ich zum Akustiker und teste so viele Geräte von so vielen Herstellern wie möglich.
Das kann dann schnell mal ein gutes halbes Jahr dauern.
Wenn ich mich für ein Gerät entschieden habe, rechnet der Akustiker direkt mit der KK ab.
Ich erhalte vom Akustiker die Rechnung über den Rest.
Bei mir ging es um einen Antrag auf Kostenübernahme oberhalb der Festbeträge bei WHO 4.
Ich bedaure, dass ich mich anscheinend unklar ausgedrückt habe und somit Irritationen ausgelöst wurden. Daher habe ich meinen Beitrag nun editiert.
Bei einer regulären Bezuschussung des Festbetrages durch die GKV reicht euer Procedere aus.
LG Riesin
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KatjaR
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#18

Beitrag von KatjaR »

Tuchel48.1.1 hat geschrieben: Deren Riesen-Gehälter sind wichtiger als die Gesundheit und Sicherheit der Versicherten!
Als Riesin bekommt man bestimmt auch ein Riesengehalt und kann sich dann die Hörgeräte leisten. Sorry, kleiner Scherz zum Sonntag ;-)
Wünsche euch einen schönen selbigen.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
BigE
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#19

Beitrag von BigE »

svenyeng hat geschrieben: Es ist sogar noch leichter geworden mittlerweile.
Früher musste man, wenn man sich für ein HG entschieden hatte noch mal zum HNO und der machte einen Hörtest und nahm das ab. Das wollte die KK so.
Das ist aber schon lange nicht mehr nötig.

Auch ist eine Verordnung vom HNO meines Wissen nur bei Neuversorgung nötig.
Wer einmal ein HG hat, braucht das bei den nächsten gar nicht mehr.
Hallo,
Wegen Umzug muss ich nun meinen Akustiker wechseln. Nach 6 Jahren stehen nun neue Hörgeräte an. Gilt das dann trotzdem, dass keine Verordnung vom HNO erforderlich ist?

Viele Grüße
akopti
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#20

Beitrag von akopti »

Folgeversorgungen gehen ohne HNO-Rezept.
BigE
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#21

Beitrag von BigE »

Vielen Dank für die prompte Antwort :-)
Fireworker
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#22

Beitrag von Fireworker »

Hallo, ich grabe das Thema nochmal aus. Am 01.april 22 gibt es 8 Prozent mehr Zuschuss https://hoergeraete-info.net/neue-kasse ... 2-wichtig/ mein aktueller Bescheid vom Oktober 2022 hat immer noch die alte Verordnung von 1500 Euro. Ist die neue Verordnung nun gültig? Wenn ja an wenn kann ich mich wenden
Ohrenklempner
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Re: Hörgeräte - Neue Verordnung nach 6 Jahren

#23

Beitrag von Ohrenklempner »

Die neuen Festbeträge gibt es erst seit 1. Januar und auch nur für Verordnungen, die in diesem Jahr ausgestellt wurden. Bei Genehmigungen und/oder Verordnungen aus dem alten Jahr bekommst du auch nur den alten Festbetrag. Dein Akustiker berät dich da gerne ;)
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