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Macht Verschlechterungsantrag Sinn?
Verfasst: 20. Mär 2025, 15:11
von Mickeye1234
Hallo zusammen,
habe seit 2023 aufgrund einer beidseitigen hochgradigen Schwerhörigkeit einen GDB von 50.
aktuell befinde ich mich in einer Reha Klinik und es wurde eine Verschlechterung festgestellt. Kann mir jemand sagen, ob ich mit den Daten einen höheren GDB kriegen kann?
Komme mit dem errechnen nicht so klar. Laut Rechner hätte ich für 2023 schon 60-70 anstatt 50 kriegen müssen.
Anbei mein Audiogramm von 2023 ( steht Freiburger Sprachtest ) und das aktuelle.
Re: Macht Verschlechterungsantrag Sinn
Verfasst: 20. Mär 2025, 19:54
von emilsborg
Hallo Mickeye1234,
Relevant für den GdB ist das Sprachaudiogramm Undorf hast rechts ein Gesamtwortverstehen bei 60/80/100 dB von 75 und rechts von 60 und auf beiden Seiten bei Zahlenverstehen bei 50% die Schwelle von 50 dB. Da ergibt laut Tabelle A der Versorgungsmedizinverordnung in Abschnitt 5 rechts 70% und links 80% Hörverlust für Sprache. Das wiederum ergibt nach Tabelle D im gleichen Abschnitt einen GdB von 50-60, je nachdem wie man argumentiert.
Jetzt kannst du natürlich weil die 80% links auf der Schwelle zu der höheren Stufe liegen auch mit Hilfe der Tonaudiogramme auf einen GdB von 60-70 argumentieren, aber da muss eben auch der Gutachter mitziehen und die scheinen oft zu Ungunsten der Antragsteller zuerst zu beurteilen.
Wünsche dir viel Erfolg.
Viele Grüße
Christian
Re: Macht Verschlechterungsantrag Sinn
Verfasst: 20. Mär 2025, 20:04
von Mickeye1234
emilsborg hat geschrieben: ↑20. Mär 2025, 19:54
Hallo Mickeye1234,
Relevant für den GdB ist das Sprachaudiogramm Undorf hast rechts ein Gesamtwortverstehen bei 60/80/100 dB von 75 und rechts von 60 und auf beiden Seiten bei Zahlenverstehen bei 50% die Schwelle von 50 dB. Da ergibt laut Tabelle A der Versorgungsmedizinverordnung in Abschnitt 5 rechts 70% und links 80% Hörverlust für Sprache. Das wiederum ergibt nach Tabelle D im gleichen Abschnitt einen GdB von 50-60, je nachdem wie man argumentiert.
Jetzt kannst du natürlich weil die 80% links auf der Schwelle zu der höheren Stufe liegen auch mit Hilfe der Tonaudiogramme auf einen GdB von 60-70 argumentieren, aber da muss eben auch der Gutachter mitziehen und die scheinen oft zu Ungunsten der Antragsteller zuerst zu beurteilen.
Wünsche dir viel Erfolg.
Viele Grüße
Christian
Danke für die Antwort. Werde dann mal beim HNO nach einem Termin und neuem Test nachfragen, weil das aus der Klinik ja sicherlich nicht geltend gemacht werden kann. Und dann vielleicht einfach versuchen.
Re: Macht Verschlechterungsantrag Sinn
Verfasst: 20. Mär 2025, 20:26
von emilsborg
Mickeye1234 hat geschrieben: ↑20. Mär 2025, 20:04
emilsborg hat geschrieben: ↑20. Mär 2025, 19:54
Hallo Mickeye1234,
Relevant für den GdB ist das Sprachaudiogramm Undorf hast rechts ein Gesamtwortverstehen bei 60/80/100 dB von 75 und rechts von 60 und auf beiden Seiten bei Zahlenverstehen bei 50% die Schwelle von 50 dB. Da ergibt laut Tabelle A der Versorgungsmedizinverordnung in Abschnitt 5 rechts 70% und links 80% Hörverlust für Sprache. Das wiederum ergibt nach Tabelle D im gleichen Abschnitt einen GdB von 50-60, je nachdem wie man argumentiert.
Jetzt kannst du natürlich weil die 80% links auf der Schwelle zu der höheren Stufe liegen auch mit Hilfe der Tonaudiogramme auf einen GdB von 60-70 argumentieren, aber da muss eben auch der Gutachter mitziehen und die scheinen oft zu Ungunsten der Antragsteller zuerst zu beurteilen.
Wünsche dir viel Erfolg.
Viele Grüße
Christian
Danke für die Antwort. Werde dann mal beim HNO nach einem Termin und neuem Test nachfragen, weil das aus der Klinik ja sicherlich nicht geltend gemacht werden kann. Und dann vielleicht einfach versuchen.
Wieso soll der aus der Klinik nicht verwendbar sein? Wenn du natürlich ca. 6 Monate nach dem Test in der Klinik einen Test machen lassen kannst und der nahezu identisch ausfällt hättest du halt zusätzlich nachgewiesen dass die Verschlechterung permanent ist und damit ein Verschlechterungsantrag gerechtfertigt. Denn da stellen manche sich quer wenn eben der dauerhaft verschlechterte Zustand nicht nachgewiesen ist.
