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Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 16. Jan 2025, 17:25
von Julchens
Hallo
Sind Hörgeräteakustiker für in der Probezeit verlorene Hörgeräte versichert oder nicht? Habe nur unterschrieben für unsachgemäße Schäden.
Gruß Julchens
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 16. Jan 2025, 18:36
von svenyeng
Hallo!
Das sind ja Testgeräte. Die kosten so gut wie nichts.
Da würde ich mir keine Sorgen machen im Verlustfall.
Für Testgeräte unterschreiben kenne ich nicht. Habe ich in über 30 Jahren mit HGs nicht erlebt.
Hab auch grade letzte Woche Montag meinen Test für neue HGs abgeschlossen.
Ich habe einige HGs getestet. Die bekam ich einfach so mit.
Unterschrift war erst nötig als ich mich für 1 HG entschieden habe. Eben das der Akustiker dann mit der KK abrechnen kann.
Ist aber auch so, das ich schon recht lange dort Kunde bin.
Gruß
sven
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 16. Jan 2025, 19:16
von Julchens
Das Hörgerätestudio hat nicht ein Testgeträt ausgegeben, sondern hat gesagt, dass das Gerät nach dem Test in mein Eigentum übergeht. Frage ist somit, ob ein Hörgerätehersteller Testgeräte unentgeltlich an ein Hörgerätestudio ausgibt, was mir dann verkauft wird?.
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 16. Jan 2025, 19:36
von svenyeng
Hallo!
Du bist am Testen. Wenn Du mit dem HG nicht zufrieden bist, gibst Du das ja wieder ab.
Die Akustiker bekommen entweder Test-HGs vom Hersteller oder Kommissions-HGs.
Wenn man getestet hat und sich dann für ein HG entschieden hat, bestellt der Akustiker dieses HG für Dich.
Du kannst Dir dann die Farbe aussuchen.
Bei den Test-HGs weiß ich es nicht, bei den Kommissions-HGs ist es so das der Akustiker die für einen bestimmten Zeitraum kostenlos vom Hersteller bekommt.
Gruß
sven
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 16. Jan 2025, 20:12
von Oldie
Hallo,
ich habe für die Testzeit eine Versicherung bei Kind abgeschlossen.
Da es meine ersten HG sind, hatte ich Angst, diese zu verlieren oder dass ihnen sonst etwas passiert. Ich habe auch keine Testgeräte, sondern gleich die richtigen bekommen.
Das wird wohl bei jedem HGA anders geregelt, wie ich hier lese.
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 16. Jan 2025, 20:27
von Ohrenklempner
Julchens hat geschrieben: ↑16. Jan 2025, 17:25
Sind Hörgeräteakustiker für in der Probezeit verlorene Hörgeräte versichert oder nicht? Habe nur unterschrieben für unsachgemäße Schäden.
Nein, das Verlustrisiko trägst du allein. Die Ersatzkassen kommen zum Teil für die Kosten auf, wenn ein Hörgerät während der Probephase verloren geht. Bei anderen Krankenkassen bist du (leider) ganz allein in der Haftung.
Julchens hat geschrieben: ↑16. Jan 2025, 19:16
Frage ist somit, ob ein Hörgerätehersteller Testgeräte unentgeltlich an ein Hörgerätestudio ausgibt, was mir dann verkauft wird?.
Wie Sven schon schrieb, sind es entweder Kommissionsgeräte, die gibt es aber kaum noch. Kommissionsgeräte werden vom Hersteller kostenfrei zur Verfügung gestellt und müssen innerhalb einer gewissen Zeit zurückgeschickt oder bezahlt werden.
Dann gibt es Demogeräte, die ausschließlich zum Testen da sind. Die behält man nicht, sondern bei Gefallen wird das gleiche Gerät in der gewünschten Farbe bestellt.
Oder es sind Geräte aus dem Lagerbestand des Akustikers, dann hat der die schon bezahlt und möchte sie natürlich auch verkaufen.
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 16. Jan 2025, 21:09
von svenyeng
Hallo!
Was Kind da macht ist unüblich.
Vor allem schließt man da keine Versicherung ab Das ist Abzocke.
Da koste Geld uns ist unnötig.
Ich trage seit über 30 Jahren HGs und habe noch keines verloren.
Was ich aber habe ist eine private Haftpflichtversicherung und die sollte man eh haben,
Die wird sicherlich die Sache übernehmen, falls das doch mal passieren sollte.
Wenn ich es richtig im Kopf habe hat Ohrenklempner hie rum Forum mal geschrieben das Test-HGs nicht viel kosten.
Und bei Verlust ist das dann wohl ein sehr geringer Schaden wo dem Kunden wohl an sich nicht mal was berechnet wird.
