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GdB
Verfasst: 1. Aug 2024, 18:02
von Fiffi500l
Hallo Zusammen, ich bin neu im Forum und möchte wissen, was für ein GdB für das Audiogramm rauskommt.
Ist das Audiogramm überhaupt korrekt für einen Antrag auf Schwerbehinderung?
Danke für die Hilfe.
Re: GdB
Verfasst: 1. Aug 2024, 22:25
von emilsborg
Gemäß der Sprachaudiogramme (die übrigens nicht den Vorgaben für die Ermittlung des GdB entsprechen, also Angabe, bei wieviel dB 50% Zahlenverstehen und Einsilberverstehen bei 60/80/100 dB). kannst du mit 80% Hörverlust rechts und links rechnen, womit du an der Obergrenze für einen GdB von 50 genau erreichst. Wenn du plausibel begründen kannst warum du eben nicht auf Obergrenze GdB von 50 fällst sondern Untergrenze von GdB 70, dann wäre das ebenfalls möglich. Nur bei den Ergebnissen aus den Tonaudiogrammen komme ich auf knapp unter (rechts) und knapp über (links) 80% Hörverlust, somit wäre darauf basierend bestenfalls ein GdB von 60 drin (ohne weitere Erkrankungen, die sich zusätzlich noch negativ auf das Hören auswirken).
Re: GdB
Verfasst: 1. Aug 2024, 22:32
von Dani!
Emilsborg, wo siehst du da Werte für Zahlen? Ohne die lässt sich noch gar nichts sinnvoll ermitteln.
Re: GdB
Verfasst: 1. Aug 2024, 22:53
von emilsborg
Dani! hat geschrieben: ↑1. Aug 2024, 22:32
…wo siehst du da Werte für Zahlen?
Die Kreuze müssten das Zahlenverstehen im Sprachaudiogramm sein und die Kreise die Einsilber.
Re: GdB
Verfasst: 1. Aug 2024, 23:26
von Dani!
Dachte ich auch erst. Aber So dicht beieinander liegen Wortverstehen und Zahlenverstehen nicht, das ist unplausibel. jedenfalls nicht bei Innenohr-Schwerhörigkeit. Die liegt hier vor.
Re: GdB
Verfasst: 7. Aug 2024, 20:03
von Fiffi500l
emilsborg hat geschrieben: ↑1. Aug 2024, 22:25
Gemäß der Sprachaudiogramme (die übrigens nicht den Vorgaben für die Ermittlung des GdB entsprechen, also Angabe, bei wieviel dB 50% Zahlenverstehen und Einsilberverstehen bei 60/80/100 dB). kannst du mit 80% Hörverlust rechts und links rechnen, womit du an der Obergrenze für einen GdB von 50 genau erreichst. Wenn du plausibel begründen kannst warum du eben nicht auf Obergrenze GdB von 50 fällst sondern Untergrenze von GdB 70, dann wäre das ebenfalls möglich. Nur bei den Ergebnissen aus den Tonaudiogrammen komme ich auf knapp unter (rechts) und knapp über (links) 80% Hörverlust, somit wäre darauf basierend bestenfalls ein GdB von 60 drin (ohne weitere Erkrankungen, die sich zusätzlich noch negativ auf das Hören auswirken).
Danke emilsborg für deine prompte und ausführliche Antwort.
Ich habe mit diesen Audiogramm bereits einen Antrag auf einen GdB gestellt - zugebilligt wurden mir 30 GdB.
Eigene Berechnungen, Aussagen vom HNO und Akustiker hatten aber ein ganz anderes Ergebnis, was du bestätigt hast.
Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt und warte auf die Begründung.
Ich denke aber es liegt daran, das das Sprachaudiogramm nicht den Vorgaben für die Ermittlung des GdB entspricht.
Da muss der HNO nachbessern.
Re: GdB
Verfasst: 7. Aug 2024, 20:10
von Fiffi500l
Dani! hat geschrieben: ↑1. Aug 2024, 23:26
Dachte ich auch erst. Aber So dicht beieinander liegen Wortverstehen und Zahlenverstehen nicht, das ist unplausibel. jedenfalls nicht bei Innenohr-Schwerhörigkeit. Die liegt hier vor.
Hallo Dani, kannst du mir kurz erklären, was für dich unplausibel erscheint.
Ich habe keine Ahnung von den Zusammenhängen - denke aber, das es für den weiteren Verlauf ( Widerspruch, erneuter HNO Termin) vielleicht nicht unwichtig ist.
Danke.
Re: GdB
Verfasst: 7. Aug 2024, 20:33
von emilsborg
Fiffi500l hat geschrieben: ↑7. Aug 2024, 20:03
emilsborg hat geschrieben: ↑1. Aug 2024, 22:25
Gemäß der Sprachaudiogramme (die übrigens nicht den Vorgaben für die Ermittlung des GdB entsprechen, also Angabe, bei wieviel dB 50% Zahlenverstehen und Einsilberverstehen bei 60/80/100 dB)…
Ich denke aber es liegt daran, das das Sprachaudiogramm nicht den Vorgaben für die Ermittlung des GdB entspricht.
Da muss der HNO nachbessern.
Ich würde bei einer erneuten Messung darauf hinweisen, dass bitte die Bedingungen erfüllt werden, die für die Begutachtung laut Versorgungsmedizinverordnung erforderlich sind. War bei meinem HNO auch unmöglich, trotz Nachfrage auch vom Amt, sodass das diese dann sogar bereit waren, die Daten von einem Akustiker zu akzeptieren.
Re: GdB
Verfasst: 7. Aug 2024, 20:56
von Fiffi500l
emilsborg hat geschrieben: ↑7. Aug 2024, 20:33
Fiffi500l hat geschrieben: ↑7. Aug 2024, 20:03
emilsborg hat geschrieben: ↑1. Aug 2024, 22:25
Gemäß der Sprachaudiogramme (die übrigens nicht den Vorgaben für die Ermittlung des GdB entsprechen, also Angabe, bei wieviel dB 50% Zahlenverstehen und Einsilberverstehen bei 60/80/100 dB)…
Ich denke aber es liegt daran, das das Sprachaudiogramm nicht den Vorgaben für die Ermittlung des GdB entspricht.
Da muss der HNO nachbessern.
Ich würde bei einer erneuten Messung darauf hinweisen, dass bitte die Bedingungen erfüllt werden, die für die Begutachtung laut Versorgungsmedizinverordnung erforderlich sind. War bei meinem HNO auch unmöglich, trotz Nachfrage auch vom Amt, sodass das diese dann sogar bereit waren, die Daten von einem Akustiker zu akzeptieren.
Emilsborg- ich hatte schon bei diesen Audiogramm ausdrücklich darum gebeten
Aber ich bin offensichtlich nicht die einzige mit diesen Problem und werde gegebenenfalls dann auch auf den Akustiker zurückgreifen.Danke.
Re: GdB
Verfasst: 7. Aug 2024, 21:28
von Randolf
Ein interessanter Fall.
Ist das jetzt eingereicht?
Ich denke, es geht um den GdB?