Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

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highway
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Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#1

Beitrag von highway »

Hallo zusammen,

im November letzten Jahres habe ich von meinem HNO eine Verordnung für ein HG (rechts) erhalten.
Auf der rechten Seite bin ich hochgradig schwerhörig, auf der linken Seite "lediglich" mittelgradig.
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RE: 70 80 85 80 80 50 35 50 65 75 60
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Beim Testen der HG kam ich mit der Akustikerin relativ schnell zu dem Ergebnis, dass eine einseitige Versorgung für mich nicht wirklich stimmig ist und eine beidseitige aus diversen Grünen sinnvoller wäre.

So, nun habe ich heute beim HNO angerufen und nach einem Termin bzw. Verordnung für beide Ohren gefragt. Die Dame am Telefon hat direkt abgewunken und meinte, dass dies nicht möglich sei aufgrund meines Sprachverständnistests. Bei diesem lag ich auf dem rechten Ohr bei 0%, beim linken allerdings bei 100%. Zu dem Test möchte ich noch erwähnen, dass mir dieser etwas lapidar erschien, es war lediglich ein Test mit Wörtern, keine Zahlen, die Lautstärke war immer gleich. Das Ergebnis ist auch nicht in der Tabelle festgehalten. Meine Akustikerin hat somit mit der Verordnung auch nur die reine Hörkurve vorliegen.
Eine Terminanfrage bei der Ärztin selbst hat sie abgelehnt und mich darauf verwiesen, mit der KK in Verbindung zu treten, ob diese zumindest einen Teil mittragen würde.

Damit habe ich zugegebnermaßen überhaupt nicht gerechnet. Mich scheut es gerade etwas, mit der KK direkt in Verbindung zu treten, da ich nichts falsch machen und mir mögliche Optionen verbauen möchte.
Gibt es hier jemanden mit Erfahrungswerten zu diesem Thema? Habe ich da grundsätzlich auf ärztlicher Seite noch Möglichkeiten den Bedarf eines zweiten HGs auch zu begründen? Bei der KK mache ich mir ja eher weniger die Hoffnung, dass diese bei scheinbar nicht indizierter Versorgung etwas bezuschussen.
Rancher
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#2

Beitrag von Rancher »

Ich würde einen anderen HNO aufsuchen.
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Kiki-Auris
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#3

Beitrag von Kiki-Auris »

Ich schließe mich Rancher an.
Ich finde es schon fragwürdig, dass nicht direkt zwei Geräte verordnet wurden. Da scheint ja irgendwas mit dem Sprachtest nicht richtig gelaufen zu sein.
Und aus meiner Erfahrung, nicht in Bezug auf Hörgeräte, übernimmt die KK nur bei medizinischer Notwendigkeit, also nach ärztlicher Verordnung. Ich würde das Anliegen mit diesem Testergebnis dort nicht anbringen. Die werden auf jeden Fall ablehnen bei 100%, diese Zweifel ich aber auch irgendwie an🤔
Ohrenklempner
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#4

Beitrag von Ohrenklempner »

Hi

erstmal ist der HNO nicht Schuld daran, dass das eine Ohr 100% im Sprachaudiogramm versteht, was ich übrigens auch plausibel finde angesichts des Hörverlusts. Er kann ja nicht einfach seine Messergebnisse vorsätzlich fälschen. Das kann man ehrlich nicht erwarten.

Als einzige Möglichkeit sehe ich eine beidohrige HG-Anpassung beim Akustiker und der messtechnische Nachweis, dass du mit binauraler Versorgung ein deutlich besseres Sprachverstehen im Störgeräusch hast. Ein vom Akustiker erstelltes Ton- und Sprachaudiogramm (vielleicht fällt dieses ja schlechter aus als beim HNO?) ist womöglich auch hilfreich. Diese Messergebnisse kann der Akustiker dann als Kostenvoranschlag für eine binaurale Versorgung bei der KK einreichen. Das ist kein Regelfall und ich kann keine Erfolgsgarantie geben, aber eine andere Möglichkeit sehe ich da leider nicht.
Kiki-Auris
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#5

Beitrag von Kiki-Auris »

@ Ohrenklempner:
Ich bezog mich da auf den Eingangssatz: mittelgradig schwerhörig. Da hätte ich nicht mit 100% Sprachverstehen gerechnet.
Aber da ich zu wenig Ahnung von den Zahlen habe, habe ich hier vermutlich zu Unrecht an den Kompetenzen des HNO gezweifelt.

