GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

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Johannes B.
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GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#1

Beitrag von Johannes B. »

moin,
mehr als die Hälfte der mit Hörgeräten zu Versorgenden zahlen Aufpreise - von manchmal mehreren 1.000 Euro - allein für mehr Komfort, mehr Ästhetik oder aus Bequemlichkeit. NICHT für besseres Hören und Verstehen, denn DAS ist bereits mit den aufzahlungsfreien Geräten bestmöglich gewährleistet.
schau an:

Quelle (Fettungen durch mich):
16.07.2021 | News biha | Zurück
Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes Technologischer Fortschritt bietet Kunden eine große Vielzahl an Zusatzfunktionen für noch mehr Komfort bei Hörsystemen

Mainz (ots) Der GKV-Spitzenverband hat aktuelle Zahlen zur Mehrkostenentwicklung für die Versorgung mit Hilfsmitteln veröffentlicht. Fast die Hälfte der Versorgungen wurden 2020 von Hörakustikern bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Hörsystemen ohne privat zu zahlende Mehrkosten durchgeführt. 100 Prozent der GKV-Versicherten haben ein Angebot ohne Mehrkostenbeteiligung für eine hochwertige und bestmögliche Versorgung erhalten.

Hörgeräte sind Hilfsmittel, die auch ohne private Zuzahlung eine sehr gute Hörversorgung sichern. Sie bieten aber aufgrund der technologischen Entwicklung wie kaum ein anderes Hilfsmittel sehr viele Optionen für ein Mehr an Komfort. "Keiner muss, aber jeder darf sich zusätzlichen Komfort, Ästhetik oder Bequemlichkeit hinzukaufen", so Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörakustiker (biha). "GKV-Versicherte sind in ihrer Entscheidung frei, was und wieviel sie sich zusätzlich an Komfort leisten wollen oder nicht", so Marianne Frickel weiter. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) so auch entschieden.
Zitat Ende.

Na, wenn das sooo ist........
schönen Tag noch ;-)

Freundliche Grüße
Johannes B.
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muggel
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#2

Beitrag von muggel »

Was genau möchtest du jetzt mit diesem Posting mitteilen?
Hast du eine Frage dazu?
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
svenyeng
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GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit

#3

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

"Ich glaub es geht schon wieder los, das kann doch wohl nicht wahr sein."

Gruß
sven
Carla
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#4

Beitrag von Carla »

Nichts anderes wird aber doch hier von den Fachleuten immer geschrieben. Aber für ein Mehr an Komfort und Ästhetik muss man mehr oder weniger zuzahlen. Aber es geht eben auch ohne. Wo ist da dein Problem, das zu verstehen?
Akustik Alex
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#5

Beitrag von Akustik Alex »

Da habe ich auch schon drüber berichtet. Der GKV-Spitzenverband hat aber selbst geschrieben, dass angeblich zu wenige Daten vorliegen würden. Die Fachbetriebe übermitteln zwar gewisse Daten, aber nur die, die vertraglich verpflichtend sind. Bspw. höhe der Mehrkosten und ein pauschaler Grund. Der GKV wollte von den Betriebe alledings noch mehr Details. Das hat die biha aber zurückgewiesen und selbigen aufgefordert das doch bitte selbst zu erfragen.

https://infohrmationen.blogspot.com/202 ... osten.html
svenyeng
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#6

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ich habe grade mal einen Screenshot von der Kategorieübersicht auf der Resound Webseite gemacht:
resound-uebersicht.jpg
(172.46 KiB) Noch nie heruntergeladen
Hier sieht man ganz klar, das das Resound Key das Basis HG ist, aber lt. Webseite Hörgeräte Jaennecke kostet es noch einen Eigenanteile von 90-150 Euro .
Somit ist nicht mal mehr die Basis ein Kassengerät. Da wird dann bei Resound wohl ein altes Gerät als Kassengerät genommen.

