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Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 8. Feb 2024, 20:34
von Shali
Hallo zusammen,

möchte hier mal nachfragen inwiefern der GdB wohl berechnet bzw. relevant ist.
Ich verstehe die Begutachtung nicht. Schon seit 2011 habe ich auf meine Hörschwäche einen GdB ,durch weitere Krankheiten zusammen 40% ,wobei sich 30% davon nur auf meine Grösse beziehen.

Jetzt hatte ich im letzten Jahr einen Höhrsturz im rechten Ohr, in den tiefen Tönen,der sich auch nicht geändert hat und wird.Höhre ohne Höhrgerät auf dem Ohr nur noch so gerade eben gewisse Dinge.
Diese hat sich im Höhrdiagramm natürlich bemerkbar gemacht,somit habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt,der wie ich mir schon im Vorfeld gedacht habe,abgelehnt wurde.

Mein Ohrenarzt sagte mir,das es wohl erheblich ist und dennoch gilt es beim Versorgungsamt nur als Höhrschwäche.

Würde gern (wenn ich wüste wie :( :roll: ) mal die Höhrtest von 2021 und 2023 hochgeladen ,vielleicht kann mir Jemand den Unterschied erklären und ob es sich doch noch Lohnt einen Widerspruch einzulegen.



Danke Shali

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 8. Feb 2024, 20:38
von Rancher
Gehe unterhalb des Antwortfensters auf "Dateianhänge". Dort kannst Du eine Datei auf Deinem Computer auswählen und hochladen.

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 8. Feb 2024, 21:17
von Shali
Danke Rancher ,hat geklappt :)

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 8. Feb 2024, 21:22
von akopti
Mach eine Mitgliedschaft beim VDK, die helfen dir.

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 8. Feb 2024, 21:25
von muggel
Wie ist denn das aktuelle Sprachaudiogramm. Das Tonaudiogramm ist ja im wesentlichen unverändert, wenn nicht sogar in den sprachrelevanten Frequenzen besser geworden.

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 8. Feb 2024, 21:58
von Shali
So,Reihenfolge geändert ,oben ist der von 2021 und unten der neue von 2023

@ muggel,es wurde nur das Tonaudiogramm gemacht ,Sprachaudiogramm wollte der Arzt nicht machen,da er so schon gesehen hat,das es sich rechts verschlechtert hat.

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 8. Feb 2024, 22:45
von muggel
Na, ohne Sprachaudiogramm kann man den GdB nicht bestimmen, denn es gilt die Herabsetzung des Sprachgehörs als grundlegend.

Ja, in den ganz tiefen ist es etwas schlechter, aber nicht im sprachrelevanten Bereich!

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 9. Feb 2024, 07:39
von ritschy
akopti hat geschrieben: 8. Feb 2024, 21:22 Mach eine Mitgliedschaft beim VDK, die helfen dir.
das würde ich dir auch empfehlen. ich habe dort nur gute erfahrungen gemacht, und für die paar euro im jahr...

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 9. Feb 2024, 21:56
von Shali
@muggle.....habe ca.1992 mal ein Sprachaudiogramm machen müssen (MPU mässig) weil ich nicht mal eine Fahrradklingel im Auto hören könnte (wozu das gut sein sollte,verstehe ich bis heute nicht!!).
Da hat man meine Schwerhörigkeit schon Festgestellt,hab ja nicht mal das flüstern der Psychologin verstanden,die 1 m hinter mir stand.Das hat sich bis heute nicht geändert,selbst mein OA muss scchon lauter sprechen,damit ich ihn ohne HG verstehe.Aber habe im März eh einen Termin,da werde ich das natürlich mal ansprechen.

Was muss ich denn unter Sprachrelevanten Bereich verstehen?
Also ohne HG kann ich gewisse Buchstaben oder silben ganz schlecht verstehen,da muss ich oft nachfragen was geneint ist.

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 9. Feb 2024, 22:05
von Shali
Frage zum GdB Rechner ,wie müsste ich die Werte denn eingeben??

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 9. Feb 2024, 22:21
von Dani!
Der Rechner ist veraltet und dient nur als Anhaltspunkt. Wie muggel schon schrieb ist heute das Sprachaudiogramm für den GdB maßgeblich. Liegen diese nicht vor, kann das Versorgungsamt die Schwerhörigkeit außer acht lassen.

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 10. Feb 2024, 13:14
von muggel
Hallo,

was bringt ein Sprachaudiogramm von vor mehr als 20 Jahren? Nichts!
Dass du Probleme beim Verstehen hast, mag ja alles stimmen… aber es muss halt erhoben werden, wie stark das Sprachverstehen beeinträchtigt ist.
Nur mal zum Vergleich: einen GdB von 20 bekommt jemand, der auf einer Seite taub ist (bei normalhörendem Gegenohr)!

Die Frage wegen dem sprachrelevanten Bereich: grob 250-2000 Hz.

