Kann die KK eine Kostenbeteiligung ablehnen?

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NeueTöne
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Kann die KK eine Kostenbeteiligung ablehnen?

#1

Beitrag von NeueTöne »

Hallo Gemeinde,

hatte eben ein Gespräch mit der IKK classic. Ich habe nachgefragt ob die Kasse sich an einem HG beteiligt welches zuzahlungspflichtig ist, wenn ich mit diesem Gerät die bestmögliche Versorgung habe (nach meinem persönlichen Empfinden) Und die Dame meinte dass die IKK grundsätzlich die Kostenbeteiligung an einem Nicht-Kassengerät ablehnen darf. Ist das denn wirklich so? Kann es sein dass wenn ich mich für ein höherwertiges Gerät entscheide, ich auf den gesamten Kosten sitzen bleibe?

Gruß Frank
akopti
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Re: Kann die KK eine Kostenbeteiligung ablehnen?

#2

Beitrag von akopti »

Hallo,

die Krankenkasse muss zumindestens den Festbetrag übernehmen.
Du musst einen schriftlichen Antrag auf volle Kostenübernahme mit genauer Begründungen stellen. Wichtig dabei ist, das du es vor dem Abschluss der Anpassung tust.
Mehr können dir andere im Forum erklären.

Gruß

Dirk
Dani!
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Re: Kann die KK eine Kostenbeteiligung ablehnen?

#3

Beitrag von Dani! »

NeueTöne hat geschrieben:hatte eben ein Gespräch mit der IKK classic. Ich habe nachgefragt ob die Kasse sich an einem HG beteiligt welches zuzahlungspflichtig ist, wenn ich mit diesem Gerät die bestmögliche Versorgung habe (nach meinem persönlichen Empfinden) Und die Dame meinte dass die IKK grundsätzlich die Kostenbeteiligung an einem Nicht-Kassengerät ablehnen darf.
Ich glaube, da gab es ein Missverständnis zwischen dir und der Dame. Wie akopti schrieb erstattet die KK den Festpreiszuschuss grundsätzlich für alle Hörgeräte aus der versorgungsfähigen Liste (also praktisch alle). Die Kasse kann aber die Erstattung der darüber *hinausgehenden* Kosten ablehnen. Das ist das, was die Krankenkassen üblicherweise von ihren Mitgliedern gefragt bekommen, also die Übernahme der kompletten Kosten. Daher vielleicht die ablehnende Haltung.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Randolf
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Re: Kann die KK eine Kostenbeteiligung ablehnen?

#4

Beitrag von Randolf »

Hallo,
die kpl. Kostenübernahme von höherwertigen HG ist zwar möglich, aber nicht so einfach.
Aber den Festbetrag zahlen die GKV ohne Probleme.
Wer menr möchte muss Antrag stellen und sich auf Ablehnung gefasst machen.
LG
RemyRiver
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Re: Kann die KK eine Kostenbeteiligung ablehnen?

#5

Beitrag von RemyRiver »

Die Grundausstattung steht dir zu, sobald du medizinisch ein HG benoetigst.

Alles darueber hinaus gehende wuerde ich nicht mit der KK verhandeln, du bist nicht “gleichberechtigt”, da kommt schnell der Spruch zahlen wir nicht.

Antragstellen bei KK, dann zur RV dann klaeren RV (Arbeitsamt) unter sich.

Wichtig ist halt das du von Anfang an offen sagst wofuer du es brauchst.
Hz 125 250 500 750 1000 1500 2000 3000 4000 6000 8000
dbR 20_25_35_60__60__60__60__50_25___5__15
dbL 10_10_10_10___5___5___5___5___5___5__15
samy200090
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Re: Kann die KK eine Kostenbeteiligung ablehnen?

#6

Beitrag von samy200090 »

Also natürlich darf die KK ablehnen. Du musst es hinreichend begründen, warum es grade diese HGs sein müssen. Ich habe es gerade hinter mir und nach Eineinhalb Jahren Kampf hat sich dann die KK dazu durchgerungen, die Kosten für die OPN 3 komplett zu übernehmen. Das war aber nicht einfach, immer wieder wollten die irgendwelche unsinnigen Tests, die belegen das die OPN genau das richtige für mich sind. Es lohnt sich also immer, aber man braucht Zeit und Durchhaltevermögen und natürlich einen guten HNO der da auch mit zieht!

LG
Zuletzt geändert von samy200090 am 18. Jan 2019, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
[size=small]Schwerhörig von Kind an Rechts: Fast taub - Zur Zeit kein HG Links: Schwerhörig - OPN 3
[/size]
RemyRiver
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Re: Kann die KK eine Kostenbeteiligung ablehnen?

#7

Beitrag von RemyRiver »

samy200090 hat geschrieben:Also natürlich darf die KK ablehnen. Du musst es hinreichend begründen, warum es grade diese HGs sein müssen. Ich habe es gerade hinter mir und nach Eineinhalb Jahren Kampf hat sich dann die KK dazu durchgerungen, die Kosten für die OPN 3 komplett zu übernehmen. Das war aber nicht einfach, immer wieder wollten die irgendwelche unsinnigen Tests, die belegen das die OPN genau das richtige für mich sind. Es lohnt sich also immer, aber man braucht Zeit und Durchhaltevermögen und natürlich einen guten HNO der da auch mit zieht!

LG
Es muss aber nicht immer ein Kampf sein. Bei Person A ist es Test ueber Test bei Person B einfach jeweils einAntrag. Also nicht entmutigen lassen.
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rabenschwinge
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Re: Kann die KK eine Kostenbeteiligung ablehnen?

