GdB Widerspruch

Antworten
Libri81
Beiträge: 4
Registriert: 23. Jan 2008, 03:58
16

GdB Widerspruch

#1

Beitrag von Libri81 »

Hallo,

Vor kurzem erhielt ich meinen Feststellungsbescheid mit einem GdB 30.

Vorausgegangen sind mein Antrag, der sich auf das Tonaudiogram meines HNO stützt und eine folgende gutachterische Untersuchung ( Ton- und Sprachaudiogram).

Mit dem GdB 30 bin ich nicht einverstanden und suche daher noch ein paar Argumentattionshilfen für den Widerspruch ( läuft über VdK). Meinen HNO versuche ich derzeit noch zu erreichen.

Angehängt sind die Tonaudiogramme ( habe beide al zusammengefasst, weil ich sie Unterschiede schon erstaunlich finde, sowie das Sprachaudiogramm).

Über Eure Einschätzungen würde ich mich sehr freuen.
Dateianhänge
20221020_114322_resized_1(2).jpg
(204.69 KiB) Noch nie heruntergeladen
Phonak Audeo Paradise P90R
muggel
Beiträge: 1486
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
10

Re: GdB Widerspruch

#2

Beitrag von muggel »

Hörverlust für Zahlen:
li ab 45 re ab 40
Einsilbervestehen 60 -80 -100
li 0 - 50 - 95, re 0 - 60 - 100. Macht ein gewichtetes Gesamtwortverstehen von von li (3*0+2*50 + 95)/2 = 97,5, re (0+ 2*60 + 100)/2=110. Gemäß Tabelle 5.2.1 (A) der VersMedV ergibt das li einen HV von 70, re einen HV von 60.
Nach Tabelle 5.2.4 ergibt das ein GdB von 40.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Libri81
Beiträge: 4
Registriert: 23. Jan 2008, 03:58
16

Re: GdB Widerspruch

#3

Beitrag von Libri81 »

Vielen Dank,

aber wieso gewichtetes Gesamtwortverstehen? Ich meine, ich hab mir das auch schon so ausgerechnet....

Die Gleichstellung brächte mir nicht wirklich was als Beamtin, daher versuche ich auch für GdB 50 zu argumentieren.

Eventuell über Lärmschwerhörigkeit?

Hab mal alles ausgerechnet und aufgeschrieben...siehe Anhang
Dateianhänge
20221020_114337.jpg
(225.46 KiB) Noch nie heruntergeladen
Phonak Audeo Paradise P90R
muggel
Beiträge: 1486
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
10

Re: GdB Widerspruch

#4

Beitrag von muggel »

Du hast Recht, man müsste das (ungewichtete) Gesamtwortverstehen nehmen.
Dann kommt man auf eine Schwerhörigkeit von li 60 und re von 50. Das würde nach Tabelle D ein GdB von 30 ergeben. Damit hätte der Gutachter korrekt den GdB ermittelt - ein Widerspruch ist damit annähernd aussichtslos, insbesondere da das Audiogramm vom Gutachter mehr Gewicht hat als das Audiogramm vom HNO.

Eine Lärmschwerhörigkeit sehe ich bei dir auch nicht; denn für die Lärmschwerhörigkeit fehlt die typische C5-Senke. Vielmehr hast du einen klassischen Hochtonverlust.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Libri81
Beiträge: 4
Registriert: 23. Jan 2008, 03:58
16

Re: GdB Widerspruch

#5

Beitrag von Libri81 »

Vielen Dank.

Ich warte auch erstmal ab, was der Gutachter überhaupt ans Amt geschrieben hat, denn er selbst hat sich ca 1 Minute mit mir beschäftigt.

Ich finde die Unterschiede im Tonaudiogram im Niedrigtonbereich auffällig 🤔

Und würde es evtl Sinn machen, die Sache jetzt quasi auf sich beruhren zu lassen und in sagen wir 6 Monaten einen Verschlechterungsantrag zu stellen?
Oder kann man darauf hin wirken, wenigstens das Tonaudiogram mit zu betrachten?

Mein Audiogramm vom HNO war au 09/21...danach direkt den Antrag gestellt und der Gutachter war halt erst jetzt ( 09/22). Ich glaube, der war auch nur, weil mein HNO kein Sprachaudiogramm gemacht hat.
Wird zwingend immer ein Gutachter eingestellt?

Ich muss mir auch mal die Werte vom Akkustiker anschauen.

Auf jeden Fall wird es sich verschlechtern...ich stelle nachher mal alle Kurven seit Erstfeststellung 2008 ein....es geht rapide berg ab 😭

Fragen über Fragen 🙈
Phonak Audeo Paradise P90R
Pfadi
Beiträge: 66
Registriert: 26. Aug 2016, 19:16
7

Re: GdB Widerspruch

#6

Beitrag von Pfadi »

Hallo Libri81,

normalerweise reicht das HG-Anpassungsprotokoll mit Sprachaudiometrie bzw. selbiges vom HNO-Arzt. Warum gleich ein Gutachter ran musste und das Versorgungsamt nicht ein Sprachaudiogramm von dir gefordert hat, erschließt sich mir auch nicht.

Im Ergebnis hörst du im Sprachbereich noch einigermaßen und bist von einer Schwerbehinderung weit entfernt. Eigentlich ist das doch positiv…
Libri81
Beiträge: 4
Registriert: 23. Jan 2008, 03:58
16

Re: GdB Widerspruch

#7

Beitrag von Libri81 »

Im Ergebnis hörst du im Sprachbereich noch einigermaßen und bist von einer Schwerbehinderung weit entfernt. Eigentlich ist das doch positiv…

Mhh...naja....zumindest nach Sprachtest....gefühlt: alles großer Mist
Phonak Audeo Paradise P90R
Dani!
Beiträge: 3431
Registriert: 9. Mär 2012, 14:22
12
Wohnort: Landkreis München

Re: GdB Widerspruch

#8

Beitrag von Dani! »

Du kannst gern dein Hörverlust mit mir tauschen, ich hätte da kein Problem damit, auf meinen GdB 80 fürs Hören zu verziczten.

Bedenke, GdB 0 bedeutet: keine Einschränkung,
GdB 100 bedeutet: maximal eingeschränkt.
Irgendwo dazwischen verteilen sich die meisten Eingeschränkten und da bist du. Du bist mit deinem Hörverlust nicht so stark an der Teilnahme am öffentlichen Leben Eingeschränkt wie jemand mit GdB 50.

Sieh es positiv.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
KatjaR
Beiträge: 1601
Registriert: 27. Aug 2012, 20:45
11

Re: GdB Widerspruch

#9

Beitrag von KatjaR »

Einen GdB von 50 nur auf das Hören gibt es erst bei beidseitig hochgradiger Schwerhörigkeit.
Bei starker Progredienz macht es Sinn einen neuen Antrag zu stellen, vorher würde ich mich
erstmal mit den GdB 30 zufrieden geben. Einen Steuerfreibetrag bekommst du ja auch damit.
Falls erforderlich kann man auch damit schon über den IFD Hilfsmittel für den Arbeitsplatz bekommen.
Grade wenn du Beamtin bist, zahlt ja oft die private KK da wesentlich weniger als die GKK
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Antworten