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Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 24. Jul 2021, 17:49
von Atticus
Okay, also zählt doch das Kaufdatum - gut zu wissen. Aber Wird schon schiefgehen.
Dass ich schlechter verstehe ist jedenfalls eine Tatsache, ob die Kasse dann mitmacht: Mal sehen :D
Hatte angenommen der HNO wüsste es schon - aber so viel Zeit ist dazwischen dann ja auch nicht mehr.

@Ohrenklempner:
15 dB schlechter von wegen "Mein Hörvermögen ist seit der Versorgung jetzt so viel schlechter, dass ich das so viel schlechter verstehe" ohne Hörgerät?
Danach müsste es bei mir vermutlich klappen, immerhin höre ich ja tatsächlich sehr sehr viel schlechter als beim Kauf. Naja, mal sehen. :)

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 24. Jul 2021, 19:04
von svenyeng
Hallo!

Hast Du nicht die alten HGs verloren, oder wie war das?
in dem Fall zahlt die KK ihren Zuschuss auch vor Ablauf der 6 Jahre.
Sollte es nur um paar Monate gehen, kann man das auch mit Leih-HGs vom Akustiker im Notfall überbrücken.

Gruß
sven

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 25. Jul 2021, 13:38
von Atticus
Nein, nein - verloren habe ich die nicht. Es wurde nur darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Fall durchaus neue bekommen werden können, sofern die Kasse nicht streikt. Aber je nach dem wie lange ich teste bin ich ja auch schon wieder näher am "Stichtag" dran. Ganz so lang werde ich mich damit vermutlich nicht aufhalten, aber ich kann mir schon vorstellen, dass die dann auch irgendwann denken, dass die kurze Zeit den Stress nicht lohnt. (Naja gut, je nach Sachbearbeiter). Aber das wird eh alles Glückssache, wie sich das liest.

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 29. Jul 2021, 13:29
von akufrank59
:?: Hi Leutz !

vor ca. 3 Wochen habe ich eine Kundin folgeversorgt, die eigentlich noch 2 Monate hätte warten müssen. Was war geschehen ?
Eines der beiden Geräte der Kundin war total ausgefallen, und ich fragte beim Hilfsmittelteam der Krankenkasse an, ob denn in diesem Falle wirklich
noch einmal eine Instandsetzung veranlasst werden müsse. Nein, mir wurde erlaubt, die 'turnusmäßige Folgeversorgung nach 6 Jahren' um 2 Monate vorzuziehen.
Gesagt, getan.

Und was die "Definition" des Sechs-Jahres-Zeitraumes angeht; ich meine, die 6 Jahre stehen in den Versorgungsverträgen :?:

lg Frank

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 29. Jul 2021, 13:39
von akufrank59
Da habe ich gerade noch etwas gefunden:
Heil- und Hilfsmittel-Richtlinie in der aktuellen Fassung, in Kraft seid 01.04.2021 (nein, KEIN Aprilscherz !)
Abschnitt C. "Hörhilfen"
"§ 31 Wiederverordnung
Die Wiederverordnung von Hörgeräten vor Ablauf von fünf Jahren bei Kindern und
Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie vor Ablauf von sechs Jahren bei
Erwachsenen bedarf einer besonderen Begründung. Ein medizinischer Grund kann z. B. die
fortschreitende Hörverschlechterung sein. Technische Gründe ergeben sich aus dem
Gerätezustandsbericht."

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 29. Jul 2021, 13:48
von Ohrenklempner
Genau... Verlust, Hörverschlechterung und so. Haben wir doch schon alles erläutert. ;)

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 29. Jul 2021, 13:56
von Akustik Alex
Hey Frank,

ja, das stimmt zwar, aber er deifniert in den Verträgen nur die Dauer der Versrogungspauschale(n) bzw. den Zeitraum für die Notwendigkeit (oder eben nicht) einer neuen Genehmigung.

Bspw. Zitat der Knappschaft:
"(1) Der Hörakustiker übernimmt für die Dauer von sechs Jahren nach abgeschlossener Anpassung auf Basis
einer einmaligen pauschalen Vergütung (Reparaturpauschale) [...]