#8

Beitrag von rabenschwinge »

Es ist nicht selten, dass sich die KK bei solchen dingen erstmal querstellt. Bei solchen Dingen Widerspruch einlegen, möglichst in Zusammenarbeit bei dem zuständigen Doc und nicht entmutigen lassen.

Man braucht zwar einen langen Atem und Geduld ( zzgl. einer Einrichtung wie den Sozialverband manchmal im Rücken bzw. als Unterstützung) aber es lohnt.
Kreison
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Re: Kann die KK eine Kostenbeteiligung ablehnen?

#9

Beitrag von Kreison »

Die Festbeträge der IKK werden bei einer gültigen Verordnung immer übernommen. Bei Wunsch auf volle Kostenübernahme ist eine medizinisch notwendige Begründung deines Akustikers mit einzureichen. Dies ist oftmals bei beruflichem Gebrauch möglich. Die Kosten welche den Teil der Krankenkasse überschreiten werden dann von der RV getragen.

Hier muss man allerdings zwischen medizinisch Notwendig, und subjektivem Empfinden unterscheiden. Gerade Automatiken, ästhetische Hörsysteme oder Schnittestellen zur externen Zubehör sowie BT-Verbindung werden von der Krankenkasse als Komfortmerkmal bezeichnet und somit nicht als medizinisch notwendig erachtet. Anscheinend sollen auch immer 4 einstellbare Kanäle reichen um jeden Hörverlust versorgen zu können. Was genau als Begründung nötig ist, dass die RV die Kosten übernimmt weis ich leider auch nicht.
Ich habe mich schon für mehrere meiner Kunden eingesetzt die volle Kostenübernahme zu erhalten aber bislang immer eine Ablehnung erhalten. Auch nach Widerspruch des Kunden und nochmal knapp 2 Jahre warten konnten wir keine Genehmigung bekommen. Diese haben den Restbetrag dann selbst bezahlt.

Liebe Grüße
Christoph
Akustiker aus Leidenschaft :D
RemyRiver
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Re: Kann die KK eine Kostenbeteiligung ablehnen?

#10

Beitrag von RemyRiver »

rabenschwinge hat geschrieben:Es ist nicht selten, dass sich die KK bei solchen dingen erstmal querstellt. Bei solchen Dingen Widerspruch einlegen, möglichst in Zusammenarbeit bei dem zuständigen Doc und nicht entmutigen lassen.

Man braucht zwar einen langen Atem und Geduld ( zzgl. einer Einrichtung wie den Sozialverband manchmal im Rücken bzw. als Unterstützung) aber es lohnt.
Natuerlich ist es nicht die Regel das die KK sagt „jo machen wir“, aber es ist auch Quatsch jedem gleich zu sagen das grundsaetzlich ein ewig langer Prozess auf einen wartet. Es ist unnoetige Panik mache und sorgt nur dafuer das viele aufgeben bevor sie es versuchen (was im interesse der KK/RV ist, keine frage!).

Es bedarf eben nicht immer irgendwelcher rechtsbeistaende oder eines langen atems so lange man wirklich intensiv mit hgs auseinander gesetzt hat, viele verschiedene preisklassen getestet hat und am ende nun mal zu duesem resultat gekommen ist.

Wenn du zum akustiker gehst, 3 hgs testest und dann sagst jo das teuerste nehm ick, klar wollen die das dann nicht zahlen. Die moechten schon sehen das du dich mit dem thema auseinander gesetzt hast.

Bei ketten hast du fuer mehr tests aber meist keine kapazitaet, da stellt sich dann halt die frage in wie fern sind die erwartungen der kk realistisch.
Kreison hat geschrieben:Die Festbeträge der IKK werden bei einer gültigen Verordnung immer übernommen. Bei Wunsch auf volle Kostenübernahme ist eine medizinisch notwendige Begründung deines Akustikers mit einzureichen. Dies ist oftmals bei beruflichem Gebrauch möglich. Die Kosten welche den Teil der Krankenkasse überschreiten werden dann von der RV getragen.

Hier muss man allerdings zwischen medizinisch Notwendig, und subjektivem Empfinden unterscheiden. Gerade Automatiken, ästhetische Hörsysteme oder Schnittestellen zur externen Zubehör sowie BT-Verbindung werden von der Krankenkasse als Komfortmerkmal bezeichnet und somit nicht als medizinisch notwendig erachtet. Anscheinend sollen auch immer 4 einstellbare Kanäle reichen um jeden Hörverlust versorgen zu können. Was genau als Begründung nötig ist, dass die RV die Kosten übernimmt weis ich leider auch nicht.
Ich habe mich schon für mehrere meiner Kunden eingesetzt die volle Kostenübernahme zu erhalten aber bislang immer eine Ablehnung erhalten. Auch nach Widerspruch des Kunden und nochmal knapp 2 Jahre warten konnten wir keine Genehmigung bekommen. Diese haben den Restbetrag dann selbst bezahlt.

Liebe Grüße
Christoph
Die KK zahlt grundsaetzlich was sie zahlen muss, die RV zahlt was fuer den arbeitsplatz notwendig ist. Ist jetzt keine wissenschaft. Und wenn das die OPN1, dann zahlen die auch die. Zu welchem anteil klaeren sie dann mit der kk, denn seltenst braucht man hgs nur fuer die arbeit sondern auch features anteilig im alltag.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 19. Jan 2019, 05:33, insgesamt 1-mal geändert.
Hz 125 250 500 750 1000 1500 2000 3000 4000 6000 8000
dbR 20_25_35_60__60__60__60__50_25___5__15
dbL 10_10_10_10___5___5___5___5___5___5__15
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