Aber was man in dieser Übersicht richtig gut sieht, ist das man mit den hochpreisigen HGs sehr viel besser hören und verstehen kann.
Das Basis HG Key hat in allen Bereichen 2 Punkte weniger als Premium und Premium Plus.
Macht ja auch Sinn, denn die Leute die entsprechend Geld für ein HG auf den Tisch legen, wollen ja auch eine entsprechende Gegenleistung.
Und somit ist das hören und verstehen z.B. im Störschall mit dem Flaggschiff natürlich sehr viel besser als mit dem Basis HG.
mehr als die Hälfte der mit Hörgeräten zu Versorgenden zahlen Aufpreise - von manchmal mehreren 1.000 Euro - allein für mehr Komfort, mehr Ästhetik oder aus Bequemlichkeit. NICHT für besseres Hören und Verstehen, denn DAS ist bereits mit den aufzahlungsfreien Geräten bestmöglich gewährleistet.
Eben genau nicht. Das mag bei manchen Hörverlusten funktionieren, bei vielen aber eben nicht.
Zum x-ten Mal: Du bekommst von der KK einen Betrag von ca. 750 Euro pro HG. DerAkustiker muss Dir das für den Betrag bestmögliche HG anpassen.
Und klar sollte hier sein, das man mit 750 Euro nicht viel machen kann.
Wie man bei Resound ja sieht, bekommt man wohl nicht mal das aktuelle Basis HG ohne selber noch etwas dazu zubezahlen.
M%RIE gibt es auch nur beim ganz teueren HG. Und das scheint ne super Sache zu sein, wenn im Ohr auch noch ein Mikro ist.
Aber nichts desto trotz kommen viele mit einem Kassen HG gut zurecht. Das ist eben individuell, je nach Hörschaden/Hörverlust.

Gruß
sven
Akustik Alex
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#7

Beitrag von Akustik Alex »

Nicht der Hersteller, sondern der Fachbetrieb entscheidet, was er als Kassensystem abgibt, solange es den Mindestanforderungen entspricht. Hängt natürlich auch vom EK ab, aber Kassensysteme sind eben nicht überall die gleichen. DAS ist statistisch ein viel größeres "Problem" ;)
svenyeng
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#8

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@alex:
Absolut korrekt, aber der EK ist, wie Du sagst das Problem.
Nur kein Fachbetrieb kann unter EK irgendwas abgeben.

Gruß
sven
Akustik Alex
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#9

Beitrag von Akustik Alex »

svenyeng hat geschrieben: 30. Sep 2021, 11:29 Hallo!

@alex:
Absolut korrekt, aber der EK ist, wie Du sagst das Problem.
Nur kein Fachbetrieb kann unter EK irgendwas abgeben.

Gruß
sven
Doch, können die schon. Fielmann hat deswegen schon mehrere Wettbewerbsklagen am Hals gehabt, weil das eigentlich nicht zulässig ist ;)
Also rechtlich und wirtschaftlich macht es keinen Sinn, da hast du natürlich absolut Recht.
Akustik Alex
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#10

Beitrag von Akustik Alex »

Das Key gibt es übrigens auch in verschiedenen Leistungsklassen (2,3 und 4) und ist auch als Kassensystem erhältlich. Nur eben nicht bei Jahnecke.
Johannes B.
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#11

Beitrag von Johannes B. »

mir ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das Wort "bestmöglich" im Zusammenhang mit "aufzahlungsfrei hören und verstehen" weder meine Erfindung, oder gar eine "Verschwörungstheorie" ist, sondern der offizielle "Sprech" von GKV und biha.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes B.
Zuletzt geändert von Johannes B. am 30. Sep 2021, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#12

Beitrag von rhae »

Das wissen wir ja, genauso wie wir wissen, dass sich die Auslegung des Wortes "bestmöglich" von den GKV und Dir sehr unterscheidet :69:

VG Ralph
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#13

Beitrag von Johannes B. »

rhae hat geschrieben: 30. Sep 2021, 14:02 Das wissen wir ja, genauso wie wir wissen, dass sich die Auslegung des Wortes "bestmöglich" von den GKV und Dir sehr unterscheidet :69:

VG Ralph
möchtest du damit sagen, dass die GKV unter "bestmöglich" weniger versteht als:
"unter Berücksichtigung der medizinisch und technisch aktuellen Situation das individuell bestmögliche Hören und Verstehen aufzahlungsfrei zu ermöglichen""?
weil:
nix anderes verstehe ich darunter, und genau das ist - meiner Meinung nach - auch Versorgungsvertragsinhalt zwischen GKV und biha ;-)

