Seite 1 von 1
Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 9. Aug 2024, 13:55
von BananenMelone
Hallo in die Runde,
ich bin neu hier. Ich bin 47 Jahre alt und habe eine vererbte Schwerhörigkeit. Ich konnte dieses Jahr nun endlich neue Hörgeräte beantragen, was höchste Zeit wurde, denn mein Hörvermögen hat sich ziemlich verschlechtert. Und da ich im ÖD arbeite und viel Kundenkontakt habe, war es mittlerweile der Horror für mich.
Nun zu meiner Frage:
ich habe momentan einen GdB von 20. Der nützt mir - außer bei der Steuer - nicht wirklich was. Ich möchte einen Verschlimmerungsantrag stellen, nur fällt es mir sehr schwer, das Audiogramm/Sprachkurve zu lesen/verstehen. Ich füge mal das Audiogramm vom HNO und den Rest vom Akustiker an.
Kann mir da jemand behilflich sein? Und würde es für einen höheren GdB reichen?
Ganz lieben Dank im Voraus.
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 9. Aug 2024, 17:56
von emilsborg
Hallo BananenMelone,
Basierend auf dem Sprachaudiogramm des Akustikers ist der GdB von 20 aktuell auch gerechtfertigt. Für einen GdB von 30 müsstest du links ähnlich schlecht wie auf dem rechten Ohr abschneiden beim Sprachverstehen. Bei den Daten ist egal ob Aukustiker oder HNO (Audiogramm) aber nicht 60/80/100 dB bei den Einsilbern getestet worden und somit formal nicht verwendbar. Beim HNO fehlt der Eintrag für Zahlverstehen im Audiogramm rechts…
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 9. Aug 2024, 22:10
von BananenMelone
Danke! Ok, dann ist es wohl eher aussichtslos.. Schade

Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 10. Aug 2024, 16:40
von Randolf
GdB 20? Gibt es da schon einen Steuerfreibetrag?
M. E. geht es erst bei GdB 30 mit 310,-- Eur. los.
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 10. Aug 2024, 17:39
von KatjaR
Wer googeln kann ist klar im Vorteil.
Seit dem Veranlagungsjahr 2021 berücksichtigt das Finanzamt den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20. Dadurch bleiben zwischen 384 € und 7.400 € pro Jahr steuerfrei.
https://www.betanet.de/pauschbetrag-beh ... g-gdb.html
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 10. Aug 2024, 20:03
von Randolf
Kopie aus Google:
Tabelle Behinderten-Pauschbetrag
Grad der Behinderung Betrag
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 10. Aug 2024, 20:11
von emilsborg
Randolf hat geschrieben: ↑10. Aug 2024, 20:03
Kopie aus Google:
Tabelle Behinderten-Pauschbetrag
Grad der Behinderung Betrag
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro
Randolf, diese Werte nutzen dem TE nichts, dass ist dir doch hoffentlich klar?
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 10. Aug 2024, 21:42
von Randolf
Der von Katja angegebene Steuerfreibetrag von 7.400 Eur. stimmt nicht.
Deshalb die Korrektur.
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 10. Aug 2024, 23:01
von muggel
Ähm… den höchsten Steuerfreibetrag gibt es beim Merkzeichen H… unabhängig von der GdB-Höhe!
ich glaube auch beim Merkzeichen Bl und Tbl. Beim Merkzeichen H beträgt der Pauschbetrag 7400€ - wie Katja geschrieben hatte!
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 11. Aug 2024, 12:44
von Randolf
Aha, ich habe "nur" RF und G.
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 11. Aug 2024, 18:15
von KatjaR
Es geht aber nicht um dich Randolf.
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 11. Aug 2024, 18:38
von Wallaby
@Randolf: Das ist das Problem bei Dir, weil Du von Dir aus geht. Im Forum geht darum, dass betroffene eine allgemeine Antwort bekommen die sich mit verschiedene "Vorausetzungen" auskennen. Es gibt unterschiedliche GdB aber auch je nach Beeinträchtigung entsprechende Merkzeichen.
Wenn wie Du hier tat als um Steuerfreibetrag geht, heisst nicht, dass die anderen wie Du GdB 80 haben sondern es wurde mitgeteilt, dass der Steuerfreibetrag ab GdB 20 anfängt und bis GdB 100 möglich sind und wenn noch weitere Beeinträchtigung mit Merkzeichen entsprechende Freibetrag erhält. Das heisst wenn jemand einen GdB 20 hat kann auch wie Du einen Steuerfreibetrag bekommen jedoch zu den jeweiligen GdB vorgegeben sind. Mit Deiner Pauschale Antwort die Du von Dir aus gibt hilft niemanden weiter!
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 11. Aug 2024, 18:48
von Dani!
Steuer Freibeträge sollte man nicht überbewerten. Jedenfalls dann nicht, wenn man behinderungsbedingt ohnehin ein geringeres Einkommen hat. Denn die Freibeträge helfen ausgerechnet denjenigen, die es am wenigsten nötig haben. Wer keine oder nur wenig Steuern zahlt hat nichts davon.
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 11. Aug 2024, 21:16
von emilsborg
Dani! hat geschrieben: ↑11. Aug 2024, 18:48
Steuer Freibeträge sollte man nicht überbewerten. Jedenfalls dann nicht, wenn man behinderungsbedingt ohnehin ein geringeres Einkommen hat. Denn die Freibeträge helfen ausgerechnet denjenigen, die es am wenigsten nötig haben. Wer keine oder nur wenig Steuern zahlt hat nichts davon.
Stimmt so pauschal nicht ganz. Denn es gibt noch die Möglichkeit außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer abzusetzen, der zu tragende Selbstbehalt steigt aber eben mit steigendem Einkommen. Wo genau jetzt der Übergang, dass dies zu einer größeren Entlastung führt oder eben der Freibetrag ist von den individuellen Umständen abhängig. Und bitte nicht vergessen, die Freibeträge sind eine pauschalisierte Annahme des behinderungebedingten Mehrbedarfes. Nur dein letzter Satz ist traurigerweise wahr, wenn keine Steuern zu bezahlen sind gibt es auf dem Wege nichts. Nur bin ich überzeugt dass in dem Fall auch vorgesehene Kostenpauschalen der sozialen Ämter einem zustehen.
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 12. Aug 2024, 14:55
von Randolf
Ich finde, der Steuerfreibetrag sollte sich nach dem Eigenanteil für die erforderlichen Hilfsmittel richten.
Bei GdB 30 halte ich einen Freibetrag von 3.000,-- Eur. für angemessen.
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 12. Aug 2024, 15:20
von Ohrenklempner
Ist es mit einem GdB 30 realistisch, pro Jahr 3000 Euro für Hilfsmittel zuzubezahlen?
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 12. Aug 2024, 15:51
von KatjaR
Wenn man Ansprüche wie Johannes bezüglich der Technik hat bestimmt, aber der will ja alles zuzahlungsfrei.
Ironie off.
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 12. Aug 2024, 20:42
von emilsborg
Ohrenklempner hat geschrieben: ↑12. Aug 2024, 15:20
Ist es mit einem GdB 30 realistisch, pro Jahr 3000 Euro für Hilfsmittel zuzubezahlen?
Mit Goldschale und ein wenig funkelndem Besatz sicher!
Ein Kollege kennt das Spin-off der Ehefrau eines Klingelschildherstellers. Mittlerweile generiert sie mehr Umsatz wie die 08/15 Klingelschilder der Firma ihres Mannes, die Klingelschilder gehen u.a. in die VAE. Damit wären solche Edelhüllen sicher eine Marktlücke

Wird bei Leuten wie mir nur nicht fliegen, das Geld geht wenn erst in die Funktion.
Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 28. Jan 2025, 18:06
von BananenMelone
Moin, ich wollte nur mal kurz Rückmeldung geben, habe Anfang Januar GdB 30 bekommen rückwirkend ab 01.01.2024

Re: Frage zu Verschlimmerungsantrag GdB
Verfasst: 28. Jan 2025, 20:51
von gereon
Damit kannst Du einen Antrag auf Gleichstellung stellen