Auch Widerspruch GdB
Verfasst: 19. Feb 2023, 11:44
				
				Moin und vielen Dank für die Aufnahme ins Forum!
Seit mindestens meinem 10. Lj besteht bei mir eine Schwerhörigkeit, GdB von 60 wurde erstmals 1987 mit „Taubheit rechts, mittelgradige Schwerhörigkeit links mit Kommunikationsstörung“ festgestellt. Da sich mein Hören im Laufe der Jahre verschlechtert hat, habe ich 2011 (abglehnt) und zuletzt 2022 einen Antrag auf erneute Feststellung und Änderung gestellt, der jetzt abglehnt wurde. Der GdB Rechner zeigt mir mit den Werten vom Audiogramm einen GdB von 70 an. Dennoch kommt der Gutachter in seiner Stellungnahme auf einen GdB von 50 „Laut Audiogramm GdB 50, es wird aber auch eine Sprachstörung laut Vorgutachten aufgeführt…Somit weiterhin GdB 60“ Mit den Funktionsbeeinträchtigungen "Schwerhörigkeit, Sprachstörung (beidseitig) Hinzukommt noch eine Sehbehinderung, für die ein GdB von 10 angesetzt wurde.
Nachdem ich hier ein bisschen gelesen habe, habe ich verstanden dass die Werte des Sprachtest für die Ermittlung eines GdB nicht geeignet sind. Ich verstehe aber nicht, wie der Gutachter auf den Wert von 50 abgelesen haben könnte. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal!
			Seit mindestens meinem 10. Lj besteht bei mir eine Schwerhörigkeit, GdB von 60 wurde erstmals 1987 mit „Taubheit rechts, mittelgradige Schwerhörigkeit links mit Kommunikationsstörung“ festgestellt. Da sich mein Hören im Laufe der Jahre verschlechtert hat, habe ich 2011 (abglehnt) und zuletzt 2022 einen Antrag auf erneute Feststellung und Änderung gestellt, der jetzt abglehnt wurde. Der GdB Rechner zeigt mir mit den Werten vom Audiogramm einen GdB von 70 an. Dennoch kommt der Gutachter in seiner Stellungnahme auf einen GdB von 50 „Laut Audiogramm GdB 50, es wird aber auch eine Sprachstörung laut Vorgutachten aufgeführt…Somit weiterhin GdB 60“ Mit den Funktionsbeeinträchtigungen "Schwerhörigkeit, Sprachstörung (beidseitig) Hinzukommt noch eine Sehbehinderung, für die ein GdB von 10 angesetzt wurde.
Nachdem ich hier ein bisschen gelesen habe, habe ich verstanden dass die Werte des Sprachtest für die Ermittlung eines GdB nicht geeignet sind. Ich verstehe aber nicht, wie der Gutachter auf den Wert von 50 abgelesen haben könnte. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal!