Sozialgericht Abweisung Klage GdB und RF

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Microwa
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Sozialgericht Abweisung Klage GdB und RF

#1

Beitrag von Microwa »

Hallo liebes Forum.

habe schon öfters in dieses Forum gestöbert und viele Argumente zu dem Hörbereich im Schwerbehindertenrecht erfahren, die mir halfen bei der Argumentation gegenüber dem Versorgungsamt und Gerichten. Ich bin zur Zeit wieder im Rechtsstreit und nach dem Urteil vom Sozialgericht (Klage Abgewiesen), möchte ich mit dem VdK, Berufung einlegen beim Landessozialgericht.
Grund meiner Klage war die richtige Beurteilung meines GdB der Hörorgane und der Zuerkennung des Merkzeichen RF.

Nun zu meiner Person, Stichpunkt mäßig:
Schwerbehinderten Ausweis 80 GdB mit Merkzeichen G
1. Links Taubheit nach Hörsturz und Morbus Meniere
2. deshalb seit 2015 Ci-Implantat
3. zunehmende Hörschwierigkeiten des rechten Ohres mit v.d. auf Morbus Meniere rechts
(Uni - Klinik Essen HNO) seit 2016
4. HV Rechts seit 2016 (Neu 2021)
5. Antrag auf Verschlimmerung 2020
6. Gutachten eine HNO-Arztes mit geringfügiger Schwerhörigkeit 2020 ???
7. Nach der VersMedV S.61 unter Meniere-Krankheiten sind bleibende Hörschäden zusätzlich zubewerten
Dies wurde auch von 2 Gutachtern so bewertet, im gesamt Hör-GdB
8. Neu HV Rechts Sept. 2021

So nun nochmal zum Urteil, der Richter argumentierte, nur nach dem RdFunk-BeitrSTVtr § 4 Abs.2 Nr.1 indem er die 80 GdB Einstufung und der Sehbehinderung von 60 GdB in Betracht zog, obwohl er auch erwähnte O-Ton „hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine Ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist § 4 Abs. 2 Nr. 3 RdFunkBeitrSTVtr “
Die Voraussetzung nach 33 Gesundheitlichen Vorraussetzungen für die Befreiung von RF-Gebühren Artikel 2 Abs, b im VersMedV S. 141 Nr.33 Abs.2b erwähnte er garnicht.
Da ich diesen aber nicht so richtig verstehe, Zitat daraus: Letzteres ist dann nicht möglich, wenn an beiden Ohren mindestens eine hochgradige kompinierte Schwerhörigkeit auf beide Ohren oder hochgradige Innenohrschwerhörigkeit vorliegt und hierfür ein GdB von wenigstens 50 anzusetzen ist. ???

Vorsorglich legte der VdK Berufung ein, da ich dem Sozialverband keine Unnötigen Kosten verursachen will, habe ich einige Fragen die besonders das Berechnung der Sprachaudiomessung betreffen. In eurem GdB-Rechner kommt bei mehren Eingaben (Uni-Klinik Essen, Akustiker, HNO-Arzt, Gutachter) immer 50 GdB heraus, da aber nur das Sprachaudiomessung entscheidend ist, ist es nicht sehr hilfreich und ich denke „irreführend“.
Ich werde beim HNO-Arzt (04.08.22) ein neues Audio -Sprachdiagramm erstellen lassen, ebenfalls bei der Uni-Klinik und Akustikerin zeitnah. Zur Zeit habe ich 4 verschiedene (3 aus 2021 HNO,Uni-Klinik und Akustikerin, sowie vom Gutachten aus Mai 2020 und zum vergleich vom Gutachten 2016)
Da zur Zeit keine persönliche Beratung beim VdK (Corona) möglich ist, hoffe bei euch fundierte Argumente zu bekommen, die ich dem VdK mitteilen kann, ob es Sinn macht oder nicht. Wie gesagt, dem VdK möchte ich nicht auf biegen und brechen zu einem unnötigen Verfahren bringen, denn ich denke es gibt schwieriger Fälle als meiner. Noch ist Zeit, die Kosten für den VdK (Verfahren, Gutachter usw.) bei einer weiteren Klageabweisung, zu stoppen.
Dies wars erstmal zu mir, falls ihr Einsicht haben wollt oder Fragen habt dann schreibt (sitze aber nicht ständig am Mac).
Dateien lade ich jetzt noch nicht hoch, um Missverständnisse zu vermeiden und ich denke Schritt für ist besser, die Argumente sollen für das Landessozialgericht taugen oder wie gesagt für ein Abbruch der Berufung.

