Grad der Behinderung oder außergewöhnliche Belastung
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Grad der Behinderung oder außergewöhnliche Belastung
Hallo Alle zusammen
Ich habe das Forum für meine Frage schon durchsucht, finde aber keinen Lösungsansatz.
Folgendes:
Ihr seht in meinen Profil meine Hörkurven und einige von euch können daraus bestimmt einen Grad der Behinderung ableiten (wenn ja, kann mir dann jemand sagen, wie hoch, lohnt sich für mich der Gang zum Versorgungsamt). Ab einem GdB von 20 gibt das Finanzamt einen Pauschbetrag. Dieser Pauschbetrag wird zu den außergewöhnlichsten Belastungen addiert. Dieser Pauschbetrag wiederholt sich dann von Jahr zu Jahr. Wenn jetzt ein neues Hörgerät dazukommt, wie wird das dann eingerechnet? Wird dann der Pauschbetrag (GdB) und das neue Hörgerät addiert oder muss ich ich zwischen diesen beiden Situationen wählen?
Ich habe das Forum für meine Frage schon durchsucht, finde aber keinen Lösungsansatz.
Folgendes:
Ihr seht in meinen Profil meine Hörkurven und einige von euch können daraus bestimmt einen Grad der Behinderung ableiten (wenn ja, kann mir dann jemand sagen, wie hoch, lohnt sich für mich der Gang zum Versorgungsamt). Ab einem GdB von 20 gibt das Finanzamt einen Pauschbetrag. Dieser Pauschbetrag wird zu den außergewöhnlichsten Belastungen addiert. Dieser Pauschbetrag wiederholt sich dann von Jahr zu Jahr. Wenn jetzt ein neues Hörgerät dazukommt, wie wird das dann eingerechnet? Wird dann der Pauschbetrag (GdB) und das neue Hörgerät addiert oder muss ich ich zwischen diesen beiden Situationen wählen?
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Re: Grad der Behinderung oder außergewöhnliche Belastung
Weder noch. Der Erwerb eines neuen neuen Hörgerätes ist eine außergewöhnliche Belastung und wird ganz normal von der Steuer abgesetzt. Wie eine neue Brille bspw. auch.
Das hat mit Pauschbeträgen gar nichts gemeinsam.
Das hat mit Pauschbeträgen gar nichts gemeinsam.
https://www.youtube.com/watch?v=RsK_oLK-MS4&t=90s macht nachdenklich
Re: Grad der Behinderung oder außergewöhnliche Belastung
Wenn sich dein Gehör verschlechtert kann es sein. Dazu musst du einen neuen Antrag stellen.
Das hat mit Hörgeräten nichts zu tun.
Leider kann ich deine Hörkurve nicht sehen.
Das hat mit Hörgeräten nichts zu tun.
Leider kann ich deine Hörkurve nicht sehen.
Re: Grad der Behinderung oder außergewöhnliche Belastung
Den prozentualen Hörverlust gemäß Tonaudiogramm kannst du mit den angegebenen Daten selbst mit dem verlinkten GdB Rechner bestimmen. Den GdB aber nicht, da dieser bei dir als der deutschen Sprache mächtigen Person ist gemäß der Versorgungsmedizinverordnung das Sprachaudiogramm maßgeblich. Je Ohr müssen bei 60/80/100 dB das Sprachverstehen für Einsilber (Freiburger Sprachtest) und die 50% Verstehschwelle für Zahlen (Mehrsilber) bestimmt werden.Talbicker1 hat geschrieben: ↑3. Mai 2025, 18:12 Ihr seht in meinen Profil meine Hörkurven und einige von euch können daraus bestimmt einen Grad der Behinderung ableiten.
Entweder Pauschbetrag ODER nachgewiesene Kosten, aber Vorsicht. Beim Pauschbetrag spielt die zumutbare Belastung keine Rolle denn diese wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen ohne dass dessen Höhe maßgeblich ist. Wenn du tatsächlich entstandene Kosten geltend machen willst, dann wird dir erst die zumutbare Belastung (abhängig vom Einkommen und Kinderzahl) berechnet und von den Kosten abgezogen, bevor diese steuerlich absetzbar sind. D.h. je nach GdB, Einkommen und Kinderzahl kann die Frage, was denn jetzt finanziell günstiger ist anders ausfallen. Wenn du beides in der Steuererklärung angibst, wird wahrscheinlich (meine Annahme) die für dich günstigere Variante gewählt, beides zusammen zu nutzen ist nämlich NICHT möglich. Die Kosten müssen aber, wenn das Finanzamt sie denn anerkennen sollte, in jedem Falle explizit mit der Einschränkung im Zusammenhang stehen und angemessen sein, also Verordnung vom Arzt wäre sehr hilfreich als Mindestanforderung und Hilfsmittelnummer etc.Talbicker1 hat geschrieben: ↑3. Mai 2025, 18:12 Ab einem GdB von 20 gibt das Finanzamt einen Pauschbetrag. Dieser Pauschbetrag wird zu den außergewöhnlichsten Belastungen addiert. Dieser Pauschbetrag wiederholt sich dann von Jahr zu Jahr. Wenn jetzt ein neues Hörgerät dazukommt, wie wird das dann eingerechnet? Wird dann der Pauschbetrag (GdB) und das neue Hörgerät addiert oder muss ich ich zwischen diesen beiden Situationen wählen?
