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Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 20:18
von Samos
Johannes B. hat geschrieben: 16. Sep 2021, 19:36

ich kann erst beurteilen wann ich mich "bestmöglich versorgt fühle", wenn ich einen Hörakustiker finde, der mich das ausprobieren lässt, obwohl ich aufzahlungsfrei versorgt werden möchte.
Bisher bekam ich immer nur Hörgeräte aus seinem fest definierten "Aufzahlungsfreisortiment" auf die Ohren.
Das lässt aber einen Vergleich hinsichtlich individueller Erfordernis nicht wirklich zu.
Ich versuche es mal mit einem Tip. Wenn Du nur einen Bruchteil der Zeit, die Du hier im Forum verwendest, um sich ständig zu wiederholen und im Kreis zu drehen, dafür verwenden würdest, bei anderen Akustikern mal nach einem unverbindlichen Test höherpreisiger Geräte nachzufragen, könntest Du es mal direkt an den Ohren erfahren, ob diese Geräte wirklich den bestmöglichen Hörverlust ausgleichen könnten. Geh doch auch mal, falls in der Nähe zu Fielmann. Soll jetzt keine Werbung für diese Kette sein, aber wie ich es erfahren habe, sind die auch offen für solche Tests.

Gruß
Günter

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 20:22
von Johannes B.
rhae hat geschrieben: 16. Sep 2021, 16:03
Johannes B. hat geschrieben: 16. Sep 2021, 15:51 verbleibt als Fazit:
Hausrecht gegenüber dem zu Versorgenden bricht Vertragsrecht gegenüber der GKV
Lies doch nochmal bitte den Vertrag eines Akustikers mit der GKV. Da steht nicht drin, dass der Akustiker einen Betroffenen versorgen muss.
Nur falls so eine Klausel wider Erwarten doch vorkommen sollte, wäre die Ausübung des Hausrechts durch den Akustiker schwierig.

VG Ralph
ich las eben den Bewilligungsbescheid meiner derzeitigen Hörgeräte.
Dort steht wörtlich drin (Fettungen durch mich):
Zitat:
"Wichtig: Ihr Akustiker ist vertraglich verpflichtet, Ihnen individuell geeignete Systeme ohne eigenen Kostenanteil anzubieten, die Ihren Hörverlust bestmöglich ausgleichen. Das beinhaltet auch, dass Sie bei Umgebungsgeräuschen sowie in größeren Personengruppen Gespräche verstehen können".
Zitatende.

Fazit:
1. es besteht sehr wohl Versorgungspflicht,
2. es geht nicht um "Kassensortiment", sondern individuell geeignete Hörsystemversorgung,
3. und es geht um weit mehr als das Einsilberverstehen im Rosarauschenstörgeräusch.

Ich hatte mich damals leider vom Hörakustiker hinter die Fichte führen lassen ("mehr verlangt die Kasse nicht"),
und das soll möglichst wenig Menschen auch passieren.

Freundliche Grüße
Johannes B.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 20:25
von akopti
Hallo Günter,
Die HG von Johannes sind von Fielmann. Sie und Fielmann wurden anfangs von ihm hochgelobt, bis er gemerkt hat, daß auch die nur mit Wasser kochen.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 20:31
von rhae
Johannes B. hat geschrieben: 16. Sep 2021, 20:22 ich las eben den Bewilligungsbescheid meiner derzeitigen Hörgeräte.
Dort steht wörtlich drin (Fettungen durch mich):
Zitat:
"Wichtig: Ihr Akustiker ist vertraglich verpflichtet, Ihnen individuell geeignete Systeme ohne eigenen Kostenanteil anzubieten, die Ihren Hörverlust bestmöglich ausgleichen. Das beinhaltet auch, dass Sie bei Umgebungsgeräuschen sowie in größeren Personengruppen Gespräche verstehen können".
Zitatende.
Na wenn Du da mal nicht etwas falsch verstehst. Der Akustiker ist verpflichtet Hörgeräte zum Zuschußbetrag der GKV anzubieten, also ohne eigenen Kostenanteil, wenn er mit der GKV auch zusammenarbeiten und abrechnen will. In der Praxis heisst das, er lässt Dich 3 verschiedene Hörgeräte testen, von denen eins ohne eigenen Kostenanteil sein muss. Macht er das nicht, kann die GKV die Kostenübernahme ablehnen.