Gruß
sven
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 16. Jan 2025, 21:11
von Randolf
Hallo!
Die zuständige Versicherung nennt sich Haftpflichtversicherung!
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 16. Jan 2025, 22:17
von Julchens
Danke für eure Zuschriften. Klar, muss also bezahlen, der Akustiker hat mir einen Bonus eingeräumt. Habe nun eine Versicherung für das neue auch abgeschlosen. Also mein Pech, dass die Pudelmütze das CROS-Gerät rausgezogen hat und ich nichts bemerkte.
LG Julchens
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 17. Jan 2025, 01:01
von Hasso
Julchens, erzählst du uns was du für das verlorene Gerät bezahlen musstest? Da das Gerät selber wesentlich günstiger ist als das gesamte Händling rund um das HG, also den Endpreis, wäre es ja wenigstens fair dir nur den Geräteeinkaufspreis zu berechnen. Ich vermute der gesamte Endpreis wurde dir ja schon vor den Verlust genannt? Solltest du nicht darüber schreiben wollen ist das natürlich ok.
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 17. Jan 2025, 07:03
von Mukketoaster
Leider wirst du, bzw. deine Haftpflicht die/das Gerät bezahlen. Das nennt man Obhutsschaden. Du nimmst das Eigentum eines anderen in deine Obhut und verlierst oder beschädigt es, also musst du es zahlen.
Hier werden von einer bestimmten Person schon wieder gefährliches Halbwissen und Blödsinn geschrieben. Eine Leihvereinbarung ist absolut nichts ungewöhnliches und im Gerichtsfall auch unerlässlich und unterm Strich doch auch legitim und nachvollziehbar. Des Weiteren werden Geräte nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich müssen Akustiker die Geräte auch zahlen, auch wenn sie nicht direkt bezahlt werden müssen, sondern eine Zahlungsfrist zwischen 30-90 Tagen besteht. Wenn er das Gerät nicht zurückschickt, weil es abhanden gekommen ist, muss er es zahlen.
In der Regel zahlt die Haftpflichtversicherung die Geschichte und erstattet dem Akustiker zumindest den Listenpreis. Es gibt Akustiker die eine Versicherung vor Verlust als Service anbieten und dann gibt es welche, die das Risiko in die Hände des Nutzers legen und auch hier, ist beides legitim. Ich persönlich, würde das Risiko auch immer dem Nutzer auferlegen. Warum sollte meine Versicherung zahlen, wenn du meine Sachen verlierst/beschädigst!? Das hat auch absolut nichts mit einer Abzocke zu tun, wie hier geschrieben wurde.
Aber ich kann dich beruhigen, vermutlich passiert dir nie wieder und auch mir selbst, ich bin Akustiker, ist auch schon mal ein Hörgerät abhanden gekommen. Don’t worry!

Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 17. Jan 2025, 07:33
von svenyeng
Hallo!
Würde mir ein Akustiker eine Versicherung anbieten, wäre die Geschäftsbeziehung sofort beendet.
Wenn ich eine Versicherung benötige, ist der Vertrauensmann meiner Versicherung mein Ansprechpartner.
Leider machen auf diese Art und Weise einige Akustiker mit dem Nicht-Wissen vieler Kunden gutes Geld. Gibt ja Provision bei Abschluss der Versicherung.
Verliere ich ein Leih HG wäre das ein Fall für die Privathaftpflicht. Diese sollte unbedingt jeder haben. Die Kosten sind sehr gering. Wir reden von um die 50 Euro pro Jahr.
Der Akustiker darf aber dann nur den Schaden in Rechnung stellen der wirklich entstanden ist. Bei Leih HGs wird das nie der Listen-VK sein.
Gruß
sven
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 17. Jan 2025, 08:05
von Ohrenklempner
Es ist vollkommen richtig und auch seriös, den Endkunden auf das Verlustrisiko aufmerksam zu machen, denn nicht jede Haftpflichtversicherung bezahlt Schäden an geliehenen Sachen. Schau mal bei der HUK beispielsweise:
https://www.huk24.de/haftpflichtversicherung
"Geliehene und gemietete Gegenstände" sind bei der HUK nicht im Basis-Tarif enthalten.
Richtig ist auch, dass man nur für den entstandenen Schaden haften muss und nicht etwa für den Verkaufspreis. Geht ein Hörgerät verloren, für das der Akustiker einen Betrag X beim Hersteller zahlt, dann muss man auch nur diesen Betrag ersetzen.
