Feststellungsbescheid GdB

muggel
Beiträge: 1474
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
10

Re: Feststellungsbescheid GdB

#26

Beitrag von muggel »

Egon01 hat geschrieben: 17. Jul 2022, 20:41 Diese beiden Hörakustiker sind Meister ihres Faches, und demnach nicht ahnungslos.
Richtig, Meister IHRES Fachs: Ermitteln des Hörverlusts, Auswählen und Einstellen von Hörgeräten.
Diagnosen stellen dürfen sie jedoch nicht und mit der Versorgungsmedizinverordnung kennen sie sich in der Regel auch nicht aus. Genau so wenig wie sich orthopädische Schuhmacher mit Hörgeräten auskennen.
Sogar HNO-Ärzte kennen sich oft nicht mit Hörimplantaten aus -- obwohl sie auch Meister ihres Fachs sind.

Wie bereits mehrfach geschrieben: der GdB "misst", wie stark du eingeschränkt bist in deinem Alltag. Da ist das Tonaudiogramm eher irrelevant, viel wichtiger ist es, wie gut du Sprache verstehst, denn Kommunikation ist das, was im Alltag zählt und nicht das Hören irgendwelcher Töne.
Es ist ja auch klar, dass Personen, die ein schlechteres Sprachverstehen haben (warum auch immer) deutlich mehr Probleme im Alltag haben als jemand mit dem gleichen Tonaudiogramm, der aber Sprache besser versteht.
Daher ist die primäre Grundlage für die Bestimmung des GdB das Sprachaudiogramm. Bei Grenzwerten wird dann noch das Tonaudiogramm hinzugezogen.
Du hattest oben gefragt, warum und wieso du vom Versorgungsamt nur GdB 40 anerkannt bekommen hast. Das habe ich dir genau vorgerechnet. Da hilft es auch nicht, das Tonaudiogramm für die GdB-Berechnungsgrundlage zu nehmen und zu behaupten, dass da ja ein höhererer GdB herauskommen muss.
Es bleibt dir natürlich gegen den Bescheid vom Amt Widerspruch einzulegen oder nach einer gewissen Zeit ein Verschlechterungsantrag zu stellen - das Recht hast du natürlich.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Dani!
Beiträge: 3378
Registriert: 9. Mär 2012, 14:22
12
Wohnort: Landkreis München

Re: Feststellungsbescheid GdB

#27

Beitrag von Dani! »

Wieso streitet ihr euch noch mit Egon, gerade nach seinen geistigen Umnachtungen, die er bei Eröffnung von sich gegeben hat? Er hat doch immer Recht. Jetzt wo er wieder was will kommt er angekrochen und ihr lasst euch auf ihn ein, nur damit ihr es hinterher wieder bereuht, weil er euch wieder auslachen wird?
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
9

Re: Feststellungsbescheid GdB

#28

Beitrag von Ohrenklempner »

Naja, jeder kann mal nen schlechten Tag haben... und Freundlichkeit ist ein Bumerang! Ich geb gerne jedem noch ne Chance, und das Forum hilft ja auch stillen Mitlesern und nicht nur den Aktiven.

Ich muss als Ohrenklempnermeister aber auch sagen, dass ich von Versorgungsmedizin, GdB usw. auch recht wenig Ahnung habe. Muss ich ja auch nicht. So wie HNOs auch nicht viel über Hörgeräte wissen, oder Autoverkäufer über Verkehrsrecht.
Dani!
Beiträge: 3378
Registriert: 9. Mär 2012, 14:22
12
Wohnort: Landkreis München

Re: Feststellungsbescheid GdB

#29

Beitrag von Dani! »

Einen schlechten Tag haben? Zur Erinnerung, welche Meinung Egon kürzlich zum Forum und dessen Beteiligten zum Besten gegeben hatte:
Egon01 hat geschrieben: 25. Mai 2022, 12:50 Ihr solltet nicht hier in einem Schwerhörigenforum verweilen, sondern eher in Foren für bipolar erkrankte, depressive Einzeller….

Lasst euer leeres Oberstübchen behandeln…

Euch hat es scheinbar die Synapsen zerlegt…😂😂

Der Gang zum Neurologen ist keine Schande
Bin ich nachtragend? Normalerweise nicht, aber auch die extremste Gutmütigkeit hat seine Grenzen. So ein derartig geistiger Dünnschiss wie das Zitierte braucht keine zweite Chance. Wie geschrieben, er ist ein Arschkriecher, nur weil er doch plötzlich wieder was haben oder wissen möchte. Hat er bekommen was er möchte, interessiert ihn das Forum einen Dreck und zieht selbiges wieder nur durch den Kakao.

