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Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 07:43
von Jack
Hallo, an andere Experten,
hat jemand Erfahrungen mit der deutschen Rentenversicherung in Bezug auf Zuzahlung zu einem höherwertigen Hörgerät? Bin beruflich auf die Kommunikation über Teams und Mobilfunk angewiesen. Ein Standard-Gerät, welches von der Krankenkasse übernommen wird, verfügt leider nicht über die erforderlichen Funktionen einer Bluetooth Anbindung ans Handy. Aus diesem Grund würde ich gerne die Mehrkosten vom Rentenversicherungsträger erstattet bekommen. Wie sind eure Erfahrungen? Gruß Jack

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 07:57
von svenyeng
Hallo!

Du kannst einen Antrag bei der RV stellen.
Die werden wenn aber nicht alles zahlen, sondern nur einen Zuschuss. Aber das hilft ja auch.

Gruß
sven

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 09:53
von Ohrenklempner
Die Weiterleitung an die RV erfolgt im Rahmen der Beantragung bei der Krankenkasse. In der Mehrkostenerklärung muss angegeben sein, warum die gewünschte Zusatzfunktion unbedingt erforderlich ist und warum eine kostengünstigere Alternative nicht ausreichend ist.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 12:34
von Randolf
Hallo!

Das läuft automatisch über die KK, die den Antrag an die DRV weiterleitet.

Gruß

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 12:43
von EddyDetti
@Svenyeng @Ohrenklempner

Mal eine Frage - da er noch arbeitet - wäre der Integrationsfachdienst da nicht vll erst mal die naheliegendere Adresse für die Mehrkostenabrechnung?

Ich dachte die Rentenversicherung ist nur zuständig wenn mann bereits Rentner ist?

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 12:52
von Ohrenklempner
Die Rentenversicherung ist zuständig für Rehabilitation im Arbeitsleben (Leistungen zur Teilhabe) und in diesem Fall der zuständige Kostenträger.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 13:21
von svenyeng
Hallo!

Genau.
Warum ist die RV zuständig?
Nun, die wollen das wir noch lange arbeiten.
Denn so lange müssen sie uns keine Rente zahlen.
Somit wird die RV normalerweise auch nen Teil übernehmen.

Genauso ist es bei einer ReHa. Da zahlt nicht die KK, sondern die RV.

Gruß
sven

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 15:12
von Randolf
Hallo!

Wichtig sind 180 Kalendermonate Pflichtbeiträge!
Sonst keine Kostenübernahme! :sm(4):

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 15:58
von Ohrenklempner
Randolf hat geschrieben: 22. Okt 2024, 15:12 Hallo!

Wichtig sind 180 Kalendermonate Pflichtbeiträge!
Sonst keine Kostenübernahme! :sm(4):
Stimmt schon, allerdings werden nach § 11 SGB 6
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben [..] auch erbracht, wenn ohne diese Leistungen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre
Andernfalls ist für die Leistung die Agentur für Arbeit zuständig.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 17:57
von Randolf
... die sind wohl eher für Umschulung zuständig! 8-)

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 18:20
von svenyeng
Hallo!

Das Arbeitsamt zahlt auch Umschulungen, aber nur wenn Du dort arbeitslos gemeldet bist.
Das Arbeitsamt zahlt auch andere Dinge.

Gruß
sven

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 21:10
von Wiebitte1972
Ich bin IT-Beraterin und habe ganz frisch die Ablehnung von der RV über eine Zuzahlung erhalten. Für Arbeiten im IT-Umfeld reichen Kassengeräte vollkommen aus. Das stand kurz zum Schluss, davor ging es seitenlang um ein Dresdener-Urteil, dass die Weiterleitung durch die Krankenkasse nicht korrekt ist, nur eine Stelle zuständig sei oder so ähnlich. Laut meiner Aku ist ein positiver Bescheid durch die RV auch nicht zu erwarten gewesen. Das hat sie bisher nur sehr selten erlebt.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 22. Okt 2024, 22:17
von Randolf
Hallo!

Man muss das Amt verstehen:
Da liegt es wohl wieder am fehlenden SBA mit dem entspreichenden GdB.
Ohne Nachweise läuft gar nichts. :idea:

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 09:49
von Ohrenklempner
Für die Kostenübernahme einer Hörgeräteversorgung benötigt man weder GdB noch SBA.
Man braucht nur gute Argumente, wenn es über eine Kostenübernahme über den Festbetrag der Krankenkasse hinaus geht. Meistens, so muss man leider sagen, sind die geforderten Mehrausstattungen aber nicht wirklich notwendig. Es gibt wirklich nicht viele Tätigkeitsfelder, die eine Mehrausstattung zwingend notwendig machen.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 13:26
von Dani!
Wie kommunizieren die Kollegen über Teams und Mobilfunk, auch per Bluetooth?
Oder anders gefragt: Warum sollte die DRV den Mehrpreis übernehmen. "Schwerhörigkeit" allein ist doch kein Grund.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 14:44
von Wiebitte1972
Meine Kollegen mit ab und an mal „Rücken“ habe alle einen höhenverstellbaren Schreibtisch von der Rentenversicherung bekommen und die waren früher sehr teuer. Beruflich bin ich sehr häufig in großen Gruppen, online oder in Präsenz und auch in offenen Büroräumen unterwegs. Online mit diversen unterschiedlichen Programmen, eigentlich alles was der Markt da so bietet, da meist der Kunde dies vorgibt. Die höhere Technikstufe habe ich rein aus beruflichen Gründen gewählt, weil meine Test hier einen signifikanten Vorteil gebracht hatten. Ein wenig Hoffnung hatte ich schon. Was nutzt es der Rentenversicherung wenn man am modernen Büroleben nicht mehr richtig teilnehmen kann? Da kann es zukünftig doch nur bergab mit den Beiträgen gehen. Nicht jeder Arbeitgeber ist diesbezüglich kulant unterwegs. Mein Arbeitgeber ist sehr fortschrittlich, was das Wohl der Mitarbeiter angeht. Ich überlege noch dort nachzufragen, wegen eines Zuschusses.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 16:19
von svenyeng
Hallo!

