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Neu feststelung GDB

Verfasst: 21. Sep 2024, 15:00
von tatra
Moin, moin.

Bin seit mind. einem Jahr fleißige Leser in diesem Forum. Und immer wieder überrascht wie einem geholfen wird, ein wenig Mut, Hoffnung und mit gutem Rat beizustehen.
Seit achtzehn Monaten hab ich GDB 30 auf Schwerhörigkeit, trage HG beidseitig seit 2020 und wollte jetzt wissen ob sich einen Verschlimmerung Antrag lohnen würde.
Mit 50 GDB könnte ich eventuell früher ins Rente gehen. Meine Stamm HNO Ärztin meinte ja und Zweitmeinung HNO Arzt genau so. Nur ist das so, das die Ärzte machen ihre Hörmessungen nach den Ärztlichen und KK Vorschriften und wenn man möchte die werte 60, 80, und 100dB haben, muss das dass Amt anfordern oder sollte ich das mehr aufwand selber bezahlen. Bitte keine Diskussion über dies vorgehen weiter führen, das können wir sowieso nicht lösen denke ich.
Könnte mir bitte jemand anhand der angefügten Messungen helfen diese auswerten? Der letzte ist von Hörgeräte Akustiker aber ich weiß nicht ob der auch anerkannt wird
vom Amt.
Vielen dank für ihre mühe.

tatra
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Re: Neu feststelung GDB

Verfasst: 21. Sep 2024, 16:15
von muggel
Alleine aufgrund der Tonaudiogramme bist du noch sehr weit von einer beidseitigen hochgradigen Schwerhörigkeit entfernt.. und damit auch von einem GdB von 50.

Wenn ich das Audiogramm vom Akustiker nehme und es mal versuche zu entziffern (Hörverlust für Sprache ab 30 dB, 30% Einsilber bei 60, 80% bei 80 dB und 75 % bei 100 dB -- Gesamtwortverstehen gewichtet 162,5, als nach Tabelle ab 150), dann komme ich links auf einen Hörverlust von maximal 40% nach Sprachaudiogramm), was maximal einer mittelgradigen Schwerhörigkeit entspricht (maximal, da 40% Hörverlust genau die Grenze zwischen geringgradig und mittelgradig ist; nach Tonaudiogramm bist du sogar nur geringgradig Schwerhörig, d.h. es würde da wohl eher auf die Einstufung geringgradige Schwerhörigkeit hinauslaufen).
Nehmen wir da mal die mittelgradige Schwerhörigkeit als Grundlage, dann würdest du auch bei einer Taubheit rechts auf maximal einem GdB von 40 kommen.

Audiogramme werden in der Regel durch das Amt nicht vom Akustiker, sondern nur von HNO-Ärzten oder HNO-Kliniken anerkannt.
(Man kann es dennoch damit versuchen...)
Allerdings ist schon auffällig, dass das Audiogramm vom Akustiker schlechter als die vom HNO sind..sowohl Ton- als auch Sprachaudiogramme. Daher gehe ich davon aus, dass der GdB von 30 seitens des Amtes nur für die Hörschädigung sehr wohlwollend dir gegenüber bewertet wurde.

Re: Neu feststelung GDB

Verfasst: 22. Sep 2024, 00:02
von tatra
Hallo muggel,
vielen Dank für deine Analyse. Es ist doch so das die HNO Messungen ein Jahr alt sind und der Hörakustiker Messung zwei Wochen. Ich weiß jetzt nicht ob das relevant ist, aber ich habe große Probleme in sprachlichen Dingen, verstehe viele Worte nicht und z.b. hab ich vor paar Wochen zu liebe meiner Frau einen Konzert ( Schlager ) im freien besucht. Es war der Horror für mich, ganze Musik hat sich für mich als eine Geschirrspülmaschine bei voller Fahrt angehört. Hab ich mir dann Taschentücher ins Ohren gestopft. Schlager kenne ich schon als gute Musik aber nicht so….
Nochmal vielen dank.

tatra

Re: Neu feststelung GDB

Verfasst: 22. Sep 2024, 16:33
von Randolf
Du hast dich sicher auch entschieden, es nicht einzureichen. :|
Zu viel Stress!