hatte eben ein Gespräch mit der IKK classic. Ich habe nachgefragt ob die Kasse sich an einem
Gruß Frank
Ich glaube, da gab es ein Missverständnis zwischen dir und der Dame. Wie akopti schrieb erstattet dieNeueTöne hat geschrieben:hatte eben ein Gespräch mit der IKK classic. Ich habe nachgefragt ob die Kasse sich an einem HG beteiligt welches zuzahlungspflichtig ist, wenn ich mit diesem Gerät die bestmögliche Versorgung habe (nach meinem persönlichen Empfinden) Und die Dame meinte dass die IKK grundsätzlich die Kostenbeteiligung an einem Nicht-Kassengerät ablehnen darf.
Es muss aber nicht immer ein Kampf sein. Bei Person A ist es Test ueber Test bei Person B einfach jeweils einAntrag. Also nicht entmutigen lassen.samy200090 hat geschrieben:Also natürlich darf die KK ablehnen. Du musst es hinreichend begründen, warum es grade diese HGs sein müssen. Ich habe es gerade hinter mir und nach Eineinhalb Jahren Kampf hat sich dann die KK dazu durchgerungen, die Kosten für die OPN 3 komplett zu übernehmen. Das war aber nicht einfach, immer wieder wollten die irgendwelche unsinnigen Tests, die belegen das die OPN genau das richtige für mich sind. Es lohnt sich also immer, aber man braucht Zeit und Durchhaltevermögen und natürlich einen guten HNO der da auch mit zieht!
LG
Natuerlich ist es nicht die Regel das dierabenschwinge hat geschrieben:Es ist nicht selten, dass sich die KK bei solchen dingen erstmal querstellt. Bei solchen Dingen Widerspruch einlegen, möglichst in Zusammenarbeit bei dem zuständigen Doc und nicht entmutigen lassen.
Man braucht zwar einen langen Atem und Geduld ( zzgl. einer Einrichtung wie den Sozialverband manchmal im Rücken bzw. als Unterstützung) aber es lohnt.
DieKreison hat geschrieben:Die Festbeträge der IKK werden bei einer gültigen Verordnung immer übernommen. Bei Wunsch auf volle Kostenübernahme ist eine medizinisch notwendige Begründung deines Akustikers mit einzureichen. Dies ist oftmals bei beruflichem Gebrauch möglich. Die Kosten welche den Teil der Krankenkasse überschreiten werden dann von der RV getragen.
Hier muss man allerdings zwischen medizinisch Notwendig, und subjektivem Empfinden unterscheiden. Gerade Automatiken, ästhetische Hörsysteme oder Schnittestellen zur externen Zubehör sowie BT-Verbindung werden von der Krankenkasse als Komfortmerkmal bezeichnet und somit nicht als medizinisch notwendig erachtet. Anscheinend sollen auch immer 4 einstellbare Kanäle reichen um jeden Hörverlust versorgen zu können. Was genau als Begründung nötig ist, dass die RV die Kosten übernimmt weis ich leider auch nicht.
Ich habe mich schon für mehrere meiner Kunden eingesetzt die volle Kostenübernahme zu erhalten aber bislang immer eine Ablehnung erhalten. Auch nach Widerspruch des Kunden und nochmal knapp 2 Jahre warten konnten wir keine Genehmigung bekommen. Diese haben den Restbetrag dann selbst bezahlt.
Liebe Grüße
Christoph