Weiternutzung von Hörgeräten nach 6 Jahren

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tan
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Weiternutzung von Hörgeräten nach 6 Jahren

#1

Beitrag von tan »

Hallo zusammen,
wie die Zeit vergeht, ich habe meine Hörgeräte inzwischen über 6 Jahre. Da ich mit ihnen weiterhin zufrieden bin, für neue gleich- oder höherwertige wohl eine saftige Zuzahlung fällig würde und ich auch einiges Zubehör dafür gekauft habe, das bei neuen Hörgeräten vielleicht nicht mehr nutzbar wäre und sich meine Hörschwäche nicht wesentlich geändert hat, möchte ich diese weiterhin benutzen. Falls aber doch mal was zu reparieren oder zu warten ist, frage ich mich, wie das abrechnungstechnisch ist. Die Pauschale der KK deckte ja wohl nur die 6 Jahre ab. KK ist eine gesetzliche BKK.

VG
tan
0250 0500 1000 2000 3000 4000 6000 8000 Hz
..10…..15.….25…..30….55…..60....55.…60 links OPN 2, 85er Hörer
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Ohrenklempner
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Re: Weiternutzung von Hörgeräten nach 6 Jahren

#2

Beitrag von Ohrenklempner »

Hi,

für dich ändert sich im Grunde nichts.

Der Akustiker kann für größere Reparaturen aber ein pauschales Entgelt bei der BKK in Höhe von 98,18 Euro abrechnen. Muss das HG komplett getauscht bzw. zum Hersteller zwecks Reparaturtausch eingeschickt werden, können 176,- Euro abgerechnet werden. Für neue Otoplastiken zahlt die Kasse 47,60 Euro pro Stück.
svenyeng
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Re: Weiternutzung von Hörgeräten nach 6 Jahren

#3

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Muss das HG komplett getauscht bzw. zum Hersteller zwecks Reparaturtausch eingeschickt werden, können 176,- Euro abgerechnet werden.
Da habe ich mal eine Frage:
Heißt das, das es max. 176 Euro kostet, egal was defekt ist?

Gruß
sven
AlfredW
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Re: Weiternutzung von Hörgeräten nach 6 Jahren

#4

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

ich lese das so, dass der Aku 176,_ EUR abrechnen kann; den Rest trägt der Kunde, sollte die Reparatur teurer gewesen sein.

Was die Weiternutzung der Höris angeht, gebe ich zu bedenken, dass man dies nicht überstrapazieren sollte. Das Austesten neuer Geräte dauert und wenn man mit den neuen Höris nicht zu lange wartet, hat man noch gute Ersatzgeräte. Die sind evtl. besser als die Ersatzgeräte vom Aku.

Gruß

Alfred
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Ohrenklempner
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Re: Weiternutzung von Hörgeräten nach 6 Jahren

#5

Beitrag von Ohrenklempner »

AlfredW hat geschrieben: 14. Jun 2023, 23:11 Hallo,

ich lese das so, dass der Aku 176,_ EUR abrechnen kann; den Rest trägt der Kunde, sollte die Reparatur teurer gewesen sein.
Ja, so ist es. Im Grunde ändert sich für den Kunden nichts. Die 176 Euro deckeln, wenn überhaupt, gerade die Kosten für die Reparatur beim Hersteller. Muss man halt den Aku mal direkt fragen, ob er im Fall des Falles noch zusätzlich was berechnet oder nicht. Das macht jeder anders.
svenyeng
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Re: Weiternutzung von Hörgeräten nach 6 Jahren

#6

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Oh, ich dachte der Kunde, also ich, zahlt 176 Euro, wenn ein HG defekt ist und getauscht oder repariert werden.
Ist aber wohl nur so, wenn der Akustiker nichts dran verdienen will. Will er das schlägt er Summe x noch auf die 176 euro drauf.
Richtig?
Was die Weiternutzung der Höris angeht, gebe ich zu bedenken, dass man dies nicht überstrapazieren sollte. Das Austesten neuer Geräte dauert und wenn man mit den neuen Höris nicht zu lange wartet, hat man noch gute Ersatzgeräte. Die sind evtl. besser als die Ersatzgeräte vom Aku.
Kommt drauf an. Ich nutze sie nun auch länge als 6 Jahre, da mir neue HGs keine Vermessung boten. Das zeigte der Test.
Somit warte ich und nutze die vorhandenen weiter. Allerdings habe ich einen Vorteil: HG 1 wurde vorletztes Jahr auf Garantie gegen neues getauscht, HG2 letztes Jahr. Somit sind die fast neu.

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: Weiternutzung von Hörgeräten nach 6 Jahren

#7

Beitrag von Ohrenklempner »

svenyeng hat geschrieben: 15. Jun 2023, 16:24 Hallo!

Oh, ich dachte der Kunde, also ich, zahlt 176 Euro, wenn ein HG defekt ist und getauscht oder repariert werden.
Ist aber wohl nur so, wenn der Akustiker nichts dran verdienen will. Will er das schlägt er Summe x noch auf die 176 euro drauf.
Richtig?
Es ist nicht vorgeschrieben, dass einem Kunden irgendwie dieses Entgelt als Rabatt gegeben werden muss, oder ob und in welchem Umfang überhaupt Kosten für Reparaturen in Rechnung gestellt werden dürfen (aufzahlungsfreie Hörgeräte ausgenommen). Es gibt auch keine vertraglich festgelegten Reparaturpreise für die Endkunden. Eine Reparatur kostet einen Betrag X, und ob zusätzlich der Akustiker was dafür bei der KK abrechnen kann, ist eine ganz andere Kiste.
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