Zerstörung HG durch Akustiker

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was?
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Zerstörung HG durch Akustiker

#1

Beitrag von was? »

Meine BG verlangt bei neu Verordnung nach 5 Jahren, das mein Akustiker die "alten" HG's zerstört! Das ist doch nicht normal?
Irgendwann stehst du auf und denkst, hier liegst du richtig
Blümle
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#2

Beitrag von Blümle »

Was ist „normal“?
Ohrenklempner
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor.
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#4

Beitrag von was? »

Blümle hat geschrieben: 7. Nov 2022, 10:41 Was ist „normal“?
Normal wäre sie als Ersatz zu behalten oder für den Sport, spenden wäre eine andere Möglichkeit.
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#5

Beitrag von was? »

Ohrenklempner hat geschrieben: 7. Nov 2022, 11:19 Ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor.
Wie meinst du das?
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#6

Beitrag von was? »

Blümle hat geschrieben: 7. Nov 2022, 10:41 Was ist „normal“?
Normal wäre jede nachhaltige Verwendung. Zweit Gerät, Sport, Spenden.
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Blümle
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#7

Beitrag von Blümle »

Wenn sie als Zweitgerät noch taugen, brauchts ja eigentlich noch keine neuen, oder? Den Nachhaltigkeitsgedanken kann ich nachvollziehen. Sehr gut sogar. Aber vielleicht möchte sich die BG davor schötzen, dass unnötig und schon vorzeitig neue Geräte „gebraucht“ werden, wenn die alten doch eigentlich noch ok sind? Das wäre ja eigentlich eine Art „Nachhaltigkeitsprüfung“, wenngleich zugegebenermaßen auch ein wenig „schräg“ anmutend.
Hast Du die Aufforderung von der BG schriftlich, dass die alten Geräte zu zerstören sind, wenn neue angeschafft werden?
Und zum Begriff „normal“ - was ist schon „normal“: Heute eigentlich gar nix mehr, oder? Allenfalls noch irgendwelche DINormierungen. Aber ansonsten? Wer normiert was und wozu? Wir Menschen neigen gern dazu, unsere eigenen Sichtweisen als „normal“ zu deklarieren. Frag doch mal bei der BG nach, warum und wozu das gut sein soll, noch vollfunktionsfähige HG zu zerstören.
Hanne
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#8

Beitrag von Hanne »

Ich wäre sauer gewesen, hätten meine alten HGs zerstört werden müssen. Die dienen mir als Reserve!
-------2022------
R 45 45 50 50 50 60 60 65 65 70 75
L 55 50 50 50 50 55 55 55 55 70 75
---------
NuEar Savant AI ITC 2400 (= Starkey Evolv AI)
Ohrenklempner
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#9

Beitrag von Ohrenklempner »

was? hat geschrieben: 7. Nov 2022, 21:56 Wie meinst du das?
Ich meine, dass die BG nicht wirklich verlangt, die vorhandenen Hörgeräte zu zerstören.
Der Akustiker
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#10

Beitrag von Der Akustiker »

Wahrscheinlich eher:
- die BG zahlt nicht immer nach 5 / 6 Jahren einfach so neu, solange die HG funktionieren.
- der MA der BG hat bestimmt gesagt: "Wenn die HG aber jetzt kaputt wären, dann würden die neue bezahlen"
Hören kann man mit jeden System...Verstehen nur, wenn das Gehirn es akzeptiert und trainiert ist! Akustiker aus Leidenschaft...
was?
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#11

Beitrag von was? »

Blümle hat geschrieben: 7. Nov 2022, 22:14
Hast Du die Aufforderung von der BG schriftlich, dass die alten Geräte zu zerstören sind, wenn neue angeschafft werden?
Ich selber hab nichts schriftliches gesehen, in den Unterlagen von den alten HG hab ich nichts gefunden. Ich habe nur die Aussage von meinem Akustiker.
Aber in Deutschland ist doch eigentlich alles bis ins letzte gesetzlich geregelt, wem gehören den die HG, Herzschrittmacher und Co?
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wolf2else
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#12

Beitrag von wolf2else »

was? hat geschrieben: 7. Nov 2022, 10:15 Meine BG verlangt bei neu Verordnung nach 5 Jahren, das mein Akustiker die "alten" HG's zerstört! Das ist doch nicht normal?
Nö!

