Verschlechterung/Verschlimmerung
Verschlechterung/Verschlimmerung
Hallo,
Nicht nur ich habe den Eindruck das mein Gehör sich verschlechtert hat, sondern dies wurde auch von meinem HNO Arzt und dem zuständigen Akustiker eindeutig bestätigt.
Deswegen habe ich mich entschlossen mit Unterstützung des VDK einen Neufeststellungsantrag zu stellen, dieser wurde vom Versorgungsamt Dortmund nicht bewilligt. Daraufhin wurde Widerspruch eingelegt diesem jedoch wurde von der Bezirksregierung Münster ebenso nicht stattgegeben.
Nun wohne ich seit ein paar Monaten in Duisburg und da sich sowohl das zuständige Versorgungsamt und die Bezirksregierung geändert hat, frage ich mich ob ein weiterer Widerspruch günstig wäre? Zumal Bekannte von mir mit einer ähnlichen Verschlechterung, teilweise sogar ohne Hilfe eines Sozialverbandes relativ zügig zu einer entsprechenden neuen Feststellung des Grades der Behinderung hier in Duisburg kamen. Grüße
Nicht nur ich habe den Eindruck das mein Gehör sich verschlechtert hat, sondern dies wurde auch von meinem HNO Arzt und dem zuständigen Akustiker eindeutig bestätigt.
Deswegen habe ich mich entschlossen mit Unterstützung des VDK einen Neufeststellungsantrag zu stellen, dieser wurde vom Versorgungsamt Dortmund nicht bewilligt. Daraufhin wurde Widerspruch eingelegt diesem jedoch wurde von der Bezirksregierung Münster ebenso nicht stattgegeben.
Nun wohne ich seit ein paar Monaten in Duisburg und da sich sowohl das zuständige Versorgungsamt und die Bezirksregierung geändert hat, frage ich mich ob ein weiterer Widerspruch günstig wäre? Zumal Bekannte von mir mit einer ähnlichen Verschlechterung, teilweise sogar ohne Hilfe eines Sozialverbandes relativ zügig zu einer entsprechenden neuen Feststellung des Grades der Behinderung hier in Duisburg kamen. Grüße
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Re: Verschlechterung/Verschlimmerung
Hallo,
ein weiterer Widerspruch ist nicht möglich, es bleibt nur der Klageweg, wie auch am Ende des Schreibens beschrieben-
Eine Verschlechterung des Gehörs alleine berechtigt noch nicht unbedingt eine Höhereinstufung des GdB, wie ebenfalls im Schreiben steht,
wenn die Verschlechterung nicht gravierend ist. Ohne ein aktuelles Sprachaudiogramm kann man dazu eh nichts sagen.
Ist der GdB von 70 denn auf deine Hörbeeinträchtigung vergeben worden, oder spielen da auch andere Einschränkungen eine Rolle?
Was sagt denn der VDK zu dem Ergebnis?
Gruß Katja
ein weiterer Widerspruch ist nicht möglich, es bleibt nur der Klageweg, wie auch am Ende des Schreibens beschrieben-
Eine Verschlechterung des Gehörs alleine berechtigt noch nicht unbedingt eine Höhereinstufung des GdB, wie ebenfalls im Schreiben steht,
wenn die Verschlechterung nicht gravierend ist. Ohne ein aktuelles Sprachaudiogramm kann man dazu eh nichts sagen.
Ist der GdB von 70 denn auf deine Hörbeeinträchtigung vergeben worden, oder spielen da auch andere Einschränkungen eine Rolle?
Was sagt denn der VDK zu dem Ergebnis?
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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Re: Verschlechterung/Verschlimmerung
Hallo KatjaR,
Die GdB von 60 (hatte mal ein GdB von 100 gehabt)sind noch von anderen Einschränkungen ,der andere GdB von 10 ist 2012 wegen der damaligen Hörminderung dazu gekommen.Mit dem VdK macht jemand anderes für mich Danke
Die GdB von 60 (hatte mal ein GdB von 100 gehabt)sind noch von anderen Einschränkungen ,der andere GdB von 10 ist 2012 wegen der damaligen Hörminderung dazu gekommen.Mit dem VdK macht jemand anderes für mich Danke
Re: Verschlechterung/Verschlimmerung
Da Einzel-GdBs nicht addiert werden, kann die Aufteilung GdB 60 für xy und GdB 10 für Hörstörung = GdB 70 insgesamt nicht stimmen.
WIe Katja schon sagte: ohne Audiogramm kann keine Auskunft gegeben werden, wie hoch der GdB für die Hörstörung nach VersMedV eingestuft werden müsste.
WIe Katja schon sagte: ohne Audiogramm kann keine Auskunft gegeben werden, wie hoch der GdB für die Hörstörung nach VersMedV eingestuft werden müsste.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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Re: Verschlechterung/Verschlimmerung
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Re: Verschlechterung/Verschlimmerung
Der VDK war bei der ersten Bewertung nicht zufrieden haben deswegen auf Anraten des VDK Widerspruch eingelegt.Das Versorgungsamt Dortmund hatte für die Bewertung nur 1 Monat gebraucht normalerweise dauert so was länger.
Re: Verschlechterung/Verschlimmerung
Also nach dem Audiogramm bekommst du höchstens ein GdB von 20 aufgrund der Hörschädigung.
Sofern die andere Behinderung keine Sehbehinderung ist, wird sich der Gesamt-GdB nicht ändern, da die Einzel-GdBs sich nicht addieren.
Sofern die andere Behinderung keine Sehbehinderung ist, wird sich der Gesamt-GdB nicht ändern, da die Einzel-GdBs sich nicht addieren.
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Achtung, auch gelegentlich bissig!
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Re: Verschlechterung/Verschlimmerung
Wenn du auf deine andere Erkrankung 60 GdB bekommen hast, dann passt es aus meiner Sicht.
Der GdB auf die Höreinschränkung ist wie Muggel schreibt höchstens mit 20 GdB zu bewerten, da nicht addiert wird
passt der Gesamt-GdB von 70. Für eine Klage sehe ich da keine guten Aussichten.
Der GdB auf die Höreinschränkung ist wie Muggel schreibt höchstens mit 20 GdB zu bewerten, da nicht addiert wird
passt der Gesamt-GdB von 70. Für eine Klage sehe ich da keine guten Aussichten.
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Re: Verschlechterung/Verschlimmerung
Habe mal auf die Verordnung geschaut Innenohrschwerhörigkeit mit Schallleitungsschwerhörigkeit re. Diskriminationsvetlust. Danke für die Antworten
Re: Verschlechterung/Verschlimmerung
Die Diagnose alleine sagt nichts über den GdB, sondern der Schweregrad, bei Hörschädigung die Herabsetzung des Sprachverständnisses.
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