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Grad der Behinderung oder außergewöhnliche Belastung
Streng genommen habe ich verstanden wären neue Hörgeräte tatsächlich so wie du es schreibst außerhalb der Pauschbetragsdefinition, da diese regelmäßige krankheitsbedingte Zusatzkosten pauschal abdecken sollen. In der Realität scheitern anscheinend aber viele an der Auslegung der Regeln und zum Teil auch an der einkommensabhängigen Grenze, was selbst zu tragen ist bevor es steuermindernd angerechnet werden kann.rabenschwinge hat geschrieben: ↑3. Mai 2025, 18:27 Weder noch. Der Erwerb eines neuen neuen Hörgerätes ist eine außergewöhnliche Belastung und wird ganz normal von der Steuer abgesetzt. Wie eine neue Brille bspw. auch.
Das hat mit Pauschbeträgen gar nichts gemeinsam.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Grad der Behinderung oder außergewöhnliche Belastung
Den durch einen GdB zustehenden steuerlichen Freibetrag bekommt man unabhängig davon, ob man Hörgeräte trägt oder nicht. Die Zuzahlung und Kosten für Pflegemittel / Batterien kann man von der Steuer absetzen, unabhängig von einem GdB.
Sollte jemand mit einem GdB und Steuerfreibetrag von eben diesem Freibetrag die Anschaffung und den Betrieb der Hörgeräte finanzieren, steht dieser jemand schlechter da, als jemand, der den Freibetrag bekommt aber auf das Tragen von Hörgeräten verzichtet.
Das eine sind außergewöhnliche Belastungen (Hörgeräte gehören zu den Heilmitteln) die oberhalb einer zumutbaren Belastungsgrenze abgesetzt werden können und betrifft beimHG -Kauf nur das Jahr der Anschaffung. Der Pauschbetrag gem. GdB ist ein Nachteilsausgleich, der jährlich gewährt wird.
Sollte jemand mit einem GdB und Steuerfreibetrag von eben diesem Freibetrag die Anschaffung und den Betrieb der Hörgeräte finanzieren, steht dieser jemand schlechter da, als jemand, der den Freibetrag bekommt aber auf das Tragen von Hörgeräten verzichtet.
Das eine sind außergewöhnliche Belastungen (Hörgeräte gehören zu den Heilmitteln) die oberhalb einer zumutbaren Belastungsgrenze abgesetzt werden können und betrifft beim
Grüße vom cherusker
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Re: Grad der Behinderung oder außergewöhnliche Belastung
Ja, tatsächlich ist die Gewährung der Pauschbeträge unabhängig von der Nutzung von Hilfsmitteln. In der Praxis sehe ich aber sehr wohl den Punkt, dass von hochgradig schwerhörigen Menschen Hilfsmittel verwendet werden müssen im alltäglichen Leben, wenn diese sich nicht komplett kommunikativ ins Abseits stellen wollen oder eben eine Umgebung haben die gebärdet.cherusker hat geschrieben: ↑3. Mai 2025, 22:53 Den durch einen GdB zustehenden steuerlichen Freibetrag bekommt man unabhängig davon, ob man Hörgeräte trägt oder nicht. Die Zuzahlung und Kosten für Pflegemittel / Batterien kann man von der Steuer absetzen, unabhängig von einem GdB.
Sollte jemand mit einem GdB und Steuerfreibetrag von eben diesem Freibetrag die Anschaffung und den Betrieb der Hörgeräte finanzieren, steht dieser jemand schlechter da, als jemand, der den Freibetrag bekommt aber auf das Tragen von Hörgeräten verzichtet.
Das eine sind außergewöhnliche Belastungen (Hörgeräte gehören zu den Heilmitteln) die oberhalb einer zumutbaren Belastungsgrenze abgesetzt werden können und betrifft beim HG-Kauf nur das Jahr der Anschaffung. Der Pauschbetrag gem. GdB ist ein Nachteilsausgleich, der jährlich gewährt wird.
Zu dem Punkt mit dem jährlich gewährten Nachteilsausgleich, wie bereits an anderen Stellen beschrieben sind die Pauschbeträge maximal effizient für diejenigen, die nach Abzug aller anderer Aufwendungen vom Einkommen noch Spitzensteuersatz auf die letzten Euros zahlen. Denn Pauschbetrag multipliziert mit dem Grenzsteuersatz (unter der Annahme natürlich dass man nicht unter den Spitzensteuersatz rutscht nach Abzug des Pauschbetrages) ergibt die effektive Entlastung durch den Pauschbetrag.
