Seite 1 von 1
Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket
Verfasst: 25. Aug 2023, 15:23
von 34werdas
Hallo,
ich bekomme nächste Woche mein erstes Arbeitsvertragsangebot. Und möchte darauf achten das alle zusätzlichen Rechte für Schwerbehinderte auch aufgeführt sind. Dabei habe ich mich an diese Übersicht orientiert (
https://www.betanet.de/files/pdf/nachte ... he-gdb.pdf).
Soweit ich das bisher sehe sind
nur die fünf zusätzlichen Urlaubstage für den Vertrag relevant. Denn sowas wie passende Arbeitsmittel ist individuell und meines Erachtens kein Gegenstand des Arbeitsvertrages.
Gibt es sonst etwas worauf ich beim Vertrag achten sollte bzgl. Schwerbehinderung?
Und sehe ich das richtig das, dass es beim Deutschlandticket/Jobticket keinen Ausgleich gibt? Nur für Schüler, Azubis und Studenten?
mfg 34werdas
Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket
Verfasst: 25. Aug 2023, 16:16
von muggel
Hallo,
du bekommst eine Woche Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung, dh bei einer 4 Tage Woche nur 4 Zusatztage, bei einer 6-Tage-Woche 6 Tage.
Dieses muss aber nicht im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Und warum sollte man Ermäßigung beim Deutschlandticket bekommen, nur weil man schwerbehindert ist? Wenn die Behinderung so stark ist, dann bekommt man als Nachteilsausgleich die Möglichkeit ein ÖPNV Ticket für momentan 92€/Jahr zu erwerben.
Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket
Verfasst: 25. Aug 2023, 18:21
von Pfadi_
Hallo 34werdas,
die Schwerbehinderung hat im Arbeitsvertrag nicht zu suchen. Nachteilsausgleiche bekommst du Kraft Gesetzes.
Grüße
Pfadi
Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket
Verfasst: 28. Aug 2023, 13:37
von Randolf
Hauptsache,das Gehalt und die Arbeitszeit stehen im Vertrag.
Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket
Verfasst: 28. Aug 2023, 22:07
von fras12
Es gibt einen Steuerfreibetrag für schwerbehinderte Menschen, dein Netto wird dadurch höher.
Das gehört aber nicht in den Arbeitsvertrag, nur der Personaler muss es wissen und den Feststellungsbescheid solltest du vorlegen.
Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket
Verfasst: 29. Aug 2023, 18:41
von Randolf
Dann kann es am Do losgehen, wohl die 1. Stelle.
Da ist das Einkommen noch moderat.
Das D - Ticket kann man aber selber zahlen.
Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket
Verfasst: 30. Aug 2023, 06:27
von cherusker
fras12 hat geschrieben: ↑28. Aug 2023, 22:07
Es gibt einen Steuerfreibetrag für schwerbehinderte Menschen, dein Netto wird dadurch höher.
Das gehört aber nicht in den Arbeitsvertrag, nur der Personaler muss es wissen und den Feststellungsbescheid solltest du vorlegen.
Der Personaler berücksichtigt den Pauschbetrag erst dann, wenn der GDB und damit der Freibetrag in den ELStAM (Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen) eingetragen ist. Das erfolgt auf Antrag beim Finanzamt. Andernfalls erfolgt der Antrag über die Einkommenssteuererklärung und es gibt eine entsprechende Erstattung.
Re: Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag + Deutschlandticket
Verfasst: 30. Aug 2023, 09:43
von fras12
cherusker hat geschrieben: ↑30. Aug 2023, 06:27
fras12 hat geschrieben: ↑28. Aug 2023, 22:07
Es gibt einen Steuerfreibetrag für schwerbehinderte Menschen, dein Netto wird dadurch höher.
Das gehört aber nicht in den Arbeitsvertrag, nur der Personaler muss es wissen und den Feststellungsbescheid solltest du vorlegen.
Der Personaler berücksichtigt den Pauschbetrag erst dann, wenn der GDB und damit der Freibetrag in den ELStAM (Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen) eingetragen ist. Das erfolgt auf Antrag beim Finanzamt. Andernfalls erfolgt der Antrag über die Einkommenssteuererklärung und es gibt eine entsprechende Erstattung.
Danke Cherusker für deine Erklärung.
So genau konnte ich das nicht mehr schreiben, ist bei mir schon 4 Jahre her...
Gruß, fras12