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Gehörlosengeld

Verfasst: 31. Mär 2006, 17:34
von Biene
Hallo, Tim ist eiseitig fast Taub.Er wird voraussichtlich ab Sommer in die Eingangsklasse der Hörgeschädigtenschule gehen.Das Versorgungsamt Stuft ihn GDB mit 30 ein.
Wir haben Gehörlosengeld beantragt und es wurde abgelehnt.
Kann mir jemand einen Tip geben ?

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 31. Mär 2006, 18:06
von Karin
Liebe BIene, einseitig taub - dafür steht euch kein GL Geld zu. Tut mir leid. Und mit 30 % ist auch sonst nichts zu holen.
Viele Gürße
Karin

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 31. Mär 2006, 21:38
von Momo
Und 30% bei "nur" einseitiger Taubheit ist auch schon viel, eigentlich gibt es da nur 20%.
Gruss

Re: Gehörlosengeld

Verfasst: 31. Mär 2006, 22:14
von Nina M.
Joa, so ist es... Gehörlosengeld kriegt man nur wenn man beidseitig mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig ist und diese Schwerhörigkeit vor dem 18. Lebensjahr schon eingetreten ist. (So in ungefähr, genauen Gesetzestext weiß ich nicht auswendig...)

Gruß,
Nina