Es gibt seit vielen Jahren in Deutschland klare gesetzliche Regelungen. Hier greifen sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), als auch u.a. die Sozialgesetzbücher (SGB) I (Allgemeiner Teil), IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung) und ggfs. X (Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten).
Es gilt jedoch immer der Rechtsgrundsatz Lex speciales vor Lex generalis. D.h., dass ein spezielles Gesetz einem allgemeinen Gesetz vorgeht.

Bevor man nun nichts mehr lesen will oder gar einen Rechtsanwalt kostenpflichtig besuchen möchte, sollte man ganz einfach an die Sache herangehen.

Da du als Auftraggeber den Akustiker als Vertragspartner gewählt hattest (oder hat die BG ihn mittels Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung dazu aufgefordert?) und du ihn auch bezahlt hast, weil du der Versicherte der BG bist und nicht der Akustiker, bist du dem Grunde nach wie vor sein alleiniger Vertragspartner. Punkt.
Einen Eigentumsvorbehalt gegenüber dir und Dritten müsste die BG auch vor allem dir als Versicherten gegenüber bescheiden und begründen. Hat sie?

Um die Sache zu vereinfachen rate ich, den Akustiker zu bitten, die BG - wenn er Lust hat - zu fragen, "auf welcher vertraglichen Grundlage zwischen ihm und der BG er dem Ansinnen nachkommen müsse bzw. welche Rechtsgrundlage die BG erkannt hat, um dies von ihm zu verlangen". Hat er keine Lust, dann macht er eben nichts, weil er das auch bis zu einer rechtlich einwandfreien Begründung durch die BG ihm gegenüber auch nicht muss.

Denn wenn das Schreiben der BG keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, dann hat es vorläufig auch keinerlei Rechtskraft, da dann das Schreiben keinen Bescheid i.S. des § 35 SGB X darstellt.

Als Besitzer und Eigentümer (ist ein Unterschied) solltest du deinen Akustiker bitten, auf dieses belanglose Schreiben erst mal nicht zu reagieren und vor allem solltest du dir die alten HG von ihm aushändigen lassen. Sie sind ja dein Eigentum und gehören daher auch in deinen Besitz.

Man kann den Eindruck gewinnen, dass die BG hier einen Praktikanten beauftragt hat humoristische Schreiben zur allgemeinen Verunsicherung der Versichertengemeinschaft zu verfassen und zu versenden. :roll:
-Hz 125-250-500-750-1000-1500-2000-3000-4000-6000-8000
dbR -30 - 20 -20 - 25 -- 30 --- 40 ---40 ---50 --65 ----60 --55
dbL -25 --20 -20 --20-- -25 ----40 ---45 ---60 --75 ----70 - 55
Evolv AI 2400 RIC R
svenyeng
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#13

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

EInen Verschrottung ist meiner Ansicht nach totaler Blödsinn.
Es sind Deine Hörgeräte. Du hast sicherlich bei Kauf den größten Teile selber gezahlt.

Gruß
sven
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#14

Beitrag von was? »

svenyeng hat geschrieben: 8. Nov 2022, 14:20 Hallo!

EInen Verschrottung ist meiner Ansicht nach totaler Blödsinn.
Es sind Deine Hörgeräte. Du hast sicherlich bei Kauf den größten Teile selber gezahlt.

Gruß
sven
Ich bekomme die HG wegen anerkannter Berufskrankheit über die BG und mußte nichts dazu zahlen.
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Der Akustiker
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#15

Beitrag von Der Akustiker »

Also nur zur allgemeinen Info.
Die Hörsysteme gehören IMMER der Krankenkasse! Egal, wieviel man selber noch dazu gezahlt hat.
Hören kann man mit jeden System...Verstehen nur, wenn das Gehirn es akzeptiert und trainiert ist! Akustiker aus Leidenschaft...
Blümle
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#16

Beitrag von Blümle »

#15
WAS? 🙄
Also das hätte ich gerne mal schriftlich, wo das verankert ist. Das finde ich völlig unglaublich!!