(4) Nach Ablauf von sechs Jahren bedarf die Ausführung von Reparaturen an Hörsystemen der vorherigen
Zustimmung der Krankenkasse, sofern der Anteil der Krankenkasse an den Reparaturkosten 50,00 € brutto
übersteigt. [...]"

Es gibt definitiv einen Versorgungsanspruch, soweit ich weiß aber keinen auf eine erneute Versorgung nach sechs Jahren. Funktioniert, außer bei der KKH, aber ja idR anstandslos.

Besten Gruß,
Alex

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 29. Jul 2021, 14:03
von svenyeng
Hallo!
Nein, mir wurde erlaubt, die 'turnusmäßige Folgeversorgung nach 6 Jahren' um 2 Monate vorzuziehen.
Na ja, um 2 Monate braucht man nicht diskutieren mit der KK.
Wenn nach Test klar ist welches das neue HG wird gibts ja die Möglichkeit das die Abrechnung halt 2 Monate später, also genau passend erfolgt,
oder aber man behält das Test HG / Kommission HG noch 2 Monate.
Für so einen kurzen Zeitraum findet sich einfach eine Lösung.

Letztendlich wird aber auch jede KK sofort bewilligen bei nur noch 2 Monaten, denn es eine Reparatur kostet auch Geld.
Der Kunde könnte ja reparieren lassen, KK zahlt und 2 Monate später dann neue HGs, KK zahlt wieder.
Somit fährt die KK eh besser die Reparatur abzulehnen und gleich neue zu bewilligen.

Gruß
sven

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 29. Jul 2021, 14:38
von Ohrenklempner
Akustik Alex hat geschrieben: Es gibt definitiv einen Versorgungsanspruch, soweit ich weiß aber keinen auf eine erneute Versorgung nach sechs Jahren. Funktioniert, außer bei der KKH, aber ja idR anstandslos.
Ablehnungen auf Versorgungsanzeigen nach sechs Jahren hab ich bisher schon von allen vdek-Kassen bekommen, wenn keine signifikante Hörverschlechterung vorlag. Ich freu mich über jede genehmigungsfreie Folgeversorgung mit Direktabrechnung. ;)

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 29. Jul 2021, 15:47
von Akustik Alex
Da will man extra mal nicht verallgemeinernd werden... :lol:
Aber ja, das Problem ist bei allen VdeKs bekannt

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 29. Jul 2021, 17:20
von svenyeng
Hallo!

Dann sollte man den Leuten ans Herz legen von der VdeKs weg zu einer anderen Kasse zu gehen.

Gruß
sven

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 29. Jul 2021, 17:25
von Ohrenklempner
Ja, das mache ich auch. :D

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 29. Jul 2021, 18:33
von Blümle
Ich bin aus bestimmten Leistungsgründen extra mal zu einer solchen Kasse. (Und bis heute sehr zufrieden damit).
Bevor man da „nur“ wegen der alle 6 Jahre mal fälligen Hörgeräte-Zuschüsse die Kasse wechselt, sollte man sich gut überlegen, ob sich das insgesamt lohnt. So ein Schuss könnte sonst nach hinten losgehen….
:blume1:

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 30. Jul 2021, 08:45
von svenyeng
Hallo!

@Blümle:
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Grunde bei allen KK's gleich.

Was soll denn bei den VDeKs groß anders sein, als bei allen anderen?

Ich war früher in der DAK. Dann kamen die Zusatzbeiträge, welche die DAK sofort erhob.
Tja, somit habe ich sofort gekündigt. Ging damals sogar sofort, eben wegen der Zusatzbeiträge.
Habe ich nicht eingesehen die zu zahlen, denn andere KKs erhoben die ja nicht.

