Seite 2 von 5

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 19:10
von muggel
Ziel ist das Ausgleichen des Hördefizits. Falls es möglich ist, dann soll ein Sprachverstehen in größeren Personengruppen ermöglicht werden.
Dieser Passus "soweit möglich" ist insbesondere für (mindest) hochgradig Schwerhörige eingefügt worden, da eben bei diesem Personenkreis ein Verstehen von Sprache in größeren Personengruppen nicht mehr möglich ist, aber dennoch das Versorgungsziel erreicht werden kann.

Von "bestmöglichem Sprachverstehen in größeren Personengruppen" ist jedoch nicht die Rede -- was du jedoch kontinuierlich hineininterpretierst.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 19:42
von Johannes B.
muggel hat geschrieben: 15. Sep 2021, 19:10 Ziel ist das Ausgleichen des Hördefizits. Falls es möglich ist, dann soll ein Sprachverstehen in größeren Personengruppen ermöglicht werden.
Dieser Passus "soweit möglich" ist insbesondere für (mindest) hochgradig Schwerhörige eingefügt worden, da eben bei diesem Personenkreis ein Verstehen von Sprache in größeren Personengruppen nicht mehr möglich ist, aber dennoch das Versorgungsziel erreicht werden kann.

Von "bestmöglichem Sprachverstehen in größeren Personengruppen" ist jedoch nicht die Rede -- was du jedoch kontinuierlich hineininterpretierst.
ist "möglichst weitgehender Ausgleich des Hördefizits" etwas anderes als "individuell bestmöglich"?
Inkludiert dieser erste Halbsatz nicht bereits den zweiten?
Insbesondere wenn man noch diesen Absatz dazu nimmt:
Zitat:
die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern. Weitere spezifische Bedarfe aufgrund der Gesamtbetrachtung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 sind zu berücksichtigen, wenn dadurch ein erheblicher Gebrauchsvorteil erreicht werden kann. Zitatende.
Das alles bedeutet NICHT "individuell bestmöglich", sondern etwas besser verstehen bei rosarauschen von hinten reicht schon???
Ist das dein Ernst?

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 19:48
von Johannes B.
sagen wir es mal klipp und klar:
da ich in meiner 20jährigen Erfahrung mit Hörakustikern stets ehrlicherweise ansagte, dass ich aufzahlungsfrei versorgt werden möchte, passten die Hörakustiker allesamt nach § 21 HilfsM-RL an, ließen sich allerdings auf der Empfangsbestätigung Teile des § 19 HilfsM-RL bescheinigen.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 20:15
von muggel
Der Satz mit der auditiven Kommunikationsbehinderung bezieht sich nur und ausschließlich auf AVWS. Daher muss man dieses gesondert nachweisen.

Aber ich gebs auf, du willst es einfach nicht verstehen. Verschtehscht net!

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 20:25
von Johannes B.
doch ich verstehe, was Fehlinterpretation meint.

Deshalb hier der Wortlaut des Versorgungsvertrages.
Man beachte den Satz hinsichtlich dessen, was man zu bestätigen hat, nachdem der Akustiker mit seinem rosarauschen fertig ist und meint: "mehr verlangt die Kasse nicht" (fettungen durch mich):

Anhang 4.1
6
Empfangsbestätigung des Versicherten

Datenfeld Versicherter
Angaben Krankenversicherungskarte

Datenfeld Leistungserbringer (Absender)
Name – Adresse – IK
Patientenbogen zur Hörsystemversorgung
Angaben zur aufzahlungsfreien Hörsystemversorgung

________________ 10 stellige Hilfsmittelnummer des Hörsystems rechts Bezeichnung des Hörsystems

10 stellige Hilfsmittelnummer des Hörsystems links Bezeichnung des Hörsystems
_____________________ ____________________________ Datum Unterschrift und Stempel des Leistungserbringers

Empfangsbestätigung der(s) Versicherten: Ich erkläre hiermit, dass ich das/die Hörsystem(e) aufzahlungsfrei erhalten habe. Mit dem(n) Hörsystem(en) habe ich - soweit möglich - sowohl bei störenden Umgebungs-geräuschen als auch in größeren Räumen und größeren Personengruppen ein bestmögliches Sprachverstehen erreicht. Die Versicherteninformation habe ich erhalten. ______ _______________________ Datum Unterschrift des Versicherten

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 20:29
von Johannes B.
womit wir wieder bei der Eingangsfrage wären:
warum gibt´s das, was ich hier bescheinigen soll, erst in der höchsten Technikstufe und damit genau NICHT aufzahlungsfrei?

