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Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 17. Apr 2024, 19:40
von the_flow
Hallo,

es wäre nett wenn ihr mein Audiogram mal anseht und mir eure Meinung sagt, ob ich damit einen GDB Antrag durchkriegen kann. Wahrscheinlich fehlt auch da damit den Buchstaben wie bei den anderen, stimmts?

Vielen Dank vorab

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 17. Apr 2024, 21:08
von muggel
Also.. ich komme da auf ein GdB von 20-30 -- also keine Schwerbehinderung.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 18. Apr 2024, 15:05
von Randolf
dann lohnt es sich nicht?!?

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 18. Apr 2024, 15:32
von Ray
Hallo,
ab einem GdB von 20 lohnt es sich zumindest bei der Steuererklärung.
Der Steuerfreibetrag ist bei
GdB 20 -> 384€
GdB 30 -> 620€

das sollte man dann auch in Anspruch nehmen.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 18. Apr 2024, 18:28
von Blahblah
Ich habe Audiogramme von 2 verschiedenen HG Geschäften. Wie weit dürfen die denn Abweichen. Besonders für das linke Ohr sieht es anders aus
Hz 125: 15 vs 10
Hz 250: 25 vs 15
500: 25 vs 20
1k: 25 vs 35
2k 50 vs 50
4k 65 vs 80!
8k 80 vs 80

Ist der Unterschied signifikant? Führt das zu unterschiedlichen Zielkurven bei den HGs?

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 18. Apr 2024, 18:40
von Randolf
Aha, es geht um die Steuern!
bei GdB 100 = 2.840 Euro

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 18. Apr 2024, 18:46
von Dani!
Blah blah,
Jupp, das werden unterschiedliche Zielkurvem ergeben. Ich würde bei deiner überwiegend Hochton Schwerhörigkeit die Ergebnisse des ersten Test hier wählen.
Abweichungen von 5-10dB sind normal. Eine Nachjustierung ist fast immer notwendig.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 18. Apr 2024, 18:49
von Blahblah
Dani, Falls nicht zu kompliziert zu erklären, warum den ersten Test nehmen?

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 18. Apr 2024, 18:52
von Dani!
Ray hat geschrieben: 18. Apr 2024, 15:32 Hallo,
ab einem GdB von 20 lohnt es sich zumindest bei der Steuererklärung.
Der Steuerfreibetrag ist bei
GdB 20 -> 384€
GdB 30 -> 620€

das sollte man dann auch in Anspruch nehmen.
Floh wird mit Anfang vierzig bestimmt noch Steuern bezahlen.
Dennoch der Hinweis, dass es sich nur dann "lohnt", wenn man auch nennenswert Steuern bezahlt. Viele, insbesondere Rentner, bezahlen vielfach aber keine.
Ich komme bei diesem Audiogramm übrigens auf nur einen GdB 10, ohne Garantie.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 18. Apr 2024, 18:56
von Dani!
Blahblah hat geschrieben: 18. Apr 2024, 18:49 Dani, Falls nicht zu kompliziert zu erklären, warum den ersten Test nehmen?
Weil da die Tiefen mehr verstärkt werden (müssen) und damit alles voller klingt Bzw. der eine Ausreißer im zweiten Test wahrscheinlich zu einem Klang führt, den man als zu scharf empfindet.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 18. Apr 2024, 19:05
von Blahblah
Danke, das passt mit meinen Beobachtungen überein. Denn von der ersten Kurve hab ich Geräte, die sich etwas natürlicher anhören, gerade im Test. Und vom anderen Laden teste ich Geräte, die sich etwas schärfer anhören. Coole Sache. Dann komme ich meinem Ziel schon deutlich näher.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 18. Apr 2024, 21:46
von Randolf
Dani! hat geschrieben: 18. Apr 2024, 18:52
Ray hat geschrieben: 18. Apr 2024, 15:32 Hallo,
Viele, insbesondere Rentner, bezahlen vielfach aber keine.
Auch Rentner*innen zahlen Steuern.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 18. Apr 2024, 22:04
von the_flow
Vielen Dank für Eure Meinungen. Tatsächlich ist es so, dass ich Steuern zahlen darf. Sicher ist die "Ersparnis" bei der Steuererklärung mit GDB 20 oder 30 nicht sehr groß. Wer weiß was später noch kommt - wir wünschen uns nix schlechtes - aber möchte ich es einfach dokumentiert haben. Ich mache solche Dinge easy auf Arbeit nebenher... Daher kann ich den Papierkram verkraften.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 19. Apr 2024, 13:56
von the_flow
Genügt dieses Audiogram zum einreichen, oder fehlt da etwas?

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 19. Apr 2024, 13:59
von muggel
Da fehlt was. Einsilberverstehen bei 60 und 100 dB, sowie für eine Seite der Hörverlust für Zahlen (bzw. falls sie identisch sind rechts / links) dann entsprechende Bezeichnungen.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 20. Apr 2024, 18:23
von the_flow
Vielen Dank!

Genügt das Audigramm vom Akustiker oder muss ein HNO das darstellen?

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 20. Apr 2024, 19:53
von emilsborg
Bevorzugt wird der vom HNO, wahrscheinlich einfach weil es ein Arzt ist, obwohl der Test in der Regel vom Praxispersonal durchgeführt wird. Beim Akustiker ist technisch alles vergleichbar und kalibriert werden muss es bei beiden…
Im Ernst, wenn du es von einer HNO-Praxis hast wird es wahrscheinlich weniger Fragen geben, auch wenn nirgends in der Versorgungsmedizinverordnung steht, dass es von einer solchen sein muss. Bei mir wurde es final tatsächlich vom Akustiker genommen, nachdem die HNO-Praxis sich auch auf Nachfrage nicht dazu durchringen konnte die in der Versorgungsmedizinverordnung genannten 60/80/100 dB zu messen…

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 20. Apr 2024, 21:20
von Randolf
Gut, dass du es jetzt auch eingereicht hast.
Ohne Antrag kein SBA und damit keine Steuererleichterung.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 29. Apr 2024, 20:14
von emilsborg
Dani! hat geschrieben: 18. Apr 2024, 18:52
Ray hat geschrieben: 18. Apr 2024, 15:32 Hallo,
ab einem GdB von 20 lohnt es sich zumindest bei der Steuererklärung.
Der Steuerfreibetrag ist bei
GdB 20 -> 384€
GdB 30 -> 620€

das sollte man dann auch in Anspruch nehmen.
Floh wird mit Anfang vierzig bestimmt noch Steuern bezahlen.
Dennoch der Hinweis, dass es sich nur dann "lohnt", wenn man auch nennenswert Steuern bezahlt. Viele, insbesondere Rentner, bezahlen vielfach aber keine.
Ich komme bei diesem Audiogramm übrigens auf nur einen GdB 10, ohne Garantie.
Der Steuerfreibetrag sollte mit dem persönlichen Grenzsteuersatz multipliziert werden um die tatsächliche Steuerersparnis zu bestimmen (näherungsweise).
Hier eine Übersicht:

https://www.betanet.de/pauschbetrag-beh ... inderung-1

Alternativ darf man immer tatsächliche behinderungsbedingte Kosten bei der Steuer als außerordentliche Belastung geltend machen, die aber um zumutbare Belastungen gemindert werden, Details siehe zum Beispiel hier:
httpsc://www.steuern.de/aussergewoehliche-belastungen#c10652 oder
https://www.betanet.de/behinderung-steuervorteile.html

Vereinfacht: mit niedrigem Einkommen ist die außerordentliche Belastung wahrscheinlich lohnender, mit steigendem Einkommen dann aber der Steuerfreibetrag. Es geht letztlich nur eines von beidem, das Finanzamt berücksichtigt soweit mir mal gesagt wurde die günstigere Variante für den Steuerpflichtigen (analog Kindergeld/-freibetrag).