Re: Macht Verschlechterungsantrag Sinn
Verfasst: 20. Mär 2025, 20:33
von Mickeye1234
emilsborg hat geschrieben: ↑20. Mär 2025, 20:26
Mickeye1234 hat geschrieben: ↑20. Mär 2025, 20:04
emilsborg hat geschrieben: ↑20. Mär 2025, 19:54
Hallo Mickeye1234,
Relevant für den GdB ist das Sprachaudiogramm Undorf hast rechts ein Gesamtwortverstehen bei 60/80/100 dB von 75 und rechts von 60 und auf beiden Seiten bei Zahlenverstehen bei 50% die Schwelle von 50 dB. Da ergibt laut Tabelle A der Versorgungsmedizinverordnung in Abschnitt 5 rechts 70% und links 80% Hörverlust für Sprache. Das wiederum ergibt nach Tabelle D im gleichen Abschnitt einen GdB von 50-60, je nachdem wie man argumentiert.
Jetzt kannst du natürlich weil die 80% links auf der Schwelle zu der höheren Stufe liegen auch mit Hilfe der Tonaudiogramme auf einen GdB von 60-70 argumentieren, aber da muss eben auch der Gutachter mitziehen und die scheinen oft zu Ungunsten der Antragsteller zuerst zu beurteilen.
Wünsche dir viel Erfolg.
Viele Grüße
Christian
Danke für die Antwort. Werde dann mal beim HNO nach einem Termin und neuem Test nachfragen, weil das aus der Klinik ja sicherlich nicht geltend gemacht werden kann. Und dann vielleicht einfach versuchen.
Wieso soll der aus der Klinik nicht verwendbar sein? Wenn du natürlich ca. 6 Monate nach dem Test in der Klinik einen Test machen lassen kannst und der nahezu identisch ausfällt hättest du halt zusätzlich nachgewiesen dass die Verschlechterung permanent ist und damit ein Verschlechterungsantrag gerechtfertigt. Denn da stellen manche sich quer wenn eben der dauerhaft verschlechterte Zustand nicht nachgewiesen ist.
Ich bin davon ausgegangen das der Test für den Antrag von einem Arzt stammen muss. Der eine Test ist von 2023 und der neue von vor 2 Wochen. Also relativ aktuell.
Re: Macht Verschlechterungsantrag Sinn?
Verfasst: 20. Mär 2025, 20:38
von emilsborg
Die Audiologen der Klinik gelten in dem Sinne als Arzt, da steht doch bestimmt Klinik XXX drauf und der Bericht ist doch auch von einem Arzt verfasst bzw. zumindest unterschrieben?
Re: Macht Verschlechterungsantrag Sinn?
Verfasst: 21. Mär 2025, 09:21
von gereon
emilsborg hat geschrieben: ↑20. Mär 2025, 20:38
Die Audiologen der Klinik gelten in dem Sinne als Arzt, da steht doch bestimmt Klinik XXX drauf und der Bericht ist doch auch von einem Arzt verfasst bzw. zumindest unterschrieben?
Lege das Audiogramm und den Entlassungsbericht bzgl. des Verschlimmerungsantrages bei. Es gibt dort sogar ein Feld, in dem Aufenthalte in Krankenhäusern oder Kliniken in den letzten Jahren abgefragt werden. Ich weiß jetzt nicht, aus welchem Kreis Du kommst. Aber stelle Dich bitte darauf ein, dass Du eventuell mit sechs Monate bis zu einem Jahr warten musst, bis Du eine Antwort erhälst.
Re: Macht Verschlechterungsantrag Sinn?
Verfasst: 21. Mär 2025, 09:52
von Mickeye1234
gereon hat geschrieben: ↑21. Mär 2025, 09:21
emilsborg hat geschrieben: ↑20. Mär 2025, 20:38
Die Audiologen der Klinik gelten in dem Sinne als Arzt, da steht doch bestimmt Klinik XXX drauf und der Bericht ist doch auch von einem Arzt verfasst bzw. zumindest unterschrieben?
Lege das Audiogramm und den Entlassungsbericht bzgl. des Verschlimmerungsantrages bei. Es gibt dort sogar ein Feld, in dem Aufenthalte in Krankenhäusern oder Kliniken in den letzten Jahren abgefragt werden. Ich weiß jetzt nicht, aus welchem Kreis Du kommst. Aber stelle Dich bitte darauf ein, dass Du eventuell mit sechs Monate bis zu einem Jahr warten musst, bis Du eine Antwort erhälst.
Danke dir. Werde ich so machen. 2023 hat es nur 2 Monate gedauert. Aber ja weiß man nie wie lange die brauchen.
Re: Macht Verschlechterungsantrag Sinn?
Verfasst: 24. Jul 2025, 21:29
von Mickeye1234
Heute kam der Bescheid mit GDB 60.
Bin mir aber unsicher ob das nicht zu gering ist.