Danke schon mal im Voraus
Microwa
muggel
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Re: Sozialgericht Abweisung Klage GdB und RF

#2

Beitrag von muggel »

Hallo,

du benötigst für das Merkzeichen RF ein GdB nur alleine aufgrund der Hörschädigung. Wenn du einen GdB von 80 insgesamt hast für mehrere verschiedene Beeinträchtigungen (z.B. Gleichgewichtsstörungen, Meniere etc) so muss man detaillierter schauen, wie sich dieser GdB zusammensetzt.
Wie du bereits geschrieben hast, ist das Tonaudiogramm nicht das Wesentliche, sondern das Sprachaudiogramm.
Wie ist denn der Hörverlust für Zahlen? Wie das Einsilberverstehen bei 60, 80 und 100 dB?
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Microwa
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Re: Sozialgericht Abweisung Klage GdB und RF

#3

Beitrag von Microwa »

Hi Muggel,
danke für die Antwort, Mein GdB für die Hörschäden ist 40, einzeln Hören 30 und Morbus Meniere/
Gleichgewicht auch 30. Die Diagramme lade ich mal einzeln, wegen Übersichtlichkeit und Verständnis.
Erste ist vom Gutachter
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Microwa
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Re: Sozialgericht Abweisung Klage GdB und RF

#4

Beitrag von Microwa »

Dieser schreibt im Gutachten geringgradig
muggel
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Re: Sozialgericht Abweisung Klage GdB und RF

#5

Beitrag von muggel »

Also nach dem Audiogramm hast du rechts nur eine leichte Schwerhörigkeit. Das macht ein GdB von 30 alleine auf die Schwerhörigkeit. Damit hast du kein Anrecht auf das Merkzeichen RF, denn dafür benötigst du mindestens GdB 50 auf die Schwerhörigkeit.
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Microwa
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Re: Sozialgericht Abweisung Klage GdB und RF

#6

Beitrag von Microwa »

Ok, damit ist das Jahr 2020 abgehakt. Jetzt kommt 2021. Hab eventuell da im Tieftonbereich ein schlechten Tag gehabt.
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Microwa
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Re: Sozialgericht Abweisung Klage GdB und RF

#7

Beitrag von Microwa »

Da ich jetzt das Frauen EM-Spiel anschaue, lade ich mal die letzten beiden Diagramme hoch.
In dem Akustikerin Diagramm, wurde von ihr zum Vergleich des Tonaudiodiagramm vom HNO-Arzt
die Kurve eingezeichnet. Mit dem Hinweis eines vielleicht schlechten Tages.
Bitte Berechnungen für beide Ohren mit Zahlen angeben, damit ich dies verstehen kann.

Ich bedanke mich schon mal
Microwa
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muggel
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Re: Sozialgericht Abweisung Klage GdB und RF

#8

Beitrag von muggel »

Mit den Diagrammen kann ich den GdB nicht bestimmen, da hier die relevaten Verstehquoten fehlen.
Aber wenn man von 70% Einsilber bei 60, 80 und 100 dB ausgeht (wobei bei 100 dB die Verstehquote wahrscheinlich höher ist), komme ich auf ein gewichtetes Gesamtwortverstehen von 210. Bei einem Hörverlust für Zahlen ab 25 dB ergibt dieses eine Schwerhörigkeit von 20% und damit ebenfalls auf eine leichte Schwerhörigkeit auf dem rechten Ohr... und ein Gesamt-GdB von 30 nur für die Schwerhörigkeit.
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Re: Sozialgericht Abweisung Klage GdB und RF

#9

Beitrag von Microwa »

Danke Muggel,

werde mit den HNO-Arzt und Uni-Klinik reden und sie darauf fragen. Denn sie waren es ,die
mich zum Verschlimmerungsantrag geraden haben. Ich verstehe eigentlich nicht warum sie
solche Messdaten für das Versorgungsamt und Gerichte abliefern, wenn sie nicht lesbar sind.
Also bleibst bei den 40er GdB.
Dank noch mal und ich melde mich wenn ich die neuen Diagramme habe, falls sie schlechter
ausfallen.

Alles gute hier und ich stöbere hier noch weiter rum, sind bestimmt noch viele interessante
Themen hier z.B. CI.
Microwa
muggel
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Re: Sozialgericht Abweisung Klage GdB und RF

#10

Beitrag von muggel »

Das Problem von Ärzten und Kliniken ist, dass sie oft keine oder nur sehr wenig Ahnung von den versorgungsmedizinischen Beurteilungen / Einschätzungen haben. Ärzte sind halt dafür, Diagnosen zu stellen und mögliche Therapieansätze zu finden etc, aber von der VersMedV haben sie in der Regel keine Ahnung.
Die meisten sehen auch nur das Tonaudiogramm und denken "ach, das ist ja eine hochgradige SH", wobei die Einschätzung "hochgradige SH" oft nach Gefühl und nicht nach Versorgungsmedizinischer Einschätzung erfolgt. Dass jedoch seit einigen Jahren der GdB primär vom Hörverlust für Sprache und damit vom Sprachaudiogramm abhängt, ist vielen nicht bekannt. Auch hier im Forum ist ja der GdB-Rechner auf dem Tonaudiogramm basierend, wie es früher war... und damit auch "veraltet".
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