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#14

Beitrag von Akustik Alex »

Ja und wenn ein hochwertigeres Gerät individuell bessere Ergebnisse erzielt, dann muss DAS FACHGESCHÄFT diese zum Kassensatz abgeben. Damit ist bestmöglich doch bestmöglich und der Zuschuss davon völlig unabhängig.
Johannes B.
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#15

Beitrag von Johannes B. »

Akustik Alex hat geschrieben: 30. Sep 2021, 15:47 Ja und wenn ein hochwertigeres Gerät individuell bessere Ergebnisse erzielt, dann muss DAS FACHGESCHÄFT diese zum Kassensatz abgeben. Damit ist bestmöglich doch bestmöglich und der Zuschuss davon völlig unabhängig.
Hallo Alex,
dieses ist jetzt eine - individuell für mich - ganz wichtige Aussage!!!
Ist es - inzwischen - so, dass, wenn der zu Versorgende gegenüber der Krankenkasse individuelle Mehrkostenübernahme durchsetzen kann, diese Mehrkosten von der Krankenkasse dann - ganz oder teilweise - auf den versorgenden Hörakustikerbetrieb abgewälzt werden?
Wäre es so, erklärte es die "Schmallippigkeit" und das "gebremste Engagement" meines HGA hinsichtlich Mehrkostenübernahmeargumentation von mir, nach meiner Hörgeschädigtenreha.

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#16

Beitrag von rhae »

Ja da sind große Unterschiede.

Du verstehst z.B. unter "technisch aktuellem Stand" top-aktuelle Hörgeräte mit der letzten Softwareversion, modernste Filtertechniken und beste bzw. neueste Prozessoren mit den bestmöglichen Tonverarbeitungen.

Die GKV verstehen darunter irgendwas zwischen einem 50€ Hörverstärker und einem mittelpreisigem Hörgerät. Im Grunde ist den Kassen auch egal was Du aussuchst, hauptsache es gibt eine messbare Verbesserung beim Hören/Verstehen und der Preis der Geräte bleibt innerhalb ihrer genehmigten Pauschale. Damit ist die bestmögliche Versorgung erreicht.

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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#17

Beitrag von rhae »

Akustik Alex hat geschrieben: 30. Sep 2021, 15:47 Ja und wenn ein hochwertigeres Gerät individuell bessere Ergebnisse erzielt, dann muss DAS FACHGESCHÄFT diese zum Kassensatz abgeben. Damit ist bestmöglich doch bestmöglich und der Zuschuss davon völlig unabhängig.
das wäre für mich allerdings auch neu, bin aber auch kein Akustiker. Hat also Johannes die ganze Zeit Recht gehabt, wenn er seinen Akustiker zwingen will die für ihn besten HGs zum Kassenpreis abgeben zu müssen? Denn so liest sich Deine Aussage für mich. 8-)

VG Ralph
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#18

Beitrag von Akustik Alex »

Johannes B. hat geschrieben: 30. Sep 2021, 15:54
Akustik Alex hat geschrieben: 30. Sep 2021, 15:47 Ja und wenn ein hochwertigeres Gerät individuell bessere Ergebnisse erzielt, dann muss DAS FACHGESCHÄFT diese zum Kassensatz abgeben. Damit ist bestmöglich doch bestmöglich und der Zuschuss davon völlig unabhängig.
Hallo Alex,
dieses ist jetzt eine - individuell für mich - ganz wichtige Aussage!!!
Ist es - inzwischen - so, dass, wenn der zu Versorgende gegenüber der Krankenkasse individuelle Mehrkostenübernahme durchsetzen kann, diese Mehrkosten von der Krankenkasse dann - ganz oder teilweise - auf den versorgenden Hörakustikerbetrieb abgewälzt werden?
Wäre es so, erklärte es die "Schmallippigkeit" und das "gebremste Engagement" meines HGA hinsichtlich Mehrkostenübernahmeargumentation von mir, nach meiner Hörgeschädigtenreha.

Freundliche Grüße
Johannes B.
Hallo Johannes,

auch hier verweise ich mal:

https://infohrmationen.blogspot.com/202 ... ttung.html

Ausnahmen bestätigen die Regel. Bei beruflichen Gebrauchsvorteilen ist der Kelch, meines Wissens nach, wieder bei der GKV.

