Audiogramm für GDB Antrag Versorgungsamt

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Frankie
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Audiogramm für GDB Antrag Versorgungsamt

#1

Beitrag von Frankie »

Hallo,
bin neu hier im Forum. Mein HNO hatte mir vor 10 Jahren schon ein Hörgerät empfohlen, was ich aber erst jetzt umgesetzt habe. Habe jetzt mal hier im Forum durchgelesen, wie man ein Audiogramm hinsichtlich GDB auswertet, Aber entweder bin ich zu doof oder mein HNO hat nicht alle Werte gemessen.
Habe hier mal ein Audigramm vom HNO und eins vom Akustiker angehängt.
Wäre toll wenn mich jemand der Spezialisten hier aufklären könnte.
Danke und nachträglich Frohes Neues.
Audiogramm_Hoergeraeteakustiker.jpg
Audiogramm_HNO-Arzt.jpg
Dani!
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Re: Audiogramm für GDB Antrag Versorgungsamt

#2

Beitrag von Dani! »

Ich nehme mal das obere Audiogramm, weil es das schlechtere ist:

Rechtes Ohr:
Der Hörverlust bei 50% Zahlenverstehen ist 40dB
Das (gewichtete) Gesamtwortverstehen ist 147-135
Zusammen ergibt das nach Tabelle A ein Hörverlust von 50%
Rechts besteht eine Mittelgradige Schwerhörigkeit

Linkes Ohr:
Der Hörverlust bei 50% Zahlenverstehen ist 35dB
Das (gewichtete) Gesamtwortverstehen ist 120-110
Zusammen ergibt das nach Tabelle A ein Hörverlust von 60%
Links besteht eine Mittelgradige Schwerhörigkeit

Daraus ergibt sich nach Tabelle D für den Hörverlust ein GdB 30


Rein formal sind die Audiogramme für das Versorgungsamt nicht 100-prozentig korrekt. Aber auch dann würde kein anderes Endergebnis herauskommen. Daher sind beide Messungen brauchbar, was nicht selbstverständlich ist.
Zuletzt geändert von Dani! am 5. Jan 2024, 22:50, insgesamt 2-mal geändert.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
emilsborg
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Re: Audiogramm für GDB Antrag Versorgungsamt

#3

Beitrag von emilsborg »

Hallo Frankie,

In der Tat fehlen im Sprachaudiogramm die Daten für 100 dB, aber ansatzweise kann man versuchen es mit den Daten für den Punkt bei 100 dB mit den Daten von 110 dB abzuschätzen. Ich komme mit Blick in Tabelle A in Abschnitt 5.2 Hörverlust in der Versorgungsmedizinverordnung auf einen Hörverlust von 50% rechts und 60% links rausläuft (mit wohlgemerkt nicht konformem Schallpegel für die lauteste Testung. Aus Tabelle D im gleichen Abschnitt kämst du demnach auf einen GdB von 30 für die oberen Daten. Die unteren haben den niedrigsten Schallpegel nicht bei 60 dB wie gefordert, sondern 65 dB. Hier komme ich ansatzweise auf 50% und 40% (ich kann die Seitenzuordnung aber den Sprachdaten nicht entnehmen) was wiederum einen GdB von 30 laut Tabelle D bedeutet.
Die ebenfalls vorhandenen Tonaudiogramme sind offiziell nicht entscheidend für den GdB, da es auf das Sprachverstehen ankommt. Hier musst du dieZahlenwerte zu den Verlusten bei 500, 1000, 2000 und 4000 dB jeweils je Seite in Tabelle B aufaddieren um den Hörverlust in % zu erhalten.
Laut den oberen Daten komme ich (Ablesefehler vorbehalten) auf rechts 77% und links 79% und laut den unteren auf rechts 62% und linke 72%. Laut Tabelle D beides jeweils ein GdB von 50, nur zählt in der Regel nicht das schlechtere Ergebnis sondern dass der Sprachaudiogramme. Und ganz wichtig: nicht älter als zwei Jahre und dazu bevorzugt vom HNO Arzt.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Frankie
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Re: Audiogramm für GDB Antrag Versorgungsamt

#4

Beitrag von Frankie »

Hallo Dani! und emilsborg,
Wow, ihr seid ja schnell. Auf jeden Fall: Vielen Dank! :yes:
Hatte eigentlich auf einen GDB von 50 gehofft, damit ich dann mit 63 abschlagfrei in Rente gehen kann. So muss ich wohl doch noch länger arbeiten :oops:
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