Wecker mit Vibrationskissen

rabenschwinge
Beiträge: 2392
Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
6

Re: Wecker mit Vibrationskissen

#26

Beitrag von rabenschwinge »

Grins, mein Sonic weckt zuverlässig via Vibration alles, was im Bett liegt: meinen Partner, meinen Hund ..... mich . Passt also.

Das Kissen liegt unter dem Topper auf meiner Matratze . Es verrutscht nicht und die Vibration ist deutlich wahrnehmbar.
Randolf
Beiträge: 1289
Registriert: 23. Apr 2017, 16:17
7

Re: Wecker mit Vibrationskissen

#27

Beitrag von Randolf »

Hallo!

Ja, es ist richtig, ich habe schon seit vielen Jahren einen Special – Wecker, der zuverlässig dafür sorgt, dass ich morgens den Bus erreiche.
Aber hier geht es um den Pearl – Wecker mit Rüttelkissen, nicht um meine gut funktionierende Lösung.
Vielleicht meldet sich jemand, der sich das Stück gekauft hat.

Gruß
Randolf
rabenschwinge
Beiträge: 2392
Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
6

Re: Wecker mit Vibrationskissen

#28

Beitrag von rabenschwinge »

Randolf, ich glaube der Zug samt Licht ist durch..... lass es einfach.
muggel
Beiträge: 1486
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
10

Re: Wecker mit Vibrationskissen

#29

Beitrag von muggel »

Ohjeh.. soviele Fehler.
Natürlich steht im Hilfsmittelverzeichnis der GkV auch die Indikation für ein Hilfsmittel. Im Falle einer Lichtsignalanlage ist dieses eine mindestens hochgradige Schwerhörigkeit beidseits:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband. ... 62d5c490d7
(dort bitte Indikationen aufklappen):
Taubheit, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit sowie im begründeten Einzelfall hochgradige Schwerhörigkeit, wenn akustische Signale (z. B. Türklingel, Babyschreie) nicht ausreichend wahrgenommen werden können
Dann beträgt die Zuzahlung nicht 10 Euro, sondern 35 Euro. 35 Euro sind der Betrag, den die Kassen festgesetzt haben und den nicht-behinderte Menschen für einen Wecker zahlen. Da ein Wecker auch ein Alltagsgegenstand ist, zahlt die Krankenkasse nur den behinderungsbedingten Mehraufwand..
(Hier gibt es auch diverse Listen im Internet, da es nicht nur Licht/VIbrationswecker betrifft, sondern z.b. auch Kinderwagen / Autositz für behinderte Babys oder auch Schuhe etc betrifft. Allerdings habe ich jetzt keine große Lust dies zu suchen.)
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Rox
Beiträge: 6
Registriert: 7. Sep 2023, 07:43

Re: Wecker mit Vibrationskissen

#30

Beitrag von Rox »

Also zur Zuzahlung, hier kenne ich es nur, dass es "höchstens" 10 Euro ist.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... erung.html

Bei der Indikation heißt es auch unter anderem: "wenn akustische Signale (z. B. Türklingel, Babyschreie) nicht ausreichend wahrgenommen werden können", das sollte bei den Hörgeräteträger*innen meistens der Fall sein - ansonsten wären Hörgeräte ja nicht erforderlich. Tatbestandsmerkmal ist also "nicht ausreichend wahrgenommen", wenn Hörhilfen nicht getragen werden.
svenyeng
Beiträge: 3665
Registriert: 10. Jun 2013, 23:34
10
Wohnort: Rahden

Re: Wecker mit Vibrationskissen

#31

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
... das sollte bei den Hörgeräteträger*innen meistens der Fall sein - ansonsten wären Hörgeräte ja nicht erforderlich.
Es kommt ja drauf an wie stark jemand schwerhörig ist.
Ich höre die Türklingel schon ohne HGs, z.B. im Nebenraum, wenn die Tür zum Flur wo die Klingel hängt, offen ist.
Trotzdem kann ich nicht ohne HGs.
Es kommt halt auch drauf an auf welcher Frequenz es klingelt. Der eine hört tiefe Töne sehr schlecht, bei anderen sind die Probleme bei hohen Tönen.
Ich werde z.B. auch vom klingeln meines Handys wach. Das lege ich Abends auf den Parkettboden und stelle den Wecker in der App an.
Wobei ich zu 99% eh vorm Handyklingeln wach werde. Innerliche Uhr eben.

Gruß
sven
muggel
Beiträge: 1486
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
10

Re: Wecker mit Vibrationskissen

#32

Beitrag von muggel »

Wie gesagt.. es muss eine MINDESTENS hochgradige Schwerhörigkeit vorliegen. Die Indikation für Hörgeräte gibt es jedoch schon bei leichtgradiger Schwerhörigkeit.

Wegen dem Eigenanteil:
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 38102.html

Wecker sind Gebrauchsgegenstände, daher gibt es von der Krankenkasse nur einen Zuschuss, nämlich den behinderungsbedingten Mehrbedarf. Daher ist eine Zuzahlung / ein Eigenanteil fällig, der bei 35 Euro liegt.
Frag doch mal bei deiner Krankenkasse nach.. die wird dir die LIste geben können, wieviel man selbst zu zahlen hat.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Antworten