Genauso ist es selbstverständlich, sich den Empfang einer geliehenen Sache quittieren zu lassen. Am Ende brennt jemand mit dem geliehenen Gerät durch und der Akustiker kann nicht beweisen, dass er das Gerät überhaupt abgegeben hat. Ob man das jetzt bei Stammkunden auf Vertrauensbasis darauf verzichten kann, ist eine andere Sache.
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 17. Jan 2025, 08:26
von gereon
Ohrenklempner hat geschrieben: ↑17. Jan 2025, 08:05
Genauso ist es selbstverständlich, sich den Empfang einer geliehenen Sache quittieren zu lassen. Am Ende brennt jemand mit dem geliehenen Gerät durch und der Akustiker kann nicht beweisen, dass er das Gerät überhaupt abgegeben hat. Ob man das jetzt bei Stammkunden auf Vertrauensbasis darauf verzichten kann, ist eine andere Sache.
Ich kenne es auch nur so, dass ich dem Empfang von Testgeräten schriftlich bestätigen muss, auch wenn ich bei meinem Akustiker seit 1992 bin. Aber ich finde, hier spricht nichts gegen und dient beide Seiten zur Absicherung.
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 17. Jan 2025, 10:06
von muggel
… und wenn ein Akustiker eine Versicherung anbietet, bedeutet es nicht
- dass er dafür Provision bekommt
- dass der Akustiker den Kunden „abzocken“ will
- dass der Kunde das Angebot annehmen muss.
Je nach Privathaftpflicht sind - wie Ohrenklempner schon schrieb - geliehene Sachen oftmals raus. Dann zahlt die Versicherung nichts und man bleibt auf den Kosten sitzen. Da ist doch eine Versicherung vom Akustiker eine gute Alternative, wenn er das anbietet - wobei es da natürlich auch auf die Kosten ankommt.
Und eine Erklärung unterschreiben, dass man etwas ausgeliehen bekommt, ist doch überall normal. Oder bekommst du einen Leihwagen ohne entsprechende Unterschrift?
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 17. Jan 2025, 12:16
von cleo99
svenyeng hat geschrieben: ↑16. Jan 2025, 18:36
Hallo!
Das sind ja Testgeräte. Die kosten so gut wie nichts.
Da würde ich mir keine Sorgen machen im Verlustfall.
Für Testgeräte unterschreiben kenne ich nicht. Habe ich in über 30 Jahren mit HGs nicht erlebt.
Hab auch grade letzte Woche Montag meinen Test für neue HGs abgeschlossen.
Ich habe einige HGs getestet. Die bekam ich einfach so mit.
Unterschrift war erst nötig als ich mich für 1 HG entschieden habe. Eben das der Akustiker dann mit der KK abrechnen kann.
Ist aber auch so, das ich schon recht lange dort Kunde bin.
Gruß
sven
Bitte nicht einfach so etwas behaupten. Das ist erstens rechtlich vollkommen falsch; die Testgeräte sind immer noch Eigentum der
HG Firma und bei Verlust hat man dafür einzustehen. Ob das jetzt über vollen Kostenersatz, eine Versicherung oder nur über Kommissionsgerätskosten geht, ist ein anderes Thema.
Und zweitens sind zB
HG wie meine, die IO Geräte sind, auch zu Testzwecken komplett individuell neu hergestellt und ganz sicher nicht billig, da gehen die Kosten in die mehreren Tausend.
Wenn du bis jetzt so wie oben beschrieben gefahren bist, ist das natürlich sehr schön für dich; diese Erfahrung kann man aber auf keinen Fall auf alle umlegen.
Re: Hörgerät in der Probezeit verloren.
Verfasst: 17. Jan 2025, 12:36
von Wallaby
@Sven: Du gehts wie so oft davon aus, dass nur DEIN Weg das richtige ist. Du liest hier oft mit und weiss eigentlich, dass anderswo anders läuft aber sowas willst Du eigentlch gar nicht lesen, weil es wenn nach Dir ginge sowas nicht geht/nicht rechtens ist.
Wenn man HG verliert ist man auch in Beweislast wem die HG in diesem Moment gehörte. Du gehst oftmals von DIR aus. Auch widerspricht Du schonmal die andere User wenn dessen vorgehensweise nicht so Deins ist egal worum es geht, sei es, dass jemand IdO bevorzugt o.ä.
Und wenn wie bei einem KInd vor kurzem auch hier im Forum erwähnte, dass innerhalb kurzer Zeit 2 mal das HG verlor - da machte der Vater des Kindes schon gedanken was man tut um künftig zu vermeiden. Es kann auch passieren, dass KK sagt wenn schon 2 oder 3 mal vorlor, dann Schluss ist mit Kostenübernahme. Mir ist auch bewusst, dass Kinderversorgung etwas anders läuft als Erwachseneversorung