Wenn das allerdings stimmt:
Dann verzichte ich beim nächsten Kauf doch liebend gerne auf deren in der Gesamtsumme doch eher bescheidenes Zuschüsschen und behalte mein von mir bezahltes Eigentum dann für mich.

Die ganze Hörgeräteversorgung wird immer abstruser, je mehr ich drüber erfahre.
Ohrenklempner
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#17

Beitrag von Ohrenklempner »

Sorry, Kollege Akustiker, §3 Abs. 11 in der Anlage 1 des vdek-Vertrags (nur beispielhaft) sagt:
Eigentümer des Hörsystems ist während und nach Ablauf des Sechs-Jahres-Zeitraumes (Versorgungszeitraum) der Versicherte.
Blümle
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#18

Beitrag von Blümle »

Danke für den Hinweis, damit stimmt mein Weltbild diesbezüglich wieder. 😀

Hatte schon angefangen, danach zu suchen und Folgendes gefunden:
Hier z.B. die Aussage, dass das so auch aus dem SGB V hervorgeht:
„ Die Frage nach dem Eigentum beantwortet sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) und zwar aus § 33 SGB V. Hiernach wird der Versicherte Eigentümer des Hilfsmittels, in diesem Fall also des Hörgerätes.“
Fundstelle: https://hoergeraete-info.net/aufgeklaer ... ert-ihnen/

Gilt wohl nicht nur für Hörgeräte: https://www.sani-aktuell.de/magazin/hilfsmittel-recht/:
„In den überwiegenden Fällen erwirbt der Versicherte mit der Lieferung auch das Eigentum an den Hilfsmitteln. Dies gilt insbesondere für Verbrauchsartikel wie Inkontinenzhilfen, Stomabeutel, Kompressionsstrümpfe u. Ä. und natürlich auch für Hilfsmittel, die für ihn individuell hergestellt und angepasst sind, wie z. B. Prothesen.“
Ohrenklempner
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#19

Beitrag von Ohrenklempner »

Danke Blümle! Aber langer Rede kurzer Sinn, wer auch immer behauptet hat, das Hörgerät müsse zerstört werden, schwindelt offenbar.
Ich versorge ja ab und zu mal Menschen mit Hörgeräten und habe noch nie von so einer Forderung gehört. ;)
was?
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#20

Beitrag von was? »

Der Akustiker...
Also nur zur allgemeinen Info.
Die Hörsysteme gehören IMMER der Krankenkasse! Egal, wieviel man selber noch dazu gezahlt hat.

Ohrenklempner...
Hiernach wird der Versicherte Eigentümer des Hilfsmittels, in diesem Fall also des Hörgerätes.“

OK, da scheint es tatsächlich Widersprüche in der Sache zu geben. Ich werde mich nochmal mit meinem Akustiker unterhalten und mir die schriftliche Aufforderung der BG kopieren lassen. Noch liegen sie ja sicher in meinem Schrank ;)
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Bernd70
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#21

Beitrag von Bernd70 »

was? hat geschrieben: 8. Nov 2022, 18:16 Der Akustiker...
Also nur zur allgemeinen Info.
Die Hörsysteme gehören IMMER der Krankenkasse! Egal, wieviel man selber noch dazu gezahlt hat.

Ohrenklempner...
Hiernach wird der Versicherte Eigentümer des Hilfsmittels, in diesem Fall also des Hörgerätes.“

OK, da scheint es tatsächlich Widersprüche in der Sache zu geben. Ich werde mich nochmal mit meinem Akustiker unterhalten und mir die schriftliche Aufforderung der BG kopieren lassen. Noch liegen sie ja sicher in meinem Schrank ;)
Unsinn! Als Privatversichertem gehören meine Hörgeräte mir, denn ich habe sie komplett selbst bezahlt.
Dann würde ich gerne wissen, wer oder was dies "BG" ist.
Mit herzlichem Gruß
Bernd
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#22

Beitrag von Pfadi_ »

BG = Berufsgenossenschaft
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Bernd70
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Re: Zerstörung HG durch Akustiker

#23

Beitrag von Bernd70 »

Pfadi_ hat geschrieben: 12. Feb 2023, 16:43 BG = Berufsgenossenschaft
Danke :idea:
Mit herzlichem Gruß
Bernd
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