Es lesen auch andere die Tipps und Hinweise, richtig. Zum konkreten Fall ist das aber auch nur Egon hilfreich, niemandem sonst. Zumal muggel mit ihrem ersten Beitrag vor 2 Monaten schon alles gesagt hat, was für Egon hilfreich ist und wissen muss. Nur dummerweise hat sie nicht das geschrieben, was er hören möchte (nämlich dass er doch Anspruch auf einen höheren GdB hätte). Da kann man ihm auch nicht weiter helfen, er will sich ja nicht helfen lassen. Sieht man ja, weil er dieselbe Frage schon wieder stellt und sich statt mit dem Amt mit uns über etwas diskutiert, was nicht zu diskutieren ist.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Ohrenklempner
Beiträge: 8658
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
9

Re: Feststellungsbescheid GdB

#30

Beitrag von Ohrenklempner »

Dani! hat geschrieben: 18. Jul 2022, 11:42 Hat er bekommen was er möchte, interessiert ihn das Forum einen Dreck und zieht selbiges wieder nur durch den Kakao.
Ja, die Möglichkeit besteht. Da sich ein Nutzer durch eine derartige Bloßstellung am Ende aber nur selbst schadet, hätten wir dann die Schadenfreude auf unserer Seite, und das macht alles wieder wett. :D
Egon01
Beiträge: 15
Registriert: 23. Mai 2022, 00:14
1

Re: Feststellungsbescheid GdB

#31

Beitrag von Egon01 »

Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4, Tabelle D) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.

Quelle: VersmedV

Tabelle A 5.2.1 ist demnach eher marginal, da ja Tabelle D 5.2.4 maßgebend ist ?!
Egon01
Beiträge: 15
Registriert: 23. Mai 2022, 00:14
1

Re: Feststellungsbescheid GdB

#32

Beitrag von Egon01 »

Einteilung der Schwerhörigkeit nach WHO – Kriterien
Nachdem es seit gut einem Jahr neue Festbeträge für die WHO 4 Schwerhörigen gibt, WHO4 = an Taubheit grenzende Scherhörigkeit und Taubheit; und immer wieder Fragen aufkommen, wie das berechnet wird, möchte ich hier eine kurze Zusammenfassung anbieten.

Die WHO ist die Welt Gesundheits Organisation.

Die WHO hat kriterien für die Schwerhörigkeit aufgestellt um deren Ausmaß besser beschreiben zu können.

Grundlegend sei hier schon gesagt das das Hörvermögen des Menschen und nicht ein einzelnes Ohr entscheidend ist und durch diese Regelung bei den Einstufungen immer des Ohr mit dem besseren Wert herangezogen wird.

Über diese Entscheidung kann natürlich gestritten werden. Doch ich möchte hier nur die Einstufung erläutern und kein Urteil abgeben.

Vorgehen:

Nach einem Hörtest (Tonaudiometrie) beider Ohren wird für jedes Ohr ein Mittelwert der Hörschwellenwerte bei bestimmten Frequenzen errechnet.

tonaudiometrieDie dB Werte bei 500, 1k, 2k und 4kHz werden zusammengerechnet und durch 4 geteilt um den Mittelwert zu errechnen.

In meinem Beispiel wurde auf dem rechten Ohr ein Mittelwert von 47,5 dB errechnet und Links 65 dB. Da nur der bessere Wert zählt wird also nur der Wert 47,5 dB berücksichtigt. So unterschiedlich sehen die Kurven nicht aus, doch es kommt auf die Details an. (Nicht gehörte Töne würden durch einen Wert von 120dB ersetzt.)

Mittelwertermittlung
Hz Rechts Links
500 30 40
1.000 30 40
2.000 50 80
4.000 80 110
Summe 190 260
durch 4 Teilen
Mittelwert 47,5 65
Nun hat man zwei Werte errechnet, einen für Rechts und einen für Links.
Der kleinere Wert zählt! Nur der kleinere Wert wird folgend als Mittelwert genutzt.

Bei einem Mittelwert 25dB oder weniger wird hier als Ergebnis „keine Schwerhörigkeit“, also WHO 0 herauskommen.
Bei einem Mittelwert von 26-40dB: WHO 1 leichte Schwerhörigkeit
Bei 41 – 60 dB (immer besseres Ohr): WHO 2 mittelgradige Schwerhörigkeit
Bei 61 – 80 dB (immer besseres Ohr): WHO 3 hochgradige Schwerhörigkeit
Bei 81 dB oder mehr: WHO4 an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit oder Taubheit
In dem Beispiel von oben (47,5 dB Mittelwert) wird die Schwerhörigkeit also als WHO2 eingestuft.
Egon01
Beiträge: 15
Registriert: 23. Mai 2022, 00:14
1

Re: Feststellungsbescheid GdB

#33

Beitrag von Egon01 »

Wenn ich nach diesen WHO- Kriterien gehen komme ich auch auf an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit.

75+75+80+95 = 325/4= 81,25 dB rechtes Ohr

75+75+85+95 = 330/4 = 82,5 dB linkes Ohr

Beide Werte sind in die Tabelle D 5.2.4 einzutragen.
KatjaR
Beiträge: 1594
Registriert: 27. Aug 2012, 20:45
11

Re: Feststellungsbescheid GdB

#34

Beitrag von KatjaR »

WHO-Kriterien sind hierfür aber nicht der Maßstab, sondern das Sprachverstehen, wie man dir wiederholt und anscheinend aussichtslos versucht hat zu erklären, daher reicht es zu dem Thema.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Gesperrt