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Verschlimmerungsantrag

Verfasst: 10. Dez 2024, 10:34
von _wayne
Hallo Forum,

kurz zu mir... schon länger hier mehr oder minder aktiv, 52 Jahre alt und seit nunmehr 30 Jahren beidseitig mit HGs versorgt.

Zwischenzeitlich bin ich beidseitig an Taubheit grenzend, laut meinem Akustiker eigentlich ein CI Kandidat und seit gut einem Jahr mit Phonak Naida UP versorgt mit denen ich eigentlich noch recht gut klar komme.

Seit etwa 1999 bin ich wegen der SH (damals allerdings noch mittel- bis hochgradig) und wiederkehrenden Tinnitus unbefristet mit einem GDB von 40 "versorgt".
Irgendwie hat mein damaliger HNO den kompletten Schriftverkehr mit dem zuständigen Versorgungsamt geführt, musste mich damals quasi um nix kümmern.

Nun würde ich gerne einen Verschlimmerungsantrag stellen, lese aber häufig, dass der ggfs auch zu einer Verschlechterung des Status Quo führen kann. Deshalb bin ich arg verunsichert die Sache überhaupt anzugehen, zumal ich mich auch selbst drum kümmern muss und keine Erfahrung damit hab.

Demnach dachte ich mir mein letztjähriges Audiogramm des Akustikers hier mal hochzuladen. Glaube hier sitzt einiges an Expertise dahingehend...

Ich wäre Euch also dankbar, wenn ihr mal kurz einen Blick drauf werfen könntet ob es Sinn macht einen neuen Antrag in Angriff zu nehmen...

Ganz herzlichen Dank allen
Wayne
audiogramm.jpg

Re: Verschlimmerungsantrag

Verfasst: 10. Dez 2024, 11:29
von gereon
Bei beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ist Dein GdB von 40 definitiv zu niedrig.

Re: Verschlimmerungsantrag

Verfasst: 10. Dez 2024, 12:44
von Dani!
Rechtes Ohr:
Der Hörverlust bei 50% Zahlenverstehen ist 50dB
Das (gewichtete) Gesamtwortverstehen ist 55
Zusammen ergibt das nach Tabelle A ein Hörverlust von 80%
Rechts besteht eine Hochgradige Schwerhörigkeit

Linkes Ohr:
Der Hörverlust bei 50% Zahlenverstehen ist 50dB
Das (gewichtete) Gesamtwortverstehen ist 40
Zusammen ergibt das nach Tabelle A ein Hörverlust von 90%
Links besteht eine An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit

Daraus ergibt sich nach Tabelle D für den Hörverlust ein GdB 60

Re: Verschlimmerungsantrag

Verfasst: 12. Dez 2024, 08:09
von _wayne
... mit anderen Worten, wird es mit diesen Werten garantiert nicht schlechter bewertet werden, als der derzeitige Status Quo mit GDB 40.

Demnach werde ich den Antrag in den nächsten Wochen definitiv stellen.

Euch ganz herzlichen Dank für die Interpretation der Zahlen.

LG

Re: Verschlimmerungsantrag

Verfasst: 12. Dez 2024, 08:41
von gereon
_wayne hat geschrieben: 12. Dez 2024, 08:09 ... mit anderen Worten, wird es mit diesen Werten garantiert nicht schlechter bewertet werden, als der derzeitige Status Quo mit GDB 40.

Demnach werde ich den Antrag in den nächsten Wochen definitiv stellen.

Euch ganz herzlichen Dank für die Interpretation der Zahlen.

LG
Also danken kannst Du eigentlich nur Dani, da er Dir konkret sagen konnte, was Du erwarten kannst bzw. ob sich ein Verschlimmerungsantrag lohnen würde. Ich habe nur geschrieben, dass GdB 40 bei beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit definitiv zu wenig ist.
Und eine Erhöhung von 40 auf 60 hat auch deutliche Vorteile. Dir steht ein SBA zu, Du hast einen besonderen Kündigungsschutz sowie Anspruch auf 5 bei einer 6 Tage Woche sogar Anspruch auf 6 Tage mehr Urlaub im Jahr und auch der Behindertenpauschbetrag ist höher.