Gruß
sven

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 30. Jul 2021, 10:44
von Ohrenklempner
Wenn man außer der Hörgeräte keine großartigen anderen Wehwehchen hat, lohnt sich der Wechsel. Sonst kann man auch ins Fettnäpfchen treten. Sicherheitshalber lieber den Leistungskatalog studieren, insbesondere die Zusatzleistungen, die nicht selbstverständlich sind. Könnte ja sein, dass die DAK eine homöopathische Behandlung oder Akupunktur bezahlt, dann wechsele ich zur AOK, die ohne Murren die Hörgeräte-Folgeversorgung bezahlt, aber keine Akupunktur mehr. ;)

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 30. Jul 2021, 11:11
von svenyeng
Hallo!

Also ich bin bei der IKK Classic.
Da gabs bezüglich der HGs nicht Probleme.
Jedenfalls hat mein Akustiker nie was gesagt.
Bei HG Versorgung hab ich mich nicht mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt.
Alles ander klappt auch immer ohne irgendwelche Probeme
Reha Sport wird quasi open End (neue Verordnung holen, in die Filiale und die bewilligen da direkt) bewilligt.
Rechnung von der professionellen Zahnreinigung online hochgeladen, 2 Tage später hattet ich Geld auf meinem Konto.
Praktisch ist halt auch das die hier vor Ort in der kleinen Stadt sogar eine Filiale haben.
Die hatten mal unschöne Öffnungszeiten, aber ich hatte dann mal per Mail den Vorschlag unterbreitet das man doch wenigstens 1 Tag in der Woche mal bis 18 Uhr öffnen könnte, da nicht nur arbeitslose, kranke und Rentner dort mal was zu erledigen haben.
Auch hat nicht jeder Gleitzeit.
Einige Zeit später wurde die Öffnungszeiten geändert und jetzt ist Di und Do durchgehend von 9:00 Uhr bis 18 Uhr auf.
Mo von 9:00 Uhr bis 16:00, Mit 9:00 Uhr bis 14 Uhr. Freitags geschlossen.
Finde ich richtig gut, das man auf Kundenwünsche reagiert hat.

Gruß
sven

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 30. Jul 2021, 11:12
von Blümle
@svenyeng: eben: -> „im Grunde“, - im Speziellen wars das halt nicht, drum war der Wechsel angebracht. Was es genau war, geht hier zu weit ins Persönliche, - aber eben keine finanzielle Lappalie und leider nicht nur ein „Wehwehchen“.
Homöopathie und Akupunktur waren es nicht😉, es gab (damals) noch einiges andere mehr, was die herkömmlichen Kassen als luxuriöse und unnötige Spinnerei abtaten. Die Ansicht/Wissenschaft zu sowas wechselt ja auch mal ganz schnell…..

Ich wollte hier nur zur Vorsicht und gründlichen Prüfung raten, damit man nicht zu kurschlüssig nur wegen der Problemlosigkeit bei der Hg-Finanzierung dem pauschalen Rat folgt, zu den allgemeinen Kassen zu wechseln. Falls das falsch verstanden wurde, tut es mir leid. Selbstverständlich ist es gut, wenn man aufs Geld schaut und aufgrund der Ratschläge hier und in den Läden Billigeres und Besseres für sich finden kann.

Re: Akustikerwechsel und neue Hörgeräte vor Ablauf der 6 Jahre?

Verfasst: 30. Jul 2021, 12:02
von akufrank59
Also,
so, wie ich das sehe, fragt die Ersatzkasse (aber inzwischen auch andere) erst einmal nach, ob es denn wirklich schon sein muss.
Dann schreibe ich eine Rückantwort mit entsprechender Begründung (technischer Zustand, nicht mehr nachstellbar, ExHörer war bereits gegen den stärksten gewechselt etc. - zutreffendes bitte aussuchen :) ).

Hilfreich, wenn erforderlich, ist eine vergleichende Freifeldmessung mit bisherigem Modell NACH Nachoptimierung und dem als gut befundenen Neumodell nach guter Feineinstellung und Ausprobe.

Gegen den Ablehnungsbescheid der KK muss der KUNDE, nicht der Akustiker, rechtzeitig Widerspruch zur Fristwahrung einlegen.

lg Frank