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Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 23. Jan 2025, 15:49
von Annscha
Hallo,
Ich habe meinen Feststellungsbescheid bekommen.
Ergebnis Gdb 20😳. Da ich ja sprachlich so gut wie nichts verstehe, bin ich damit überhaupt nicht zufrieden. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Soll ich zum Rechtsanwalt?
Gruß
Annette
Edit: Hier nochmal der letzte Test:
https://postimg.cc/CBqG007J

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 23. Jan 2025, 16:13
von servus
Hallo Annette,

Meine Frau, die geh- und sehr sehbeheindert ist, ist Mitglied beim VdK. Der VdK kann für dich alles in den Weg leiten. Manchmal dauert es ein wenig. Setz dich mit denen zusammen. Sie werden mit Rat und Tat weiterhelfen können. Toitoitoi.

Servus

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 23. Jan 2025, 17:06
von emilsborg
Wenn das der dem Feststellungsbescheid zu Grunde liegende Sprachhörtest ist Widerspruch (Begründung wird nachgereicht) und Akteneinsicht beantragen. Dann Bescheid analysieren und gegebenenfalls explizit auf darin enthaltene Fehler eingehen und damit die Begründung des Widerspruchs untermauern.
Damit habe ich vor knapp 4 Jahren gute Erfahrungen gemacht.

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 23. Jan 2025, 17:28
von muggel
servus hat geschrieben: 23. Jan 2025, 16:13 Hallo Annette,

Meine Frau, die geh- und sehr sehbeheindert ist, ist Mitglied beim VdK. Der VdK kann für dich alles in den Weg leiten. Manchmal dauert es ein wenig. Setz dich mit denen zusammen. Sie werden mit Rat und Tat weiterhelfen können. Toitoitoi.

Servus
Der VdK ist nur so gut wie die lokale Vertretung. Je nachdem... bei uns kann man den VdK in die Tonne hauen, die machen nichts. Weder Beraten noch gescheite Sachen formulieren. Nach über 10 Jahren bin ich aus dem Verein ausgetreten, da die einfach nur schlecht waren!
Daher: bitte nicht pauschalisieren, denn es hängt von dem "Personal" ab, wie gut die tatsächlich sind -- wie auch bei Anwälten auch. Der eine ist gut, der andere eben nicht.

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 23. Jan 2025, 17:29
von muggel
emilsborg hat geschrieben: 23. Jan 2025, 17:06 Wenn das der dem Feststellungsbescheid zu Grunde liegende Sprachhörtest ist Widerspruch (Begründung wird nachgereicht) und Akteneinsicht beantragen. Dann Bescheid analysieren und gegebenenfalls explizit auf darin enthaltene Fehler eingehen und damit die Begründung des Widerspruchs untermauern.
Richtig. Man kann nur dann sachlich dagegen angehen, wenn man sehen kann, wo die einen Fehler gemacht haben. Daher: Akteneinsicht und dann ggf. Widerspruch.

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 23. Jan 2025, 18:40
von Annscha
Danke für eure Antworten.😊 Dann werde ich erstmal einen Widerspruch schreiben und Aktenansicht anfordern. Begründen brauch ich das dann nicht sofort?
Habe grad gesehen, das es bei uns einen Regionalverband der Hörgeschädigten gibt, könnten die mir evtl. auch helfen?

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 23. Jan 2025, 20:37
von emilsborg
Nein, das ist das Gute. Der Widerspruch muss nicht zwingend mit der Begründung bereits eingereicht werden. Die Begründung darf nachgereicht werden (Frist dafür falls nicht auf dem Bescheid angegeben bitte erfragen). Akteneinsicht muss nicht begründet werden, darauf hast du ein Anrecht ohne eine Begründung abgegeben zu müssen.
Der Regionalverband kann eventuell gute Unterstützung leisten. Inwiefern du darauf angewiesen bist und wie fit die (ehrenamtlichen) Mitarbeiter sind kann ich dir von hier aber nicht sagen.

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 23. Jan 2025, 21:22
von Randolf
GdB 20 entspricht ungefähr = normal hörend bei Erkältüng. :evil:

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 23. Jan 2025, 21:57
von Dani!
Randolf hat geschrieben: 23. Jan 2025, 21:22 GdB 20 entspricht ungefähr = normal hörend bei Erkältüng. :evil:
Nee. 30-40dB Hörverlust für GdB 20 ist nicht mehr bloß eine Erkältung.