Nicht viel anders verhält es sich bei außergewöhnlichen Belastungen, nur dass eben erst der Selbstbehalt von der Gesamtsumme abgezogen wird womit die Ausgaben schon ordentlich hoch sein müssen damit am Ende eine in der absoluten Summe deutliche Entlastung erzielt wird.
Wenn ich wählen könnte, würde ich auf beides verzichten und lieber ein gut funktionierendes Gehör haben…
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Grad der Behinderung oder außergewöhnliche Belastung
Das ist klar. Damit bist du wohl nicht der Einzige.
Das ist eine private Entscheidung. Keiner ist gezwungen eine Hörhilfe zu benutzen oder zu kommunizieren. Ein GdB und damit ggfls. auch ein Nachteilsausgleich steht einem ab einem bestimmten Grad der Schwerhörigkeit trotzdem zu.emilsborg hat geschrieben: ↑4. Mai 2025, 08:05 In der Praxis sehe ich aber sehr wohl den Punkt, dass von hochgradig schwerhörigen Menschen Hilfsmittel verwendet werden müssen im alltäglichen Leben, wenn diese sich nicht komplett kommunikativ ins Abseits stellen wollen oder eben eine Umgebung haben die gebärdet.
Den Rest deines Beitrages habe ich nur kurz überflogen. Der Pauschbetrag aus dem Nachteilsausgleich ist nichts anderes als ein Freibetrag. Bei dem einen lohnt sich das halt mehr als beim anderen. Die außergewöhnlichen Belastungen erst oberhalb der zumutbaren Belastungsgrenze. In beiden Fällen eigentlich nicht zu Nachteil des Steuerpflichtigen.
Grüße vom cherusker
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Re: Grad der Behinderung oder außergewöhnliche Belastung
Ich kann mich da irren, Aber wo habe ich geschrieben dass man verpflichtet wäre sich für Hilfsmittel entscheiden zu müssen? Es ging mir lediglich darum dass ohne (irgendwelche) technischen Hilfsmittel einem, außer Gebärden (so denn man ausreichend gut dafür sieht), nicht wirklich Kommunikationswege bleiben die halbwegs praktikabel sind.cherusker hat geschrieben: ↑4. Mai 2025, 12:28Das ist klar. Damit bist du wohl nicht der Einzige.
Das ist eine private Entscheidung. Keiner ist gezwungen eine Hörhilfe zu benutzen oder zu kommunizieren. Ein GdB und damit ggfls. auch ein Nachteilsausgleich steht einem ab einem bestimmten Grad der Schwerhörigkeit trotzdem zu.emilsborg hat geschrieben: ↑4. Mai 2025, 08:05 In der Praxis sehe ich aber sehr wohl den Punkt, dass von hochgradig schwerhörigen Menschen Hilfsmittel verwendet werden müssen im alltäglichen Leben, wenn diese sich nicht komplett kommunikativ ins Abseits stellen wollen oder eben eine Umgebung haben die gebärdet.
Und ja, ich glaube sehr wohl, dass es Menschen gibt die gut auf Hörgeräte verzichten können und mit Gebärden und vielleicht zusätzlich einem Sprache-zu-Text Umwandler auf einem elektronischen Gerät sehr gut klarkommen. Letzteres wäre für mich aber eben bereits auch ein Hilfsmittel und genau dafür gibt es ja auch die Pauschbeträge, damit ist (SEHR grob) der Grundbedarf mal ansatzweise zumindest etwas berücksichtigt.
Jein, Pauschbeträge werden ohne Berücksichtigung des eigenen Einkommens angewendet, außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen das Einkommen und die familiäre Situation in gewisser Hinsicht, aber eben auch das Einkommen.cherusker hat geschrieben: ↑4. Mai 2025, 12:28
Den Rest deines Beitrages habe ich nur kurz überflogen. Der Pauschbetrag aus dem Nachteilsausgleich ist nichts anderes als ein Freibetrag. Bei dem einen lohnt sich das halt mehr als beim anderen. Die außergewöhnlichen Belastungen erst oberhalb der zumutbaren Belastungsgrenze. In beiden Fällen eigentlich nicht zu Nachteil des Steuerpflichtigen.
Erstere sollen ansatzweise wiederkehrende regelmäßige Ausgaben verursacht durch die Einschränkung abmildern während letztere punktuell auftretende hohe Kosten abfedern sollen. Das ist jetzt wahrscheinlich etwas vereinfacht ausgedrückt aber so habe ich es verstanden als mir jemand vom Fach es erklärt hat.
Hier die Beschreibung finde ich recht gut: Link Details außergewöhnliche Belastungen
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)