Also sorry dafür. Dennoch mein Rat, erstmal nicht direkt den Kontakt zur KK suchen, sondern erst stichhaltige Begründungen suchen 🍀
svenyeng
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#6

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Mich wundert das eine Arzthelferin entscheidet ob Verordnung oder nicht. Das ist deren Aufgabe.
Wenn man einen Termin möchte hat man den auch zu bekommen.
Somit würde ich einen anderen HNO aufsuchen.

Gruß
sven
cherusker
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#7

Beitrag von cherusker »

Die Durchführung der Hörtests hört sich nicht wirklich korrekt an. Zahlwörter macht man eigentlich, genauso wie beim schlechteren rechten Ohr die Einsilber mit einer höheren Lautstärke, um zu sehen, ab wann etwas verstanden wird.
Ich war bislang davon ausgegangen, dass für eine Verordnung die Hörschwellen in den 4 relevanten Frequenzen zur Beurteilung genommen werden und nicht die Verstehensquote im Freiburger. Oder täusche ich mich da jetzt?
Ich würde daher eigentlich auch empfehlen, bei einem anderen HNO vorstellig zu werden.
Grüße vom cherusker :cheers:
- - -
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Ray
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#8

Beitrag von Ray »

Hallo,
Beim Sprachtest musst du schlechter als 80% verstehen für eine Verschreibung, du hast einfach zu gut geraten. Das Raten macht man ja wenn man schlecht versteht. Es ist ja nicht wie beim Sehtest wo es um hohe Punktzahl geht. Wiederhol einfach mal den Sprachtest und wenn ein Wort unklar dann sag nicht verstanden.
highway
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#9

Beitrag von highway »

In Hinblick auf den Sprachtest muss ich sagen, dass ich damit grundsätzlich keine Erfahrungen oder auch Vergleichswerte habe. Ich habe zwar schon von klein auf mit Hörproblemen zu tun, Sprachaudiometrien wurden meines Wissens nach aber nie gemacht, zumindest habe ich dazu keine Unterlagen obwohl ich alle Befunde seit den 90er Jahren vorliegen habe.
Daher weiß ich auch nicht, wie eine Sprachaudiometrie an sich ablaufen sollte, nachdem ich allerdings hier im Forum Berichte über Sprachtests gelesen habe, kommt mir der Test, den ich gemacht habe, sowohl inhaltlich als auch vom Ablauf nicht wirklich stimmig vor.

Natürlich kann und soll mir der HNO keine Verordnung aufhübschen. Sollte eine Verordnung aber medizinisch gerechtfertigt sein, dann möchte ich die, wenn ich die Versorgungsgeschichte nun schon angehe, auch haben. Ich denke, ich werde mir da, wie einige raten, noch einen anderen HNO hinzuziehen.
Wenn da das Ergebnis auch so ausfällt, dass nur für ein Ohr eine Versorgung indiziert ist, würde ich meine Akustikerin fragen, ob sie mir da hinsichtlich eines Nachweises der Besserung durch binaurale Versorgung helfen kann.
Ansonsten muss ich mir für mich nochmal überlegen, ob ich die Versorgung fürs bessere Ohr zahle oder noch ein paar Jahre warte, bis es auch "schlecht genug" hört.
highway
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#10

Beitrag von highway »

