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Pflegestufe bei angeborener Taubheit

Verfasst: 6. Feb 2025, 16:42
von Opaundoma
Hallo in die Community!
Wir haben einen knapp 2 Jahre alten Enkel mit angeborener Taubheit, der erfolgreich beidseits mit Cochlea-Implantaten versorgt wurde (Uniklinik FR) und anfängt zu hören und lautieren. SUPER! Er hat keine weiteren Einschränkungen. Der Antrag auf Pflegestufe wurde im Alter von 1 Jahr auch im Widerspruch abgelehnt. Die angeborene Taubheit wurde mit 100 % Behinderung und erforderlicher Begleitperson anerkannt.
Wir überlegen erneut eine Pflegestufe zu beantragen, da in Betroffenenkreisen entsprechende Pflegestufen erreicht wurden. Gibt es belastbare Beispiele für die Anerkennung einer Pflegestufe bei angeborener Taubheit und keinen weiteren Einschränkungen über die Taubheit hinaus?

Gruß Oma und Opa

Re: Pflegestufe bei angeborener Taubheit

Verfasst: 6. Feb 2025, 17:09
von emilsborg
Merkzeichen H ist zumindest in der Kindheit ebenfalls anwendbar. Bitte Unter GdB Rechner das verlinkte Dokument hierzu lesen.

Re: Pflegestufe bei angeborener Taubheit

Verfasst: 6. Feb 2025, 18:06
von sanne
Hallo Opaundoma,
schön zu lesen, dass die CI-OP erfolgreich verlaufen ist, das Kind anfängt zu lautieren und auch sonst keine weiteren Einschränkungen hat. Also ist alles soweit in Ordnung. Die Frage, die ich mir stelle ist, warum ihr dann eine Pflegestufe beantragen wollt?