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 20:34
von akopti
Ich wiederhole mich gerne
akopti hat geschrieben: 6. Sep 2021, 21:52 Jede Einstellung
- Ruhige Umgebung
- Sprache in Ruhe
- Sprache in im Störgeräusch
- u.s.w

lassen sich mit Manuellen Programmen bei Hörgeräten, die ohne privaten Eigenanteil, angeboten werden, verwirklichen.
Der Komfort ist die Automatik, und somit mit privaten Eigenanteil erhältlich.

Bei beiden ist das Verstehen im Störgeräusch identisch.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 20:39
von Johannes B.
akopti hat geschrieben: 15. Sep 2021, 20:34 Ich wiederhole mich gerne
akopti hat geschrieben: 6. Sep 2021, 21:52 Jede Einstellung
- Ruhige Umgebung
- Sprache in Ruhe
- Sprache in im Störgeräusch
- u.s.w

lassen sich mit Manuellen Programmen bei Hörgeräten, die ohne privaten Eigenanteil, angeboten werden, verwirklichen.
Der Komfort ist die Automatik, und somit mit privaten Eigenanteil erhältlich.

Bei beiden ist das Verstehen im Störgeräusch identisch.
auch ich wiederhole mich gerne:
ich habe aber nicht lapidar nur "Verstehen im Störgeräusch" zu quittieren, sondern eine deutlich höhere Anforderung an die Leistung der Hörsystemversorgung, wie jederman meinem Beitrag #30 unschwer entnehmen kann.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 20:49
von Johannes B.
muggel hat geschrieben: 15. Sep 2021, 20:15 Der Satz mit der auditiven Kommunikationsbehinderung bezieht sich nur und ausschließlich auf AVWS. Daher muss man dieses gesondert nachweisen.

Aber ich gebs auf, du willst es einfach nicht verstehen. Verschtehscht net!
woraus geht diese einschränkende Interpretation hervor (wo steht das)?
Und wie weist man das als Erwachsener gesondert nach (mit welchen Testverfahren für Erwachsene)?

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 20:59
von Dani!
Da steht: soweit möglich.
Da geht bei dir aber nichts mehr.

Du schriebst schon mal, dass du auf Reha gelernt hast, deine Höreinschränkung zu akzeptieren. Dann tu das doch mal.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 21:37
von Johannes B.
Dani! hat geschrieben: 15. Sep 2021, 20:59 Da steht: soweit möglich.
Da geht bei dir aber nichts mehr.

Du schriebst schon mal, dass du auf Reha gelernt hast, deine Höreinschränkung zu akzeptieren. Dann tu das doch mal.
was bei mir geht oder nicht geht, das geht doch nur durch ausprobieren zu ermitteln.
Mir gibt aber kein Hörakustiker Geräte mit der Technikstufe 9, welche bestmögliches Verstehen im Sinne des Startbeitrages i.V. mit Beitrag #30 versprechen, wenn ich aufzahlungsfrei Leistungen im Sinne des Beitrages # 30 haben will.
Kurz:
Würde ich das testen können, würde ich akzeptieren können, dass Werbung etwas verspricht für viel Geld, was sie nicht - oder vielleicht ja doch - hält.
Rosarauschen reicht mir dazu schlicht nicht.

Freundliche Grüße
Johannes B.

PS:
es geht hier aber nicht nur um mich, sondern ich stelle eine Versorgungsfragwürdigkeit an meinem Beispiel vor.
Deshalb sind die fortwährenden Versuche, mich als verrückte Ausnahme darzustellen, kontraproduktiv.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 21:47
von Dani!
Bild

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 21:55
von Johannes B.
es gibt doch einen ganz einfachen Glaubwürdigkeitstest:
Man blende mal die Festbetragsregelungen der GKV aus und lese dann die Antworten auf meine Fragen.
Na, wie glaubwürdig klingen die, wenn die Kasse alles zahlen würde, was nicht Komfort wäre.
Wäre dann immer noch jede Technikstufe oberhalb "Basis" nur "Komfort", oder plötzlich aktueller Stand erforderlichen Hörverlustausgleiches???

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 22:10
von rhae
Johannes B. hat geschrieben: 15. Sep 2021, 21:55 Man blende mal die Festbetragsregelungen der GKV aus und lese dann die Antworten auf meine Fragen.
Na, wie glaubwürdig klingen die, wenn die Kasse alles zahlen würde, was nicht Komfort wäre.
Wenn es die Festbetragsregelungen der GKV nicht geben würde, würde sich jeder Betroffene das für ihn beste Hörgerät aussuchen und bezahlen lassen. Das Aussuchen bekommen die Betroffenen auch prima ohne besondere Testverfahren und Nachweise hin.