Aber natürlich steht es ihm frei Dich als Kunden abzulehnen, wenn er mit Dir nicht klar kommt oder Du etwas forderst was er nicht leisten kann oder will.


VG Ralph

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 20:43
von Samos
akopti hat geschrieben: 16. Sep 2021, 20:25 Hallo Günter,
Die HG von Johannes sind von Fielmann. Sie und Fielmann wurden anfangs von ihm hochgelobt, bis er gemerkt hat, daß auch die nur mit Wasser kochen.
Hallo akopti,

den Hintergrund kannte ich jetzt nicht. Aber wenn mich dringend interessiert, wie ein Hörgerät, dass mir den individuell bestmöglichen Ausgleich meiner Schwerhörigkeit bietet klingt, dann würde ich kreativ und fände einen Akustiker, der mir diese Testmöglichkeit bietet. Davon abgesehen teste ich ,obwohl mit HG aktuell versorgt bei Fielmann die Oticon More 1, da mich u.a.interessiert, wie andere HG Hersteller das Problem Musik, sowohl aktiv als auch passiv, mit Hörgeräten angehen. Das habe ich zu Beginn des Tests auch meinem Gegenüber mitgeteilt.

Viele Grüße
Günter

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 21:04
von Johannes B.
rhae hat geschrieben: 16. Sep 2021, 20:31
Johannes B. hat geschrieben: 16. Sep 2021, 20:22 ich las eben den Bewilligungsbescheid meiner derzeitigen Hörgeräte.
Dort steht wörtlich drin (Fettungen durch mich):
Zitat:
"Wichtig: Ihr Akustiker ist vertraglich verpflichtet, Ihnen individuell geeignete Systeme ohne eigenen Kostenanteil anzubieten, die Ihren Hörverlust bestmöglich ausgleichen. Das beinhaltet auch, dass Sie bei Umgebungsgeräuschen sowie in größeren Personengruppen Gespräche verstehen können".
Zitatende.
Na wenn Du da mal nicht etwas falsch verstehst. Der Akustiker ist verpflichtet Hörgeräte zum Zuschußbetrag der GKV anzubieten, also ohne eigenen Kostenanteil, wenn er mit der GKV auch zusammenarbeiten und abrechnen will. In der Praxis heisst das, er lässt Dich 3 verschiedene Hörgeräte testen, von denen eins ohne eigenen Kostenanteil sein muss. Macht er das nicht, kann die GKV die Kostenübernahme ablehnen.

Aber natürlich steht es ihm frei Dich als Kunden abzulehnen, wenn er mit Dir nicht klar kommt oder Du etwas forderst was er nicht leisten kann oder will.


VG Ralph
würde deine Interpretation zutreffen - und genau das befürchte ich - dann würde das bedeuten:
Der Hörakustiker bietet nur Standardkassengerät aufzahlungsfrei an und behauptet - was ja im Akustikerraum leicht zu beweisen ist - dass auch höhere Technologiestufen im Normtest nicht besser abschneiden. Und der APHAB-Bogen interessiert ihn nicht.
Falls der zu Versorgende sich damit nicht abspeisen lässt, gilt die Vertrauensgrundlage als entfallen und die Versorgung wird abgebrochen und die Sache ist erledigt.
Was wäre das anderes als das vorsätzliche Unterlaufen von Versorgungsvertragsvereinbarungen?

Da hilft dann ja wohl nur, sich vor einer Hörsystemneuversorgung freiwillig an einen Ohrenarzt zu wenden, welcher den APHAB-Bogen ernst nimmt und neue Hörsysteme nach § 30, Randnotiz 4 der Hilfsmittelrichtlinie verordnet und die "bestmögliche Versorgung" nach der Anpassung abnimmt - oder eben nicht.
Weil:
dann wird´s langsam eng mit der Einrede des Hausrechts wegen mangelnder Vertrauensbasis seitens des GKV-beitragszahlenden zu Versorgenden, wenn der Ohrenarzt die Abnahme verweigert ;-)

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 21:08
von rabenschwinge
Welchen Teil von: Der Akustiker kann Dich aufgrund Deines Verhaltens als Kunden wurde nicht verstanden @Johannes?
Was der Akustiker zuzahlungsfrei anbietet liegt in seinem Ermessen. Was das Teil können muss ist in der Hilfsmittelverordnung festgelegt und festgehalten.

