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Kostenübernahme von der Berufsgenossenschaft

Verfasst: 25. Jan 2019, 14:03
von Raser777
Hallo, ich habe im Oktober meine Verordnung vom HNO bekommen. Dort wurde mir geraten auf Grund meiner Hörkurve einen Antrag bei der BG auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu stellen. Das habe ich auch gemacht. In der Zwischenzeit habe ich beim Aku mehrere Hörgeräte getestet und mich Ende Dezember für das Phonak M30 entschieden und auch gekauft.
Wegen der Abrechnung habe ich die Verordnung vom HNO beim Aku abgegeben.Die KK hat ihren Anteil der Kosten auch übernommen.Nun habe ich heute die Anerkennung der Berufskrankheit 2301 (2) von der BG bekommen.In dem Brief stand aber auch ich soll nicht ohne Abstimmung mit der BG tätig werden und die Verordnung zuschicken dann würden wir gemeinsam einen AKU in der Nähe auswählen.Blöd ist nur dass ich ja schon ein Hörgerät über die Krankenkasse abgerechnet habe, die Zuschüsse von der BG aber höher liegen dürften.Habt ihr einen Tip für mich wie ich jetzt vorgehen sollte. Kann ich die Hörgeräte wieder zurückgeben obwohl ja schon gekauft?Oder regeln das die BG und die KK untereinander?

Re: Kostenübernahme von der Berufsgenossenschaft

Verfasst: 26. Jan 2019, 11:01
von RemyRiver
Eine nachtraegliche Kostenuebernahme ist immer schwierig bis unmoeglich.

Re: Kostenübernahme von der Berufsgenossenschaft

Verfasst: 26. Jan 2019, 11:38
von Raser777
Ist es denn möglich ,wenn der Aku mitspielt, den Kauf rückgängig zu machen und dann sozusagen von vorne anzufangen? Bekomme ich die Verordnung von der KK dann zurück und kann damit zur BG gehen?
Ich bin mir noch unsicher ob ich erst mit dem Aku sprechen soll oder erst der BG den Sachverhalt erklären soll.

Re: Kostenübernahme von der Berufsgenossenschaft

Verfasst: 27. Jan 2019, 05:02
von RemyRiver
Raser777 hat geschrieben:Ist es denn möglich ,wenn der Aku mitspielt, den Kauf rückgängig zu machen und dann sozusagen von vorne anzufangen? Bekomme ich die Verordnung von der KK dann zurück und kann damit zur BG gehen?
Ich bin mir noch unsicher ob ich erst mit dem Aku sprechen soll oder erst der BG den Sachverhalt erklären soll.
Der Akustiker muesste die HGs dann zurueck nehmen. Das Problem ist eben das die Berufsgenossenschaft ja mit bestimmten Akustikern zusammen arbeitet. Dein Akustiker ggf. Also gar nichts verdient da wird er dann nicht mit nachen wollen. Da die kk das auch gezahlt haben wird ist halt auchdie frage wohin das geld zurueck gehen sollte, denn das ist geld der kk nicht von dir.

Ich wuerde mich an deiner stelleverst nach den akustikern der bgs erkundigen. Bei uebereinstimmung ggf erfragen ob es moeglich waere den rest betrag auszugleichen. Aber ich befuerchte da wirst du ein nein hoeren.

Nimm es als lehrgeld fuer die zukunft und schliesse nicht uebereilt vertraege ab.

Zahle keine HGs solange die Aemter die Zustaendigkeit nicht geklaert haben, und die unterschrift wird erst nach erfolgreicher klaerung geleistet.

Eine komplette Kostenuebernahme bei HGs ist nicht unmoeglich — ganz im gegenteil, nur muss man sich da an grundlegende Sachen halten wie Antraege bei den Behoerden stellen und abwarten. Aus deinem Beitrag geht zum Beispiel auch nicht heraus das du bei der RV einen Antrag gestellt hast. Das alles geht natuerlich erst wenn du einen kostenvoranschlag hast, abervweder unterschrieben noch bezahlt ist.