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gdB bei Baby

Verfasst: 21. Apr 2025, 22:16
von fanfritze
Hallihallo zusammen!
Wir sind eine hörgeschädigte Familie. Bei mir selbst und meinem ersten Sohn war die Diagnose recht eindeutig: taub, mit einem Hörverlust von ca. 100 dB.

Nun ist unser zweiter Sohn (7Monate) betroffen, aber bei ihm ist die Situation etwas komplexer. Er hat eine mittel- bis hochgradige Schwerhörigkeit, auf dem rechten Ohr sogar eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit.

Klassische Hörtestergebnisse (wie Audiogramme) liegen uns bisher nicht vor. Stattdessen wurden bei ihm mehrere Untersuchungen unter Narkose durchgeführt, darunter auch eine BERA – also das typische Voruntersuchungsprogramm für ein mögliches Cochlea-Implantat (CI). Siehe Foto.

Ich hatte bereits, noch bevor die Voruntersuchungen für das CI durchgeführt wurden, einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Uns wurde ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 bewilligt.
Ich bin mir allerdings unsicher, ob das so korrekt ist – laut GdB-Rechner komme ich leider nicht weiter.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Über eure Unterstützung freue ich mich

Re: gdB bei Baby

Verfasst: 22. Apr 2025, 15:55
von servus
Leider habe ich wenig Ahnung auf diesem Gebiet. Um gdB hat sich meine Frau - für andere Behinderungen - an den VdK gewandt. Mal zum Vorteil. Auch der HNO könnte hier behilflich sein. Wie gesagt: Andere haben hier mehr Kenntnisse als ich. Außerdem haben manche nur schlechte Erfahrungen mit dem VdK gemacht.

Re: gdB bei Baby

Verfasst: 22. Apr 2025, 16:03
von gereon
servus hat geschrieben: 22. Apr 2025, 15:55 Leider habe ich wenig Ahnung auf diesem Gebiet. Um gdB hat sich meine Frau - für andere Behinderungen - an den VdK gewandt. Mal zum Vorteil. Auch der HNO könnte hier behilflich sein. Wie gesagt: Andere haben hier mehr Kenntnisse als ich. Außerdem haben manche nur schlechte Erfahrungen mit dem VdK gemacht.
Der VdK ist nur so gut wie die jeweiligen Mitarbeiter vor Ort. Häufig liest man hier immer wieder von VdK Vertretungen, die sich mit GdB bei Hörstörungen sowie bei der rechtlichen Vertretung von Hörgeschädigten in Sozialgerichtverfahren nicht richtig auskennen und denen auch nicht das Merkzeichen "GL" bekannt ist.