Zudem hast Du das Problem und nicht der Aku wenn die GKV sich weigert die Mehrkosten zu übernehmen.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 21:09
von rhae
Johannes B. hat geschrieben: 16. Sep 2021, 21:04 Da hilft dann ja wohl nur, sich vor einer Hörsystemneuversorgung freiwillig an einen Ohrenarzt zu wenden, welcher den APHAB-Bogen ernst nimmt und neue Hörsysteme nach § 30, Randnotiz 4 der Hilfsmittelrichtlinie verordnet und die "bestmögliche Versorgung" nach der Anpassung abnimmt - oder eben nicht.
Das macht der Ohrenarzt aber nur einmal und bekommt dann mächtig Ärger mit der GKV die ja letztendlich so eine Verordnung bezahlen muss. Und die GKV sitzen am längeren Hebel ...

VG Ralph

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 21:26
von Johannes B.
rhae hat geschrieben: 16. Sep 2021, 21:09
Johannes B. hat geschrieben: 16. Sep 2021, 21:04 Da hilft dann ja wohl nur, sich vor einer Hörsystemneuversorgung freiwillig an einen Ohrenarzt zu wenden, welcher den APHAB-Bogen ernst nimmt und neue Hörsysteme nach § 30, Randnotiz 4 der Hilfsmittelrichtlinie verordnet und die "bestmögliche Versorgung" nach der Anpassung abnimmt - oder eben nicht.
Das macht der Ohrenarzt aber nur einmal und bekommt dann mächtig Ärger mit der GKV die ja letztendlich so eine Verordnung bezahlen muss. Und die GKV sitzen am längeren Hebel ...

VG Ralph
jetzt stellst du die Dinge auf den Kopf, weil:
der Versorgungsvertrag schreibt ja gerade vor, dass der APHAB-Bogen ergänzend zu nutzen ist, zur Überprüfung der aufzahlungsfreien Versorgung zum vereinbarten Festbetrag

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 21:30
von Wallaby
@Johannes: Wenn Du von vorne rein den Akustiker vorgibt, dass du nur zuzahlungsfrei versorgt haben willst, was soll Akustiker da tun und sagt höhere Stufe lässt Dich nicht testen?
Lass doch mal ohne Deine Forderung nach zuzahlungsfreie HG die von Akustiker vorgeschlagene Hörgeräte testen. Dann weiß Du evtl. mehr was diese Dir bringen.
Vor dem Kauf kannst Du versuchen bei GKV mit Begründen weshalb die HG Dir mehr bringt als die zuzahlungsfrei. Es sei denn Du willst nicht dagegen ankämpfen. Runter zu zuzahlungsfreie HG kann man hinterher immer gehen.
Du trägst seit 20 Jahren HG und scheinbar hast Du bisher immer nur zuzahlungsfreie HG gefordert/getestet
Kamst Du damals mit HG in größere Gruppe klar, wenn ja kann auch sein dass mit den Jahren dennoch nachlässt, da man immer fokussiert ist dies und jenes verstehen zu müssen. irgendwann geht auf Dauer nicht da konzentration nachlässt. In heutige Schnelllebendige Gesellschaft indem die Kommunikation immer wichtiger wird vorallem für berufstätige da kommen auch einige mit guten Verstehwerte bei div. Test an die Grenzen und hier geht dann mit Hören, kombinieren, verstehen…….irgendwann kommt vor dass man vorallem in größere Runde an die Grenzen stößt.
Und das quittieren dass mit neue HG Versorgung „bestmöglichst“ zufrieden ist, ist auch klar dass man selbst urteilen muss. Das kann kein Akustiker außer die er bei Testverfahren Einsilber (mit Störschall) quittiert sonst nicht urteilen wie Du im Alltag empfinden tust. Dazu ist ja das testen von div. HG wichtig.
Selbst wenn 2 Hörgeschädigte gleiche Audiogrammwerte hat muss nicht heißen, dass beide gleiche HG tragen tut.
Ein Akustiker kann nur nach Audiogrammwerte einschätzen welche HG auf Audiogramm passen „könnte“ d.h. Nicht muss, da jede SH dennoch anders empfindet bzw. die Priorität des Hörumfeld einschätzen tut.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 21:38
von Dani!
@nixverstahn:
Bist du schon mal ein Auto probegefahren, obwohl du es definitiv nicht kaufen wirst? Ich schon, damit ich bei diesem Fahrzeug auch mitreden kann.

