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GDB 30

Verfasst: 26. Mär 2006, 21:54
von Biene
Hallo, mein Sohn ist 51/2 und seit 9 Wochen trägt er ein HG.Er ist einseitig shg. Ab 85 db. Jetzt haben wir den Behindertenausweiß beantragt und Tim wurde auf GDB 30 eingestuft.Es ist Sprachverzögert ,Wahrnehmungsstörungen und Entwicklungsverzögert.Soll ich mich damit zufriedengeben oder steht ihm mehr zu?
Biene

Re: GDB 30

Verfasst: 26. Mär 2006, 22:24
von Andrea Heiker
Biene,

hat Dein SOhn wirklich 85 dB auf beiden Seiten??? Wenn stehen ihm wesentlich mehr zu:
100% und die MErkzeichen G,,B und H und Rf.

Die 85 dB sind aber eine eine ziemlich wichtige Grneze und daher ist es wichtig die genaue Hörkurve getrennt für beide Seiten zu wissen.

Gruß
Andrea

Re: GDB 30

Verfasst: 26. Mär 2006, 22:28
von Nina M.
Andrea, sie schrieb, dass er einseitig shig ist. :)

Somit kann das mit den GdB 30 dann unter Umständen schon stimmen...

Gruß,
Nina

Re: GDB 30

Verfasst: 26. Mär 2006, 22:54
von Andrea Heiker
Ups, habe nicht genau gelesen. Für eine einseitige Taubheit allein gibt es 20%. Ob mit 30% die sonstigen Probleme angemessen berücksichtigt sind, kann ich leider nicht sagen.

Gruß
Andrea

Re: GDB 30

Verfasst: 27. Mär 2006, 08:44
von Momo
Hallo Biene
also dun kannst dir die Befundberichte, die zur Einstufung genutzt wurden zusenden lassen, um zu sehen was in wiefern berücksichtigt wurde. Bei einseitiger Taubheit gibt es 20%. Je nachdem wie sehr sich die Entwicklungsverzögerungen und Wahrnehmungsstörungen im Alltag auswirken wird der Rest eingestuft- ziemlich wischiwaschi eben. Da hängt viel vom Gutachter ab, aber auch viel von den Stellungnahmen der angeschriebenen Ärzte und Therapeuten.

Also ich würde die Gutachten und Befundberichte anfordern und erstmal Widerspruch einlegen und sagen Begründung folgt.

LG
Momo