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Frage
Verfasst: 20. Aug 2024, 15:04
von markusCH
Ich habe einen Zettel vom HMO bekommen was das bedeutet?
500Hz 15dB
1000Hz 25dB
2000Hz 25dB
4000Hz 45dB
Re: Frage
Verfasst: 20. Aug 2024, 15:21
von cleo99
Eine leichte Schwerhörigkeit
Re: Frage
Verfasst: 20. Aug 2024, 15:35
von Ohrenklempner
Das sind ganz offenbar Audiometriewerte. Gibt's da noch einen größeren Zusammenhang oder oder hast du wirklich nur einen Zettel mit den vier Textzeilen bekommen?
Re: Frage
Verfasst: 20. Aug 2024, 20:08
von markusCH
Habe nur das bekommen. Wieso?
Re: Frage
Verfasst: 21. Aug 2024, 08:51
von Treehugger
markusCH hat geschrieben: ↑20. Aug 2024, 20:08
Habe nur das bekommen. Wieso?
Na weil sich der Sinn so für die Mitforisten noch nicht ergibt.
Für was ist der Zettel?
Sollst du damit irgendwas machen?
Hast du nach etwas gefragt und darauf den Zettel bekommen?
...?
Fragen über Fragen.

Re: Frage
Verfasst: 21. Aug 2024, 10:12
von Ohrenklempner
Ist da vielleicht ein Zusammenhang mit deinem Audiogramm? Hast du eins vorliegen, dann könnte man vergleichen.
Das könnten ganz unterschiedliche Werte sein.
Am ehesten vermuten könnte man, dass es sich um die Luftleitungs-Hörschwelle handelt.
Re: Frage
Verfasst: 21. Aug 2024, 12:06
von markusCH
Es ist der Zettel wo ich der KK schicken soll.
Re: Frage
Verfasst: 21. Aug 2024, 13:03
von cleo99
Hallo Markus,
du musst zugeben, dass die Unterhaltung mehr als mühsam ist. Mäusemelken ist leichter, als aus dir eine Information herauszubekommen....
Du hast hier diese paar Zeilen gepostet, weil du etwas von uns wissen möchtest, nehme ich an. Wenn du aber weder schreibst, wieso du beim HNO warst, was du machen sollst laut HNO, was das Problem ist, welche Fragen du hast, was sollen wir dazu sagen??
Laut deinen bisherigen Angaben scheint es sich um eine leichte Schwerhörigkeit zu handeln.
Hörst du schlecht? Merkst du das?
Sollst du zu einem Akustiker gehen und Hörgeräte testen?
Was möchtest du denn genau wissen??
Die Leute hier sind alle sehr hilfsbereit, aber wenn wir absolut nichts erfahren, können wir auch nichts sagen dazu.
GLG
Re: Frage
Verfasst: 21. Aug 2024, 13:48
von muggel
Also einen Zettel mit den vier Zeilen sollst du bei der Krankenkasse einreichen?
Ohne Name, ohne Sprachaudiogramm, ohne irgendwas sonst? Warum sollt du das machen?
Re: Frage
Verfasst: 21. Aug 2024, 14:22
von markusCH
Weil sie vielleicht aus der Zusatzversicherung etwas an die Hörgeräte zahlen.
Re: Frage
Verfasst: 21. Aug 2024, 14:48
von PetraB
Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen. Gerade in der Schweiz, wo markusCH herzukommen scheint, legt man allergrößten Wert auf Korrektheit. Und so wie bei uns gibt es auch dort für wirklich alles Formulare...
Re: Frage
Verfasst: 21. Aug 2024, 15:08
von markusCH
Hallo
Ja das stimmt der Akustiker hat die Verordnung direkt beim Ohrenarzt bekommen diese Daten sind für die Steuern sorry
Re: Frage
Verfasst: 21. Aug 2024, 18:16
von Treehugger
markusCH hat geschrieben: ↑21. Aug 2024, 15:08
Hallo
Ja das stimmt der Akustiker hat die Verordnung direkt beim Ohrenarzt bekommen diese Daten sind für die
Steuern sorry
Jetzt habe ich wohl was verpasst, kann ich meine Schwerhörigkeit von der Steuer absetzten?
Re: Frage
Verfasst: 21. Aug 2024, 18:30
von KathrinB
Hallo
Was geht das Steueramt die Anzahl dB an? Die brauchen doch nur die Rechnung von den Hörgeräten.
Ja, in der Schweiz kann man anscheinend die Hörgeräte von den Steuern abziehen, oder einen Teil zumindest. Meine Akustikerin hat mir erklärt, dass ich die Rechnung in 4 facher Ausführung bekommen werde: 1x für mich, 1x für die IV, 1x für die Krankenkasse und einmal fürs Steueramt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da Hz und dB Angaben nötig sind..... Ich werde es bald sehen.....
Re: Frage
Verfasst: 21. Aug 2024, 22:41
von Knödel
markusCH hat geschrieben: ↑20. Aug 2024, 15:04
Ich habe einen Zettel vom HMO bekommen was das bedeutet?
500Hz 15dB
1000Hz 25dB
2000Hz 25dB
4000Hz 45dB
normalhörend
KathrinB hat geschrieben: ↑21. Aug 2024, 18:30Ja, in der Schweiz kann man anscheinend die Hörgeräte von den Steuern abziehen, oder einen Teil zumindest.
korrekt abzüglich der Kostenbeteiligung dritter (IV usw) in den Krankheitskosten, beizulegen sind Rechnung des Akustikers, Bescheid Krankenkasse und Verfügung IV. Ansonsten werden die Kosten nicht abzugsberechtigt sein - sofern sie überhaupt die Kostenbeteiligung übersteigen
Re: Frage
Verfasst: 22. Aug 2024, 00:14
von cleo99
Auch in Österreich kann man den Eigenkostenanteil für die HG steuerlich geltend machen, möchte ich als Info vervollständigen.
Re: Frage
Verfasst: 22. Aug 2024, 06:50
von markusCH
Hallo
Die IV hat schon einen Anteil bezahlt.
Re: Frage
Verfasst: 22. Aug 2024, 09:23
von Knödel
markusCH hat geschrieben: ↑22. Aug 2024, 06:50
Die IV hat schon einen Anteil bezahlt.
dann kannst du den
Selbstkostenanteil (Gesamtbetrag - Anteil IV = Selbstkostenanteil) in den Behinderungsbedingten Kosten geltend machen. Von Vorteil ist noch, wenn du die Rechnung und den Bescheid der IV der Krankenkasse einreichst und da einen Bescheid entsprechenden Entscheid erhalten tust. Wenn du Glück hast, bekommst du etwas ausbezahlt auch wenn es unwahrscheinlich ist. Gleichzeitig verhinderst du unnötige Nachfragen allenfalls der Steuerverwaltung mit dem Nachweis, dass da keine Kostenbeteiligung gelaufen ist.
Re: Frage
Verfasst: 22. Aug 2024, 09:31
von misterref
Soviel ich weiss habe ich einfach die Rechnung beigefügt und den IV Beitrag abgezogen, die Verfügung habe ich nicht geschickt, ist ja nicht das erste mal das ich
HG kaufe.

Schlimmstenfalls kommt halt ne Anfrage zur Nachreichung dieser.
Re: Frage
Verfasst: 22. Aug 2024, 10:44
von Knödel