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Hörgerät verordnung
Verfasst: 13. Jun 2025, 05:34
von Rentner-1953
Hallo!
Habe Verordnung für Hörgerät von HNO erhalten, aber mit zu guten Werten. So dass Audibene die
Verordnung noch nicht an Krankenkasse oder Gesundheitskasse noch nicht weitergeleitet hat.
Habe Hörgerät Testgerät ca jetzt 2Monaten, Audibene will sich was überlegen, damit ich doch
Hörgerät erhalte. Hörgerät habe ich wegen Ohrrauschen beidseitig erhalten, aber mit Erfolg.
Bei mir ging es nicht um Hörverlust, sondern nur um Ohrrauschen. Dass dies keinen Interessiert
bei der TK ist mir jetzt klar. Hoffe nur dass ich Hörgerät erhalten kann.
Andreas
Re: Hörgerät verordnung
Verfasst: 13. Jun 2025, 10:42
von BerndLie
Hallo Andreas,
Du schreibst " Hörgerät habe ich wegen Ohrrauschen beidseitig erhalten, aber mit Erfolg."
1. wieso "aber" ?
2. ich bin lt HNO genau an der Grenze bei Hörverlust, aber der Akustiker sagt mir, gegen Ohrrauschen kann ein HG nichts machen
3. meine KK bezahlte mir sogar die Tinitus-App ( um Kosten für HG zu sparen, dachte ich )
Kennst Du nicht einen Kollegen, der ( für dich um anonym zu bleiben ) mal bei der TK nachfragen könnte oder Ohrenklempner klärt uns auf ; - )
vG
Re: Hörgerät verordnung
Verfasst: 13. Jun 2025, 17:47
von Rentner-1953
Hallo BerndL!
Habe immer noch die Test Hörgeräte, verordnung liegt beim Aukustiker vor. Bin bei Audibene angemeldet.
Habe heute Anruf bekommen, soll Sprachtest am rechten Ohr nochmal beim HNO machen. Testhörgerät kann
ich so lange Tragen bis Hörgerät ich vom Akustiker erhalte. Auf jedenfall ist Ohrrauschen mit Hörgerät besser
geworden. Teste zwischendurch auch mehrmals am Tage, wenn ich diese Abnehme nimmt Ohrrauschen nach
einiger Zeit wieder zu. Hauptsächlich beim Akku Laden, als ich Test Hörgerät bekommen habe ging Aukustiker
mit mir nach drausen. Vom ersten Tag an nahm ich mit Hörgerät das Rauschen nur noch als nebensache.
Habe von Hörgeräten keine Ahnung, weiß nur das mit Tinnitus besser geworden ist. Hoffe dass ich Sprach
test noch im Juli bekomme, damit dies abgeschlossen werden kann. Verordnung auf beiden Seiten erhalten,
nur rechtes Ohr noch zu gut. Muß dann beim Sprachtest etwas ändern, 1Wort weniger richtig alles wäre
perfekt gewesen.
Andreas
Re: Hörgerät verordnung
Verfasst: 14. Jun 2025, 08:44
von Ohrenklempner
Wenn kein verordnungsfähiger Hörverlust vorliegt und ein Tinnitusgerät verordnet ist, zahlt die Krankenkasse auch einen Zuschuss. Der ist zwar nur etwa halb so hoch wie für ein Hörgerät bzw. Tinnituskombiinstrument (Hörgerät + Tinnitusgerät in einem), aber immerhin. Mit einen Kostenvoranschlag und einer Begründung, z.B. einer Freifeldmessung im Störgeräusch mit/ohne Hörgerät, kann unter Umständen auch für das zu gut hörende Ohr der komplette Festbetrag erstattet werden. Das ist aber eher ein Glücksspiel und hängt vom Wohlwollen der Krankenkasse ab.
Re: Hörgerät verordnung
Verfasst: 14. Jun 2025, 10:16
von Rentner-1953
Danke Ohrenklempner
Andreas