Warum stelkst du dich dann bei HGs so erbärmlich blöd, dass ich hier auch schon keine Lust nehr habe?

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 16. Sep 2021, 21:51
von Johannes B.
Dani! hat geschrieben: 16. Sep 2021, 21:38 @nixverstahn:
Bist du schon mal ein Auto probegefahren, obwohl du es definitiv nicht kaufen wirst? Ich schon, damit ich bei diesem Fahrzeug auch mitreden kann.

Warum stelkst du dich dann bei HGs so erbärmlich blöd, dass ich hier auch schon keine Lust nehr habe?
die einen nennen die klare Ansage der eigenen Absicht "fair";
die anderen nennen diese klare Haltung "erbärmlich blöd".
Meine Haltung ist:
ich benehme mich meinem Verhandlungspartner gegenüber so, wie ich möchte, dass er sich mir gegenüber benimmt.
konkret:
"es muss nicht nett sein, aber verlässlich und mit offenen Karten und offenem Visier" :-)

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 05:56
von Johannes B.
akopti hat geschrieben: 16. Sep 2021, 20:25 Hallo Günter,
Die HG von Johannes sind von Fielmann. Sie und Fielmann wurden anfangs von ihm hochgelobt, bis er gemerkt hat, daß auch die nur mit Wasser kochen.
ja, das stimmt.
ich glaubte damals: "bei Fielmann gibt´s die besten Kassengeräte".
und wer auch heute noch das Märchen der "Kassengeräte" glaubt, der ist auch weiterhin bei Fielmann "gut beraten" ;-)
wer allerdings Kenntnis davon hat, dass es gar keine "Kassengeräte" gibt, sondern nur "individuell geeignete Versorgung", der stößt auch bei Fielmann schnell an "Verständnisgrenzen" ;-)

Freundliche Grüße
Johannes B.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 12:47
von Dani!
Johannes B. hat geschrieben: 16. Sep 2021, 21:51 Meine Haltung ist:
ich benehme mich meinem Verhandlungspartner gegenüber so, wie ich möchte, dass er sich mir gegenüber benimmt.
konkret:
"es muss nicht nett sein, aber verlässlich und mit offenen Karten und offenem Visier" :-)
Deine Herangehensweise hat nichts mit "offenen Karten spielen" zu tun:
Du hast überhaupt keinen blassen Schimmer, wie sich die HGs in der sogenannten "Premiumklasse" anhören - diese Karten sind für dich unsichtbar. Und weil du nicht weißt, wie die sich anhören, kannst du auch gar nicht dich doch für teure HGs entscheiden und dem Akustiker seinen wohlverdienten Lohn zukommen lassen - egal ob nun von dir oder der KK finanziert.

Bedenke: Etwa die Hälfte der HG-Träger in der Regionalgruppe meines Vereins trägt Hörgeräte aus der oberen Preisklasse. Wiederum die Hälfte davon hat sich den ordentlichen Aufschlag von der Krankenkasse bezahlen lassen. Den Akustikern war's wurscht. Wenn du nicht wissen kannst, dass die hochpreisigen Geräte für dich besser sind, dann zahlt die Krankenkasse eben auch keinen Aufschlag. Warum auch.

Aber dein ausschließliches Ziel ist ja ohnehin Jammern über rein hypothetische Sachverhalte. Es ist dir vollkommen egal, dass manche deiner Behauptungen falsch sind und stellst sie unzulässigerweise auch noch als Meinung hin.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 12:56
von Johannes B.
Dani! hat geschrieben: 17. Sep 2021, 12:47
Es ist dir vollkommen egal, dass manche deiner Behauptungen falsch sind und stellst sie unzulässigerweise auch noch als Meinung hin.
eine Behauptung IST eine Meinung.
Was ist daran unzulässig?