Ray hat geschrieben: 25. Jan 2024, 14:04 Hallo,
Beim Sprachtest musst du schlechter als 80% verstehen für eine Verschreibung, du hast einfach zu gut geraten. Das Raten macht man ja wenn man schlecht versteht. Es ist ja nicht wie beim Sehtest wo es um hohe Punktzahl geht. Wiederhol einfach mal den Sprachtest und wenn ein Wort unklar dann sag nicht verstanden.
Ich habe tatsächlich bei dem Test nicht raten müssen. Es lief auf beiden Ohren jeweils mit derselben Lautstärke durch, für rechts war es zu leise um überhaupt irgendetwas zu verstehen, aber für mein linkes Ohr hat es ehrlicherweise ohne Probleme gereicht.
muggel
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#11

Beitrag von muggel »

Huhu,

also links bist du wenn überhaupt leicht schwerhörig, nicht mittelgradig. Gerade die tiefen Frequenzen sind bei dir betroffen, aber da liegen halt relativ wenig Sprachanteile. Die meisten sprachrelevanten Laute liegen ab ca. 1 kHz und genau da bist du nur sehr leicht schwerhörig.

Dennoch ist das Aufsuchen eines anderen HNO sinnvoll. Insbesondere dann, wenn du dich wirklich fragst, ob der Test so korrekt abgelaufen ist, wie er bei dir war.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Ohrenklempner
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#12

Beitrag von Ohrenklempner »

highway hat geschrieben: 25. Jan 2024, 14:07 Daher weiß ich auch nicht, wie eine Sprachaudiometrie an sich ablaufen sollte
Für die Kostenübernahmefrage ist die Verstehensquote für einsilbige Wörter bei 65 dB unter Kopfhörern maßgeblich. Wie du es schreibst, wurde es offenbar ganz korrekt gemacht.
highway
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#13

Beitrag von highway »

Okay, gut.. Muss ich für mich auch erst mal gedanklich neu einordnen. Bin zugegebenermaßen gerade einfach persönlich frustriert, mir wurde ewig von HNO-Ärzten angeraten HG zu tragen und ich habe mich immer gedrückt, jetzt habe ich mich damit halbwegs angefreundet und den ersten Gewöhnungsprozess hinter mir und nun wieder eine halbe Kehrtwende.

Ganz andere Frage dazu an die anwesenden Akustiker. Momentan trage ich ja beidseits HGs. Ich habe erst Ende kommender Woche einen Akustikertermin um das Ganze zu besprechen. Kann ich da nun einfach das eine HG weglassen, um es wieder einseitig zu testen oder ist das aufgrund irgendwelcher Kopplungen unter den HGs ungeschickt?
Ohrenklempner
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#14

Beitrag von Ohrenklempner »

highway hat geschrieben: 25. Jan 2024, 16:20 Momentan trage ich ja beidseits HGs. Ich habe erst Ende kommender Woche einen Akustikertermin um das Ganze zu besprechen. Kann ich da nun einfach das eine HG weglassen, um es wieder einseitig zu testen oder ist das aufgrund irgendwelcher Kopplungen unter den HGs ungeschickt?
Im Prinzip ist es möglich, du müsstest aber die Lautstärke etwas erhöhen.
Bei einohriger Versorgung wird generell mit 3 dB mehr Verstärkung gearbeitet.
Ich weiß nicht, welche HGs du gerade testest und ob die eine binaurale Signalverarbeitung haben, aber wenn ein HG fort ist, macht das andere ganz normal weiter. Am sinnvollsten ist es dennoch, das eine HG auf monauralen Betrieb neu einstellen zu lassen.
highway
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Re: Beidseitige Versorgung - Verordnung abgelehnt

#15

Beitrag von highway »

Derzeit habe ich SoniTon UP6, müssten demnach gelabelte Unitron Moxi Blu sein?
Interessant, vom Gefühl her hätte ich eher dazu tendiert, das eine HG dann leiser zu stellen, da es mich irritiert, mit dem eigentlich schlechten Ohr deutlich besser und mit mehr Tonvariation zu hören.
Vielleicht teste ich es erstmal mehr zu Hause wieder mit einem HG aus und bleibe im Alltag/Beruf bis zur Klärung bei Beiden.
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