Aber du willst ja wissen, ob es und in welcher Höhe ein möglicher GdB bei dir wegen der Schwerhörigkeit anerkannt werden müsste.
Ohne Sprachaudiogramm kann man nichts dazu sagen.
Für die Berechnung des GdB bei Schwerhörigkeit sind folgende 4 Werte notwendig:
- Hörverlust für Zahlen (Alternativ der dB-Wert, bei dem 50% der Zahlwörter richtig verstanden werden)
- Einsilberverstehen bei 60 dB
- Einsilberverstehen bei 80 dB
- Einsilberverstehen bei 100dB
Jeweils getrennt für jedes Ohr und ohne Hörhilfen.

Anmerkung meinerseits: ich finde es äusserst unprofessionell, wenn bei einer Hörgeräteverordnung bzw beim Akustiker nach Anpassung nicht überprüft wird, wir gut man mit den Hörgeräten nun versteht - im Vergleich zu vorher. Für mich gehört ein Sprachaudiogramm immer dazu!

Und nich ein PS: nur wer Hörgeräte trägt hat noch lange keinen Anspruch auf Anerkennung eines GdB aufgrund der Hörschädigung!!!

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 10. Feb 2024, 16:04
von Randolf
Hallo,

wenn abgeleht, ist Schluß.
Widersspruch ist i. d. R. sinnlos.
Habe das jettt mal für einen Nachbarn ausgefüllr.
Nach 3 Wochen war der SBA im Briefkasten mit Überweisung ÖPNV.

Gruß

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 11. Feb 2024, 00:09
von Shali
@muggel
Danke für deine aufschlussreiche Erklärung.
So kann man auch verstehen,auf was es ankommt.

Das mir mein Sprachdiagramm von damals nicht mehr bringt ist mir schon klar.
Werde meinen OA mal darauf ansprechen.

Was meinen Akustiker angeht,muss ich sagen hat er ganze Arbeit geleistet.
Er ist mit mir alles durchgegangen.
Ob Buchstaben,oder Silben,Sprachverstehen ohne Höhrgeräte und dann mit HG,da kann ich mich nicht beschweren.Hat alles bisher super eingestellt,so dass ich mit den HG's super zurechtkomme ohne Grossartig ständig daran umstellen muss.

Merk's halt nur selber,wenn ich die rausnehme,das rechts so gut wie fast nichts mehr höhre,gerade nach dem Höhrsturz.Bin da noch ziehmlich verunsichert.

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 11. Feb 2024, 13:52
von muggel
Hallo,
also mit Hörgeräten ist alles gut und du verstehst alles? Dann bist du nach Definition eben nicht schwerbehindert…

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 11. Feb 2024, 21:27
von Shali
Nun ja ,klar geht es mit den HG's ,wenn ich zumindest rechts fast auf volle Lautstärke stelle,bzw lauter stelle wie das linke.

Mir geht es auch nicht darum als Scherbehindert eingestuft zu werden,auf Grund des Höhrschadens.

Frage mich nur warum das immer nur als Höhrschwäche eingestuft wird,obwohl man seit 15 immer wieder Verschlechterungen einreichen,obwohl es die Tabellen anders hergeben.

Aber wie schon sagtest,es fehlen die Sprachaudiogramme. Ist schon traurig,daß selbst Ohrenärzte das nicht direkt mit testen,da die ja auch wissen,das es darauf GdB geben könnte.

Naja,man kennt es ja,um überhaupt % zu bekommen,muss man den Kopf unterm Arm tragen und selbst dann gilt man noch als Gesund.

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 11. Feb 2024, 21:48
von rabenschwinge
Nö, man muss nur ernsthafte Einschränkungen durch seinen Hörschaden haben.

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 11. Feb 2024, 22:06
von muggel
So,
erst einmal: es heißt „Hören“ und entsprechend Hörgeräte, Hörhilfen, Hörschwäche - also ohne H.
Zum Zweiten: der GdB ist keine Prozentangabe. Auch wenn die Skala von 0 bis 100 geht, ist die Maßeinheit Grad (der Behinderung)!
Zum Dritten: es geht um Einschränkungen im alltäglichen Leben, um Teilhabebeieinträchtigungen! Du hörst mit Hörhilfen gut, verstehst fast alles — wo bitte bist du dann eingeschränkt? Kino, Telefonate,etc - geht bei dir… bei jemanden mlt starker Hörschädigung trotz Hörgeräte oft nicht!

Und ehrlich: warum ist es für dich so extrem wichtig, ob du nun GdB 20 oder 30 für die Ohren bekommst??

Und zum Vierten: HNO-Ärzte sind Ärzte. Die Aufgabe von Ärzten sind die Diagnosestellung, ggf die Ursachenforschung und die Behandlung bei einer Gesundheitsstörung. Wissen zum Schwerbehindertenrecht gehört nicht zu den Aufgaben eines Arztes!