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 30. Apr 2024, 13:39
von emilsborg
emilsborg hat geschrieben: 29. Apr 2024, 20:14 Vereinfacht: mit niedrigem Einkommen ist die außerordentliche Belastung wahrscheinlich lohnender, mit steigendem Einkommen dann aber der Steuerfreibetrag. Es geht letztlich nur eines von beidem, das Finanzamt berücksichtigt soweit mir mal gesagt wurde die günstigere Variante für den Steuerpflichtigen (analog Kindergeld/-freibetrag).
Nur sollte man den GdB angeben (somit ist der Pauschbetrag hinterlegt) und die außerordentliche Belastung und das Finanzamt sollte dann daraus die günstigere Variante nehmen. Natürlich muss man hierfür bei einer Neufestsetzung oder Anpassung des GdB dies mit Nachweis (gibt eigentlich mit dem Bescheid auch das Schreiben für das Finanzamt) an das Finanzamt weiterleiten. Da unsere Behörden ja nur dann miteinander kommunizierten, wenn es ihnen in den Kram passt, ist hier Eigeninitiative gefragt bei der ersten betroffenen Steuererklärung (oder eben bei Eingang des neuen Festsetzungsbescheides, der eben auch rückwirkend etwas ändern kann!) wenn auch nicht beliebig lange…, selbst wenn man da nachweislich die Bedingungen für einen GdB erfüllt hat.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 30. Apr 2024, 23:04
von Dani!
emilsborg hat geschrieben: 30. Apr 2024, 13:39
emilsborg hat geschrieben: 29. Apr 2024, 20:14 Vereinfacht: mit niedrigem Einkommen ist die außerordentliche Belastung wahrscheinlich lohnender, mit steigendem Einkommen dann aber der Steuerfreibetrag. Es geht letztlich nur eines von beidem, das Finanzamt berücksichtigt soweit mir mal gesagt wurde die günstigere Variante für den Steuerpflichtigen (analog Kindergeld/-freibetrag).
Nur sollte man den GdB angeben (somit ist der Pauschbetrag hinterlegt) und die außerordentliche Belastung und das Finanzamt sollte dann daraus die günstigere Variante nehmen. Natürlich muss man hierfür bei einer Neufestsetzung oder Anpassung des GdB dies mit Nachweis (gibt eigentlich mit dem Bescheid auch das Schreiben für das Finanzamt) an das Finanzamt weiterleiten. Da unsere Behörden ja nur dann miteinander kommunizierten, wenn es ihnen in den Kram passt, ist hier Eigeninitiative gefragt bei der ersten betroffenen Steuererklärung (oder eben bei Eingang des neuen Festsetzungsbescheides, der eben auch rückwirkend etwas ändern kann!) wenn auch nicht beliebig lange…, selbst wenn man da nachweislich die Bedingungen für einen GdB erfüllt hat.
Die Hardware der Hörgeräte kostet ja fast nichts. Der Rest ist doch bekanntlich Handwerker Leistung. Ich wurde das dann als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, gibt direkt 20% von den Kosten oder so.
Oder mach daraus eine Kapital Anlage, bei der du dich verzockt hast. Den Wertverlust der Hörgeräte kannst du komplett von der Steuer absetzen.
Oder melde eine Landwirtschaft an, dann kannst du die HGs als Viehfutter absetzen. Irgendein Hund wird die Dinger irgendwann mal zerkauen.

Re: Bitte um Einordnung Audiogram für GDB

Verfasst: 1. Mai 2024, 09:29
von emilsborg
Dani! hat geschrieben: 30. Apr 2024, 23:04 Die Hardware der Hörgeräte kostet ja fast nichts. Der Rest ist doch bekanntlich Handwerker Leistung. Ich wurde das dann als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, gibt direkt 20% von den Kosten oder so.
Oder mach daraus eine Kapital Anlage, bei der du dich verzockt hast. Den Wertverlust der Hörgeräte kannst du komplett von der Steuer absetzen.
Oder melde eine Landwirtschaft an, dann kannst du die HGs als Viehfutter absetzen. Irgendein Hund wird die Dinger irgendwann mal zerkauen.
Du bist gut. 😎 Ich mag deinen Humor.
Glaube aber leider dass es alles nicht realistisch ist dafür etwas anerkannt zu bekommen beim Finanzamt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind recht eng definiert, das erfüllst du nimmer mit Hörgeräten bzw. einer separaten Ausweisung der Anpasskosten.
Kapitalanlage: Die Erklärung würde mich aus Unterhaltungsgründen interessieren 😜
Hörgeräte als Viehfutter: Vorsicht, das könnte als Tierquälerei bezeichnet werden
Werbungskosten (von dir nicht erwähnt): hat auch schon mal jemand versucht auf dem Rechtsweg durchzusetzen, höchstrichterlich abgelehnt

Also bleibt es bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung und je nach Situation noch der Arbeitsagentur für Beiträge zu den Kosten der Hörgeräte. Ausgenommen natürlich der Fall, die Hörgeräte sind so teuer dass die außerordentliche Belastungsgrenze tatsächlich greift, da das eigene Einkommen diese Grenzen nicht erreicht, was leider für nicht wenige Menschen in der Tat möglich ist.