Bei den letzten HGs habe ich auch von der RV einen Zuschuss bekommen.
Ist doch klar, die wollen das man noch möglichst lange im Berufsleben steht.
Somit werde ich auch wieder nen Antrag stellen, wenn ich neue HGs gefunden habe.

BT ist normal nicht in zuzahlungsfreien HGs enthalten. Das ist aber ein MUSS im Berufsleben.
Jedenfalls kann ich ohne nicht arbeiten. Ich muss viel telefonieren und eben auch viel mit dem Handy.

Gruß
sven

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 16:27
von Ohrenklempner
Auch wenn Bluetooth nicht direkt in dem aufzahlungsfreien Hörgerät drin ist, dann sollte es zumindest preisgünstiges Zubehör geben, um die Verbindung zu gewährleisten. 50 Euro für eine geeignete Induktionsschlaufe sind wirtschaftlicher als 500 Euro mehr für Bluetooth/MFi/ASHA-fähige Hörgeräte.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 16:32
von svenyeng
Hallo!

Und damit läufst Du dann den ganzen Tag rum, fährst zu Kunden etc.
Vergiss es.

Gruß
sven

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 16:44
von Wiebitte1972
Ich bin häufig bei Kunden, im Flexoffice oder im Homeoffice. Somit ist nur mein Büro zuhause täglich identisch ausgestattet. Es geht jetzt bereits viel Zeit für Technikgetüdel drauf. Unsere Kunden regeln sich hermetisch gegen Zugriffe ab. Und noch mehr mit herumtragen möchte ich auch nicht. Ehrlich gesagt benutze ich beruflich gar nicht die Bluetoothfunktion, da es mit Jabras drüber super klappt. Es geht mir persönlich um das bessere Verstehen im Lärm, in halligen Räumen und grossen Gruppen. Das war mit der höheren Stufe einfach besser.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 16:50
von Ohrenklempner
svenyeng hat geschrieben: 23. Okt 2024, 16:32 Und damit läufst Du dann den ganzen Tag rum, fährst zu Kunden etc.
Vergiss es.
Ich verstehe, dass das nicht gerade die bequemste Lösung ist, aber es geht bei Sozialleistungen rein um Zweckmäßigkeit und nicht um Komfort.

Freilich gibt's auch Ausnahmen und es gibt auch Faktoren wie das Wohlwollen und die Laune von Sachbearbeitern etc.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 16:51
von Wiebitte1972
Fairerweise muss ich anmerken, dass es fast unmöglich wäre, zu entscheiden, welcher Beruf und dessen Mischformen welche Aufpreistechnik erfordern. Aus den Herstellerangaben kann zumindest ich Laie keinen Standard herauslesen. Da gibt es sehr viele unterschiedliche Begrifflichkeiten. Und dann ändert sich auch ständig sehr viel.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 17:55
von Dani!
Wiebitte1972 hat geschrieben: 23. Okt 2024, 16:44 Ehrlich gesagt benutze ich beruflich gar nicht die Bluetoothfunktion, da es mit Jabras drüber super klappt.
Das ist der Grund, dass ich beim TE nachgefragt habe, wieso die DRV den Aufpreis zahlen sollte. Teams kann man genauso wie die Kollegen mit Kopfhörern nutzen. Ohne Bluetooth im HG ist die Ausübung des Beruf nicht gefährdet
Es geht mir persönlich um das bessere Verstehen im Lärm, in halligen Räumen und grossen Gruppen. Das war mit der höheren Stufe einfach besser.
Das wiederum ist eine korrekte Begründung dafür, dass die DRV auch den Aufpreis zahlt, solange der nutzen tatsächlich nachgewiesen werden kann.

Als Hinweis noch: Die DRV zahlt nach wie vor noch, ist seit Corona aber wesentlich penibler und zurückhaltender bei Genehmigungen.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 18:09
von Wiebitte1972
Vielleicht sollte ich Einspruch erheben. Meine Begründung war nicht die Bluetoothfähigkeit sondern die anderen genannten Aspekte.

Re: Teilhabe am Arbeitsleben

Verfasst: 23. Okt 2024, 18:44
von Randolf
Hallo!

Mit dem Beruf hat das nichts zu tun.