Aber leider haben die GKV die Versorgung mit Hörgeräten gedeckelt. Will man teuere Geräte, helfen begründete Anträge an die GKV oder Klagen vor dem Sozialgericht. Deinen Akustiker kannste jedenfalls nicht deswegen verklagen oder zwingen die teuren Geräte zum Festbetragspreis geben zu müssen. Aber das haben wir ja schon 100 Mal hier diskutiert ... :sm(110):

VG Ralph

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 22:15
von Wallaby
Johannes B. hat geschrieben: 15. Sep 2021, 21:37 was bei mir geht oder nicht geht, das geht doch nur durch ausprobieren zu ermitteln.
Mir gibt aber kein Hörakustiker Geräte mit der Technikstufe 9, welche bestmögliches Verstehen im Sinne des Startbeitrages i.V. mit Beitrag #30 versprechen, wenn ich aufzahlungsfrei Leistungen im Sinne des Beitrages # 30 haben will.
Kurz:
Würde ich das testen können, würde ich akzeptieren können, dass Werbung etwas verspricht für viel Geld, was sie nicht - oder vielleicht ja doch - hält.
Rosarauschen reicht mir dazu schlicht
Testen kannst du eigentlich div. HG, aber du willst es nicht da nicht zuzahlungsfrei rausgegeben wird.
Du erwähnte dass du seit 20 Jahren HG trägst, wartest du auf irgendwelche Wunder, dass in größere Gruppe viel mehr raus kommt? Die Zufriedenheit tut jeder individuell interpretieren.

Du erwähnte, dass du hier nicht für dich sondern für Allgemeinheit tust. Es hat keiner erwähnt, dass du es tun solltest….man kann ohnehin nicht für alle sprechen, da jede Hörbiografie anders verläuft.
Nimm Danis Hinweis zu Herzen, dass man irgendwann akzeptieren sollte.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 22:28
von svenyeng
Hallo!

"Ich glaub es geht schon wieder los. Das darf doch wohl nicht wahr sein ..." singt Roland Kaiser.
Das passt hier grade sehr gut.
Die Sperre ist aufgehoben, schon legt Johannes wieder los ohne mal drüber nachzudenken warum er gesperrt wurde.
Hier wäre eine Dauersperre durchaus angebracht.
Aber das haben wir ja schon 100 Mal hier diskutiert ... :sm(110):
Und werden es noch hunderte mal machen. Johannes begreift ja nichts.
Du erwähnte, dass du hier nicht für dich sondern für Allgemeinheit tust. Es hat keiner erwähnt, dass du es tun solltest….man kann ohnehin nicht für alle sprechen, da jede Hörbiografie anders verläuft.
Nimm Danis Hinweis zu Herzen, dass man irgendwann akzeptieren sollte.
Du kannst auch mit Wänden oder Bäumen reden, das ist das gleiche als wenn Du mit Johannes redest.
Es bringt nix und hat keinen Zweck.
Nur Sperren bringen uns hier Ruhe ins Forum.

Gruß
sven

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 22:34
von Thüringer
und wöchentlich grüßt das Murmeltier

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 15. Sep 2021, 22:40
von Dani!
Täglich oder gar sündlich

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 08:18
von Johannes B.
Dani! hat geschrieben: 15. Sep 2021, 22:40 Täglich oder gar sündlich
was für ein herrlicher "freudscher Verschreiber":
"sündlich"
ja, das trifft den Kern:
es ist eine Sünde, dass ich nicht nachlasse auf Widersprüche und Fragwürdigkeiten im Umgang mit Hörgeschädigten hinzuweisen, nach dem Motto: "der Kaiser ist nackt". :-)

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 09:04
von Carla
Na ja, man muss ja nicht darauf antworten. Das ist höflich, bringt hier aber nichts weiter. So ergibt sich doch immer wieder der gleiche Dialog.
Und ich vermute, bei einer Dauersperrung käme Johannes unter anderem Nick wieder und es ginge auch von vorne los.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 10:45
von rabenschwinge
Kennt Ihr eigentlich " Er ist wieder da" von Timur Vermes ;-) ? Oder den Song " er is wieder da" von Marion Maerz?

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 11:12
von Johannes B.
muggel hat geschrieben: 15. Sep 2021, 20:15 Der Satz mit der auditiven Kommunikationsbehinderung bezieht sich nur und ausschließlich auf AVWS. Daher muss man dieses gesondert nachweisen.

