Grins, mein Sonic weckt zuverlässig via Vibration alles, was im Bett liegt: meinen Partner, meinen Hund ..... mich . Passt also.
Das Kissen liegt unter dem Topper auf meiner Matratze . Es verrutscht nicht und die Vibration ist deutlich wahrnehmbar.
Wecker mit Vibrationskissen
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Re: Wecker mit Vibrationskissen
https://www.youtube.com/watch?v=RsK_oLK-MS4&t=90s macht nachdenklich
Re: Wecker mit Vibrationskissen
Hallo!
Ja, es ist richtig, ich habe schon seit vielen Jahren einen Special – Wecker, der zuverlässig dafür sorgt, dass ich morgens den Bus erreiche.
Aber hier geht es um den Pearl – Wecker mit Rüttelkissen, nicht um meine gut funktionierende Lösung.
Vielleicht meldet sich jemand, der sich das Stück gekauft hat.
Gruß
Randolf
Ja, es ist richtig, ich habe schon seit vielen Jahren einen Special – Wecker, der zuverlässig dafür sorgt, dass ich morgens den Bus erreiche.
Aber hier geht es um den Pearl – Wecker mit Rüttelkissen, nicht um meine gut funktionierende Lösung.
Vielleicht meldet sich jemand, der sich das Stück gekauft hat.
Gruß
Randolf
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Re: Wecker mit Vibrationskissen
Randolf, ich glaube der Zug samt Licht ist durch..... lass es einfach.
https://www.youtube.com/watch?v=RsK_oLK-MS4&t=90s macht nachdenklich
Re: Wecker mit Vibrationskissen
Ohjeh.. soviele Fehler.
Natürlich steht im Hilfsmittelverzeichnis der GkV auch die Indikation für ein Hilfsmittel. Im Falle einer Lichtsignalanlage ist dieses eine mindestens hochgradige Schwerhörigkeit beidseits:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband. ... 62d5c490d7
(dort bitte Indikationen aufklappen):
(Hier gibt es auch diverse Listen im Internet, da es nicht nur Licht/VIbrationswecker betrifft, sondern z.b. auch Kinderwagen / Autositz für behinderte Babys oder auch Schuhe etc betrifft. Allerdings habe ich jetzt keine große Lust dies zu suchen.)
Natürlich steht im Hilfsmittelverzeichnis der GkV auch die Indikation für ein Hilfsmittel. Im Falle einer Lichtsignalanlage ist dieses eine mindestens hochgradige Schwerhörigkeit beidseits:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband. ... 62d5c490d7
(dort bitte Indikationen aufklappen):
Dann beträgt die Zuzahlung nicht 10 Euro, sondern 35 Euro. 35 Euro sind der Betrag, den die Kassen festgesetzt haben und den nicht-behinderte Menschen für einen Wecker zahlen. Da ein Wecker auch ein Alltagsgegenstand ist, zahlt die Krankenkasse nur den behinderungsbedingten Mehraufwand..Taubheit, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit sowie im begründeten Einzelfall hochgradige Schwerhörigkeit, wenn akustische Signale (z. B. Türklingel, Babyschreie) nicht ausreichend wahrgenommen werden können
(Hier gibt es auch diverse Listen im Internet, da es nicht nur Licht/VIbrationswecker betrifft, sondern z.b. auch Kinderwagen / Autositz für behinderte Babys oder auch Schuhe etc betrifft. Allerdings habe ich jetzt keine große Lust dies zu suchen.)
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Re: Wecker mit Vibrationskissen
Also zur Zuzahlung, hier kenne ich es nur, dass es "höchstens" 10 Euro ist.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... erung.html
Bei der Indikation heißt es auch unter anderem: "wenn akustische Signale (z. B. Türklingel, Babyschreie) nicht ausreichend wahrgenommen werden können", das sollte bei den Hörgeräteträger*innen meistens der Fall sein - ansonsten wären Hörgeräte ja nicht erforderlich. Tatbestandsmerkmal ist also "nicht ausreichend wahrgenommen", wenn Hörhilfen nicht getragen werden.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... erung.html
Bei der Indikation heißt es auch unter anderem: "wenn akustische Signale (z. B. Türklingel, Babyschreie) nicht ausreichend wahrgenommen werden können", das sollte bei den Hörgeräteträger*innen meistens der Fall sein - ansonsten wären Hörgeräte ja nicht erforderlich. Tatbestandsmerkmal ist also "nicht ausreichend wahrgenommen", wenn Hörhilfen nicht getragen werden.
Re: Wecker mit Vibrationskissen
Hallo!
Ich höre die Türklingel schon ohne HGs, z.B. im Nebenraum, wenn die Tür zum Flur wo die Klingel hängt, offen ist.
Trotzdem kann ich nicht ohne HGs.
Es kommt halt auch drauf an auf welcher Frequenz es klingelt. Der eine hört tiefe Töne sehr schlecht, bei anderen sind die Probleme bei hohen Tönen.
Ich werde z.B. auch vom klingeln meines Handys wach. Das lege ich Abends auf den Parkettboden und stelle den Wecker in der App an.
Wobei ich zu 99% eh vorm Handyklingeln wach werde. Innerliche Uhr eben.
Gruß
sven
Es kommt ja drauf an wie stark jemand schwerhörig ist.... das sollte bei den Hörgeräteträger*innen meistens der Fall sein - ansonsten wären Hörgeräte ja nicht erforderlich.
Ich höre die Türklingel schon ohne HGs, z.B. im Nebenraum, wenn die Tür zum Flur wo die Klingel hängt, offen ist.
Trotzdem kann ich nicht ohne HGs.
Es kommt halt auch drauf an auf welcher Frequenz es klingelt. Der eine hört tiefe Töne sehr schlecht, bei anderen sind die Probleme bei hohen Tönen.
Ich werde z.B. auch vom klingeln meines Handys wach. Das lege ich Abends auf den Parkettboden und stelle den Wecker in der App an.
Wobei ich zu 99% eh vorm Handyklingeln wach werde. Innerliche Uhr eben.
Gruß
sven
Re: Wecker mit Vibrationskissen
Wie gesagt.. es muss eine MINDESTENS hochgradige Schwerhörigkeit vorliegen. Die Indikation für Hörgeräte gibt es jedoch schon bei leichtgradiger Schwerhörigkeit.
Wegen dem Eigenanteil:
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 38102.html
Wecker sind Gebrauchsgegenstände, daher gibt es von der Krankenkasse nur einen Zuschuss, nämlich den behinderungsbedingten Mehrbedarf. Daher ist eine Zuzahlung / ein Eigenanteil fällig, der bei 35 Euro liegt.
Frag doch mal bei deiner Krankenkasse nach.. die wird dir die LIste geben können, wieviel man selbst zu zahlen hat.
Wegen dem Eigenanteil:
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 38102.html
Wecker sind Gebrauchsgegenstände, daher gibt es von der Krankenkasse nur einen Zuschuss, nämlich den behinderungsbedingten Mehrbedarf. Daher ist eine Zuzahlung / ein Eigenanteil fällig, der bei 35 Euro liegt.
Frag doch mal bei deiner Krankenkasse nach.. die wird dir die LIste geben können, wieviel man selbst zu zahlen hat.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!