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Verlust der HG
Verfasst: 16. Sep 2024, 20:33
von simo
Hallo, habe zuzahlungsfreie HG.
Wie ist es mit Verlust, in dem Fall Epilepsie.
Gibt es ein Recht auf neue Geräte?
Was ist dafür nötig?
Bin zwar in neurologische Behandlung, aber der Arzt steht ja nicht bei jedem Anfall dabei.
Kann es also nicht bezeugen.
Re: Verlust der HG
Verfasst: 16. Sep 2024, 20:38
von svenyeng
Hallo!
Bei Verlust zahlt die KK immer ihren Zuschuss.
Egal ob zuzahlungsfreie HGs oder HGs mit Zuzahlung.
Gruß
sven
Re: Verlust der HG
Verfasst: 16. Sep 2024, 21:37
von muggel
Man muss aber dazu sagen, dass es ein einmaliges Ereignis sein sollte.. kommt es häufiger vor, dass man die Hörgeräte verliert, dann kann auch die Kasse sich weigern, den Festbetrag / Zuschuss zu übernehmen.
Normalerweise sitzen doch die Hörgeräte nicht so locker im Ohr... wie kann man dann dann bei einem epileptischen Anfall gleich beide Hörgeräte verlieren??
Re: Verlust der HG
Verfasst: 16. Sep 2024, 21:50
von Ohrenklempner
Wichtig ist eine Verordnung vom HNO, die den Verlust bescheinigt. Und eine Verlusterklärung von dir, die die Umstände des Verlusts beschreibt. Ein Dreizeiler genügt. Die Umstände sollten kurz und nachvollziehbar beschrieben werden.
Der Akustiker reicht das dann bei der Krankenkasse ein und (schlimmstenfalls nach etwas hin und her) bekommst du dein neues Hörgerät bezahlt.
Wie es in deinem Fall (Epilepsie) zu dem Verlust kam, dazu fehlt mir ein bisschen die Fantasie, aber es wird schon stimmen und eigentlich geht's ja niemanden etwas an.

Re: Verlust der HG
Verfasst: 16. Sep 2024, 21:57
von simo
Danke, muggel und Ohrklempner
Wenn Du so mehrere Anfälle/Woche hast, können auch gut sitzende, weg oder hin sein.
Weg, weil Du erst im Krhs. zu Dir kommst und sie auf Straße liegen.