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 24. Jan 2025, 16:16
von gereon
Die Mitarbeiter einer Beratungsstelle können Dir bei Widerspruch helfen, dürfen aber keine rechtliche Beratung vornehmen.
Wichtig ist es die Frist einzuhalten, in der Regel liegt sie bei einem Monat. Wenn die Frist für den Widerspruch auf einen Sonntag liegt, so verlängert sie sich bis zum Folgetag. Endet die Widerspruchfrist auf einem Feiertag, so verlängert sie sich bis zum nächsten Werktag.
Schau doch mal ob in Deinem Schreiben hierzu etwas steht. Steht hier nichts drin, dann hast Du sogar ein Jahr Zeit für den Widerspruch.
Ansonsten einfach dem Amt folgendermaßen schreiben: " Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Eine ausführliche Begründung wird nachgereicht!"

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 24. Jan 2025, 19:55
von muggel
...noch etwas besser:
Hiermit lege ich fristgemäß Widerspruch gegen dem Bescheid vom xx.xx.. ein.
Eine ausführliche Begründung wird nach Akteneinsicht nachgereicht.

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 30. Jun 2025, 14:04
von Annscha
Hallo,
Nachdem ich mit einem Rechtsanwalt Widerspruch eingelegt habe, habe ich heute meinen Schwerbehindertenausweis mit Gdb 50 RF bekommen. Mein Rechtsanwalt hatte eigentlich auf gdb 60/70 plädiert, wegen Tinnitus und da mein rechtes Ohr nicht mit Hörgerät versorgt werden kann, da ich dort nur verzerrt höre und sprachlich nichts verstehe. Wollte mal eure Meinung wissen, ob ich mit dem Gdb zufrieden sein kann oder es doch mehr sein müsste. Möchte nichts falsch machen. Einen Bescheid dazu habe ich noch nicht, kann sein, das der zum Rechtsanwalt geht, da übermorgen die Frist für das Landesamt abgelaufen wäre. Mussten anmahnen, da das Amt nach drei Monaten noch nicht auf den Widerspruch reagiert hat.

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 30. Jun 2025, 14:30
von gereon
Wichtig ist doch, dass Du jetzt einen GdB von 50 anstatt einen GdB von 20 erhalten hast. Somit steht Dir ein Schwerbehindertenausweis, Du hast Kündigungsschutz (teilweise auch rückwirkend wenn Du dies bei der Antragsstellung mit angeben hast) und 5 zusätzliche Urlaubstage zu. Bei der Steuererklärung wird Dir ein Behindertenpauschbetrag von 1140 € gewährt , wenn Du den SBA mit angibst.
Einen höheren GdB macht sich nur für die Steuer bemerkbar. Denn bei GdB 60 hättest Du einen Steuerfreibetrag von 1420 und bei GdB 70 einen Steuerfreibetrag von 1780 €. Auf die Arbeit hat ein höherer GdB keinen Einfluss.
Die Gefahr bei einem Widerspruch herabgestuft zu werden, kann theoretisch auch bestehen. Auch in Bezug auf den ersten Satz im zweiten Absatz, würde ich mir einen Widerspruch gut überlegen. Wenn ich es richtig gelesen habe, dann hat der Widerspruch über drei Monate gedauert und es ist anzunehmen, dass bei einem Widerspruch gegen den Bescheid auch wieder dieselbe Zeit oder sogar noch mehr Zeit verstreichen wird bevor Du Antwort erhalten wirst. Für mich wäre die Anhebung von 20 auf GdB 50 ein großer Erfolg und ich würde nichts mehr tun. Aber entscheiden kannst nur Du das.

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 30. Jun 2025, 19:00
von Annscha
Danke, für deine Antwort. Ich denke auch, das ich das so annehme. Auf die Warterei hab ich auch keine lust mehr. War jetzt ja schon ein halbes Jahr seit dem ersten Bescheid.

Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

Verfasst: 30. Jun 2025, 21:06
von Randolf
Ein GdB ist sicher auch für die Rente ein Vorteil?!?