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 12. Feb 2024, 07:40
von tabbycat
muggel hat geschrieben: 11. Feb 2024, 22:06 Und ehrlich: warum ist es für dich so extrem wichtig, ob du nun GdB 20 oder 30 für die Ohren bekommst??
Die zehn Prozent mehr würden dann 50% in Summe ergeben. Und ab 50% hat man steuerliche Vorteile, fünf Tage zusätzlichen Urlaub, genießt besonderen Kündigungsschutz und kann zwei Jahre eher in Rente gehen. - Mir persönlich wäre das schon wichtig, wenn es um besagte zehn Prozent ginge und ich vielleicht einen nicht-ganz-so-netten Arbeitgeber hätte oder der Renteneintritt nicht mehr allzu weit entfernt wäre.
muggel hat geschrieben: 11. Feb 2024, 22:06 Und zum Vierten: HNO-Ärzte sind Ärzte. Die Aufgabe von Ärzten sind die Diagnosestellung, ggf die Ursachenforschung und die Behandlung bei einer Gesundheitsstörung. Wissen zum Schwerbehindertenrecht gehört nicht zu den Aufgaben eines Arztes!
Da hast du natürlich recht. Trotzdem gibt es unter ihnen ausgesucht weltfremde Exemplare, über die man sich auch mal gepflegt ärgern darf ;)

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 12. Feb 2024, 09:12
von Anjeran
Tabbycat, wie Muggel oben schon erklärt versucht hat, bekommt man keine Prozente, sondern einen Grad der Behinderung und die einzelnen Erkrankungen werden, nach meinem Wissenstand, auch nicht einfach addiert, also GdB 20 für Erkrankung XY plus GdB 30 für Erkrankung Z ergibt noch keinen GdB 50!

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 12. Feb 2024, 09:13
von Anjeran
Tabbycat, wie Muggel oben schon erklärt versucht hat, bekommt man keine Prozente, sondern einen Grad der Behinderung und die einzelnen Erkrankungen werden, nach meinem Wissenstand, auch nicht einfach addiert, also GdB 20 für Erkrankung XY plus GdB 30 für Erkrankung Z ergibt noch keinen GdB 50!

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 12. Feb 2024, 13:46
von muggel
Hallo,
richtig... es wird nicht addiert, sondern in der Regel den höchsten der einzelnen GdBs genommen.
Falls sich Behinderungen gegenseitig beeinflussen (wie z.B. Hör- und Sehbehinderung), kann es sein, dass hierbei insgesamt ein höherer Gdb anerkannt wird als für die einzelnen Behinderungen.
Im Falle des Threaderstellers würde sich am Gesamt-GdB wahrscheinlich nichts ändern... daher auch die Frage, warum dieses relevant ist.

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 12. Feb 2024, 22:13
von emilsborg
muggel hat geschrieben: 11. Feb 2024, 22:06 Zum Dritten: es geht um Einschränkungen im alltäglichen Leben, um Teilhabebeieinträchtigungen! Du hörst mit Hörhilfen gut, verstehst fast alles — wo bitte bist du dann eingeschränkt? Kino, Telefonate,etc - geht bei dir… bei jemanden mlt starker Hörschädigung trotz Hörgeräte oft nicht!
So sehr ich den anderen Ausführungen sonst zustimme:
Interessanterweise wird bei Schwerhörigen der unkorrigierte Zustand für den Grad der Beeinträchtigung zugrunde gelegt. Bei allen anderen Sinneseinschränkungen, soweit ich es verstanden habe, wie zum Beispiel der Sehschädigungen, wird die Einschränkungen im kompensierten Zustand nur berücksichtigt.
Ob damit die Wichtigkeit des Hörsinns für die zwischenmenschliche Kommunikation mit einfließt oder der Stand der Technik zu der Zeit mit einging, als die Tabellen in der Versorgungsmedizinverordnung entstanden sind, entzieht sich meiner Kenntnisse. Letztlich ist natürlich klar, dass auch das beste Hörsystem (egal ob HG oder CI) keine volle Kompensation leisten kann, aber das ist ja im visuellen Bereich auch nicht gegeben…

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 13. Feb 2024, 08:11
von muggel
Es wird implizit dabei eine Kompensation mit Hörhilfen einbezogen.
Jeder Akustiker kann anhand des Sprachaudiogramms sagen, was du mit HGs erreichen kannst (bzw was nicht).

Re: Hilfe bei Gdb Frage,bezüglich Ablehnung..

Verfasst: 13. Feb 2024, 09:00
von tabbycat
Anjeran hat geschrieben: 12. Feb 2024, 09:13 Tabbycat, wie Muggel oben schon erklärt versucht hat, bekommt man keine Prozente, sondern einen Grad der Behinderung und die einzelnen Erkrankungen werden, nach meinem Wissenstand, auch nicht einfach addiert, also GdB 20 für Erkrankung XY plus GdB 30 für Erkrankung Z ergibt noch keinen GdB 50!
Sorry, da habe ich den Grad mit Prozenten durcheinandergeworfen.

Ansonsten: Danke fürs Erklären/ Richtigstellen! :)