übrigens hätte jeder Hörakustiker die Chance gehabt, mir zu sagen: "auch wenn Sie aufzahlungsfrei versorgt werden wollen, probieren Sie trotzdem mal die höhere Technikstufe unverbindlich aus". Diese Chance nahm nur bisher keiner der bisherigen Hörakustiker wahr ;-)

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 13:05
von rabenschwinge
Dabei ist es recht einfach, ein hochpreisiges Hörgeräte mal probezuhören: An einer der diverse Probetragenveranstaltungen der ansässigen Akus teilnehmen und ausprobieren, wie das hochpreisige HG so klingt und testen was es kann.

D.h. .... wait.... da muss ja unterschreiben, dass man bei Verlust oder Beschädigung haftet.

Etwas, das der User Johannes B. höchstwahrscheinlich nicht einsehen wird.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 13:09
von rabenschwinge
@ Johannes B. https://www.bewertungs-abwehr.de/meinun ... ehauptung/ einfach mal lesen und verstehen. Sollte als ehemaliger Schöffe ja möglich sein.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 13:13
von Nanni
Zu #90: hätten sie vielleicht gemacht, wenn du nett gewesen wärst

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 13:18
von Johannes B.
rabenschwinge hat geschrieben: 17. Sep 2021, 13:09 @ Johannes B. https://www.bewertungs-abwehr.de/meinun ... ehauptung/ einfach mal lesen und verstehen. Sollte als ehemaliger Schöffe ja möglich sein.
zeige mir bitte eine einzige Tatsachenbehauptung von mir, die ich nicht begründet hätte, nur dann habe ich die Chance, dir Recht geben zu können ;-)

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 13:25
von Wallaby
Und schon drehst du die Sätze so wie es dir gerade passt.

War es nicht so, dass du von vorne rein den Akustiker wissen ließ, das du zuzahlungsfreie HG wolltest
Hier wurde von div Usern hingewiesen, dass du ruhig die nächsthöhere Technikstufe testen lassen solltest und dem Akustiker sagen kannst... Dann kam deine Einwände und wedelst mit APHAB und § 19 (21) HilfsM-RL, zuzahlungsfreie HG etc. entgegen. :oops: :crazy:

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 13:30
von Johannes B.
Nanni hat geschrieben: 17. Sep 2021, 13:13 Zu #90: hätten sie vielleicht gemacht, wenn du nett gewesen wärst
ist das logisch?
Zusatzumsatzchance abhängig zu machen vom Wohlverhalten eines potenziellen Kunden? ;-)

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 13:37
von Johannes B.
ich habe heute - übrigens erst auf ausdrückliche Nachfrage - in meiner mich betreuenden Fielmann-HGA-Filiale erfahren:
"im Versogungszeitraum sind alle Reparaturarbeiten auch für Aufzahlungskunden kostenfrei, sofern sie vor Ort zu erledigen sind". Das gelte ausdrücklich auch für einen Ex-Hörer-Tausch.
Nur bei Reparatureinsendungserfordernis würde die Rechnung bei Aufzahlungskunden 1:1 durchgereicht (nach der Herstellergarantiezeit).
Das erleichtert mir sehr meine Überlegung doch auch Aufzahlungshörsysteme in Betracht zu ziehen ;-)

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 13:50
von rabenschwinge
Wie üblich @Wallaby. Kennen wir doch von dem User nicht anders.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 18:21
von Dani!
Wtf
Johannes B. hat geschrieben: 17. Sep 2021, 12:56 eine Behauptung IST eine Meinung.
Falsch.

Lern erst mal Deutsch. Du hast es schon ein paar mal versaubeutelt mit deinen schwerwiegenden begrifflichen Fehldeutungen.

Re: Fragwürdigkeiten zu Technologiestufen

Verfasst: 17. Sep 2021, 18:31
von Johannes B.
Dani! hat geschrieben: 17. Sep 2021, 18:21 Wtf
Johannes B. hat geschrieben: 17. Sep 2021, 12:56 eine Behauptung IST eine Meinung.
Falsch.

Lern erst mal Deutsch. Du hast es schon ein paar mal versaubeutelt mit deinen schwerwiegenden begrifflichen Fehldeutungen.
meinst du jetzt noch, oder behauptest du schon ;-)