Aber ich gebs auf, du willst es einfach nicht verstehen. Verschtehscht net!
ok,
wenn also so etwas wie AVWS bei Kindern, nun seitens eines Erwachsenen gegenüber dem Hörakustiker nachgewiesen wird, dann ist dieser in der Pflicht, genau die hierfür bestmöglichen Hörsysteme in der hierfür ausreichend zweckmäßigen Technikstufe auch anzupassen, getreu des Versorgungsvertrages und der Hilfsmittelrichtlinie. Auch wenn das mehr ist, als der § 21 der Hilfsmittelrichtlinie als Mindestleistung vorgibt. Denn genau DAS hat der Versicherte in seiner Empfagsbestätigung zu dokumentieren.
Bleibt die Frage:
WIE weist ein Erwachsener das nach?

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 11:31
von rhae
Johannes B. hat geschrieben: 16. Sep 2021, 11:12 dann ist dieser in der Pflicht, genau die hierfür bestmöglichen Hörsysteme in der hierfür ausreichend zweckmäßigen Technikstufe auch anzupassen, getreu des Versorgungsvertrages und der Hilfsmittelrichtlinie. Auch wenn das mehr ist, als der § 21 der Hilfsmittelrichtlinie als Mindestleistung vorgibt. Denn genau DAS hat der Versicherte in seiner Empfagsbestätigung zu dokumentieren.
Nein, niemand ist in der Pflicht Dir passende Hörgeräte anzupassen.
Der Akustiker bietet Dir verschiedene Hörgeräte an und Du suchst Dir ein passendes Gerät oder Paar aus. Findet der Akustiker keine Geräte die Dir gefallen, gehst Du zu einem anderen oder nimmst Kompromisse in Kauf. Falls die ausgesuchten Geräte teurer sind als der Zuschuss deiner GKV musst Du die Differenz zuzahlen oder deine GKV um Übernahme der erhöhten Kosten bitten. Notfalls kannst Du sie auch verklagen. Wenn Du also eine AVWS irgendwie nachweisen kannst (Hausarzt, Facharzt) hast Du gute Chancen das bei der GKV geltend zu machen.

VG Ralph

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 13:10
von Johannes B.
rhae hat geschrieben: 16. Sep 2021, 11:31
Johannes B. hat geschrieben: 16. Sep 2021, 11:12 dann ist dieser in der Pflicht, genau die hierfür bestmöglichen Hörsysteme in der hierfür ausreichend zweckmäßigen Technikstufe auch anzupassen, getreu des Versorgungsvertrages und der Hilfsmittelrichtlinie. Auch wenn das mehr ist, als der § 21 der Hilfsmittelrichtlinie als Mindestleistung vorgibt. Denn genau DAS hat der Versicherte in seiner Empfagsbestätigung zu dokumentieren.
Nein, niemand ist in der Pflicht Dir passende Hörgeräte anzupassen.
Der Akustiker bietet Dir verschiedene Hörgeräte an und Du suchst Dir ein passendes Gerät oder Paar aus. Findet der Akustiker keine Geräte die Dir gefallen, gehst Du zu einem anderen oder nimmst Kompromisse in Kauf. Falls die ausgesuchten Geräte teurer sind als der Zuschuss deiner GKV musst Du die Differenz zuzahlen oder deine GKV um Übernahme der erhöhten Kosten bitten. Notfalls kannst Du sie auch verklagen. Wenn Du also eine AVWS irgendwie nachweisen kannst (Hausarzt, Facharzt) hast Du gute Chancen das bei der GKV geltend zu machen.

VG Ralph
warum GKV?
Miriam "muggel" hat hier doch gerade beschrieben, dass genau DAS mit dem Wortlaut des Versorgungsvertrages und der Hilfsmittelrichtlinie für aufzahlungsfreie Versorgung des Hörakustikers gemeint ist (siehe ihr Beitrag #29 i. V. meinem Beitrag #30)

Freundliche Grüße
Johannes B.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 13:15
von rhae
Johannes B. hat geschrieben: 16. Sep 2021, 13:10 warum GKV?
Miriam "muggel" hat hier doch gerade beschrieben, dass genau DAS mit dem Wortlaut des Versorgungsvertrages und der Hilfsmittelrichtlinie für aufzahlungsfreie Versorgung des Hörakustikers gemeint ist (siehe ihr Beitrag #29 i. V. meinem Beitrag #30)
weil Du mit dem Akustiker keinen Vertrag geschlossen hast, sondern mit Deiner GKV. Also muss der Akustiker sich an keine Vertragsvereinbarungen mit Dir halten und Du kannst ihn zu nichts zwingen.


VG Ralph