Besten Gruß,
Alex
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#19

Beitrag von Akustik Alex »

Ich zitiere die biha:

"[...]wird bei der vergleichenden Anpassung mit dem
aufzahlungspflichtigen Hörgerät ein besseres Sprachver-
stehen erzielt, so muss ein weiteres aufzahlungsfreies Hör-
gerät zum Erreichen eines möglichst weitgehend gleichen
Sprachverstehens getestet werden. Verfügen Sie über
kein geeignetes weiteres Hörgerät in Ihrem Sortiment,
ist das vergleichend angepasste aufzahlungspflichtige
Hörgerät zum Vertragspreis abzugeben."
Johannes B.
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#20

Beitrag von Johannes B. »

rhae hat geschrieben: 30. Sep 2021, 15:56
Du verstehst z.B. unter "technisch aktuellem Stand" top-aktuelle Hörgeräte mit der letzten Softwareversion, modernste Filtertechniken und beste bzw. neueste Prozessoren mit den bestmöglichen Tonverarbeitungen.


VG Ralph
moin Ralph,
ich freue mich, dass du mir Gelegenheit gibst, dieses Missverständnis mal aus der Welt zu räumen, weil:
ich verstehe unter "bestmöglich auf medizinisch und technisch aktuellem Stand" genau NICHT das was du unterstellst, sondern ich verstehe darunter:
1. offenstmögliche Versorgung,
2. Frequenzbandbreite 0,1 bis 10 kHz,
3. mind. 12 individuell konfigurierbare Kanäle,
4. Rückkopplungsunterdrückung mit aktuellen techn. Möglichkeiten ohne Ohrenverstopfungstrick,
5. Windrauscheneliminierung mit aktuellen techn. Möglichkeiten,
6. Verstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen,
7. Richtungsortung im Straßenverkehr,
8. telefonieren können mit jedem x-beliebigen Telefon.
Punkt.
Ich verstehe NICHT darunter:
- besonders klein oder chick,
- Akkutechnologie,
- Bluetooth,
- Fernbedienung,
- Audiostreaming,
- Smartphonedirektanbindung,
- Gesundheitsmätzchen,
- usw. usf.
DAS alles brauche ich NICHT.
Ich will einfach nur individuell bestmöglich (also höchstens so, wie meine normalhörenden Altersgenossen) verstehen im ganz normalen Alltagsleben drinnen, wie draußen. Punkt.

Freundliche Grüße
Johannes B.
Zuletzt geändert von Johannes B. am 30. Sep 2021, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#21

Beitrag von Dani! »

Johannes B. hat geschrieben: 30. Sep 2021, 13:51 mir ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das Wort "bestmöglich" im Zusammenhang mit "aufzahlungsfrei hören und verstehen" weder meine Erfindung, oder gar eine "Verschwörungstheorie" ist, sondern der offizielle "Sprech" von GKV und biha.

Wie so oft unterschlägst du grundsätzlich einen wesentlichen Aspekt, weil dieser dir nicht in den Kram passt:

Die Wirtschaftlichkeit ist stets zu berücksichtigen.

D.h. auch wenn du ein Gerät findest, das messbar bessere Hörerfolge aufweist, so muss dieser auch in Relation zum Mehrpreis stehen. Bspw. eine 5%ige Hörverbesserung rechtfertigt keinen 20%igen Mehrpreis, der wirtschaftliche Aspekt ist hier nicht gewahrt.

Edit: hatte das falsche Zitat eingefügt
Zuletzt geändert von Dani! am 30. Sep 2021, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#22

Beitrag von Johannes B. »

Akustik Alex hat geschrieben: 30. Sep 2021, 16:11 Ich zitiere die biha:

"[...]wird bei der vergleichenden Anpassung mit dem
aufzahlungspflichtigen Hörgerät ein besseres Sprachver-
stehen erzielt, so muss ein weiteres aufzahlungsfreies Hör-
gerät zum Erreichen eines möglichst weitgehend gleichen
Sprachverstehens getestet werden. Verfügen Sie über
kein geeignetes weiteres Hörgerät in Ihrem Sortiment,
ist das vergleichend angepasste aufzahlungspflichtige
Hörgerät zum Vertragspreis abzugeben."
DAS ist nicht strittig, weil einfachst einhaltbar (moderne Software erkennt die Art der Störgeräusche und wie sie damit umzugehen hat) ;-)
Problematisch wird´s mit der Aufnahme des APHAB-Formulars (HilfsM-RL § 30 RN4) als zusätzliches Überprüfungskriterium hinsichtlich "bestmögliches Verstehen".
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#23

Beitrag von Johannes B. »

Dani! hat geschrieben: 30. Sep 2021, 16:13
Johannes B. hat geschrieben: 30. Sep 2021, 13:51 mir ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das Wort "bestmöglich" im Zusammenhang mit "aufzahlungsfrei hören und verstehen" weder meine Erfindung, oder gar eine "Verschwörungstheorie" ist, sondern der offizielle "Sprech" von GKV und biha.

Wie so oft unterschlägst du grundsätzlich einen wesentlichen Aspekt, weil dieser dir nicht in den Kram passt:

Die Wirtschaftlichkeit ist stets zu berücksichtigen.

D.h. auch wenn du ein Gerät findest, das messbar bessere Hörerfolge aufweist, so muss dieser auch in Relation zum Mehrpreis stehen. Bspw. eine 5%ige Hörverbesserung rechtfertigt keinen 20%igen Mehrpreis, der wirtschaftliche Aspekt ist hier nicht gewahrt.
ich stimme dir absolut zu:
eine 5%ige Hörverbesserung rechtfertigt - nach aktuellen Versorgungsverträgen - gar keine Versorgungsänderung ;-)
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#24

Beitrag von Akustik Alex »

Johannes B. hat geschrieben: 30. Sep 2021, 16:19
Dani! hat geschrieben: 30. Sep 2021, 16:13
Johannes B. hat geschrieben: 30. Sep 2021, 13:51 mir ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das Wort "bestmöglich" im Zusammenhang mit "aufzahlungsfrei hören und verstehen" weder meine Erfindung, oder gar eine "Verschwörungstheorie" ist, sondern der offizielle "Sprech" von GKV und biha.

Wie so oft unterschlägst du grundsätzlich einen wesentlichen Aspekt, weil dieser dir nicht in den Kram passt:

Die Wirtschaftlichkeit ist stets zu berücksichtigen.

D.h. auch wenn du ein Gerät findest, das messbar bessere Hörerfolge aufweist, so muss dieser auch in Relation zum Mehrpreis stehen. Bspw. eine 5%ige Hörverbesserung rechtfertigt keinen 20%igen Mehrpreis, der wirtschaftliche Aspekt ist hier nicht gewahrt.
ich stimme dir absolut zu:
eine 5%ige Hörverbesserung rechtfertigt - nach aktuellen Versorgungsverträgen - gar keine Versorgungsänderung ;-)
Das stimmt nicht ganz. Die AOK fordert ein "gleichwertiges" Sprachverstehen. Die anderen erlauben Abweichungen von 5%-Punkten.
Johannes B.
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Re: GKV u. biha teilen zum Thema Mehrkosten mit:

#25

Beitrag von Johannes B. »

Akustik Alex hat geschrieben: 30. Sep 2021, 15:47 Ja und wenn ein hochwertigeres Gerät individuell bessere Ergebnisse erzielt, dann muss DAS FACHGESCHÄFT diese zum Kassensatz abgeben. Damit ist bestmöglich doch bestmöglich und der Zuschuss davon völlig unabhängig.
Ich frage noch einmal ausdrücklich nach, weil diese explizite Frage unbeantwortet blieb:
wenn der zu Versorgende seine Krankenkasse individuell davon überzeugt, dass das ihm zugemutete Festbetragsgerät für ihn - unabhängig von rückseitigem Freifeldrosarauschen und den Bock-Mist Worten des Freiburger Tests im Anpassraum - nicht zur Abhilfe seiner auditiven Hörbehinderung ausreicht, reicht dann die Krankenkasse die Mehrkosten des demgegenüber geeigneteren Hörsystems - ganz oder teilweise - an den versorgenden Hörakustikerbetrieb durch?
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