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GdB korrekt ? Begründung Widerspruch

Verfasst: 3. Okt 2025, 17:43
von Sonnenschein6
Hallo liebes Forum,

vor 33 Jahren erlitt ich einen Hörsturz re. mit Tinnitus. Es erfolgte eine Hörgeräteanspassung. Im Laufe der Jahre ließ das Hörvermögen rechts weiter nach. Mitttlerweile verstehe ich rechts nichts mehr. Leider lässt mein Hörvermögen auf dem linken Ohr in den letzten Jahren auch nach und verschlimmert sich weiter. Ich trage auch links ein Hörgerät. Jetzt habe ich nach langem Überlegen einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Lt. GdB-Rechner würde eine Ermittlung des GdB bei 50 % liegen. Den Tinnitus und dessen Auswirkungen habe ich dabei noch nicht berücksichtigt (Meine Einschränkungen diesbezüglich habe ich ausführlich geschildert). Nun kam der Bescheid. Es wurden mir 40 % (Schwerhörigkeit bds. + Tinnitus re.) zuerkannt. Ich habe nun Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht erbeten. Aus der gutachterlichen Stellungnahme werde ich nicht wirklich schlau ("Sprachaudiogramm nicht auswertbar (fehlender a1-Wert) Auswertung des Tonaudiogrammes nach der 3-Frequenz-Methode: Hörverlust re. 100 %, links 55% (entsprechend GdB 40), gemäß HNO-Bericht Innenohrschwerhörigkeit links und hochgradige Innenohrschwerhörigkeit re. (entspr. Hörverlust 60-80%, Tinnitus re.") . Habe bereits einiges hier im Forum gelesen und bemerkt, dass sich hier viele Experten befinden. Kann hier jemand die Beurteilung des Gutachters nachvollziehen ? Liegt es ggfs. an den Fachausdrücken über die Stärke der Hörschädigung, die der HNO verwendet hat ? Müsste nicht eine Auswertung nach Tabelle B und D erfolgen? Ich hänge das Audiogramm und die Stellungnahme an und sage bereits jetzt schonmal vielen lieben Dank für die Mithilfe.
Liebe Grüße
Birgit

Re: GdB korrekt ? Begründung Widerspruch

Verfasst: 4. Okt 2025, 07:03
von emilsborg
Guten Morgen Birgit,

Du benötigst neben dem Tonaudiogramm (das ist mehr zur Information, für die Einstufung ist aber das Sprachaudiogramm maßgeblich) die Verstehquoten je Ohr bei 60/80/100 dB für einsilbige Wörter gemäß dem Freiburger Sprachtest und dazu ebenfalls je Ohr noch die 50% Verstehschwelle für zweistellige Zahlen (Mehrsilber).
Damit kannst du in Abschnitt 5 in der Versorgungsmedizinverordnung in Tabelle A den jeweiligen Hörverlust je Ohr bestimmen und damit dann in Tabelle D den GdB, siehe hier einen Link zu dieser
https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html

Was in den von dir hochgeladenen Audiogrammen auffällt ist:
Nur für das linke Ohr sind überhaupt Sprachaudiometriedaten eingetragen worden (die 50% Schwelle für Zahlen fehlt) und die Einsilber wurden nur bei 65/80/90 dB gemessen… daher müsste man wenn selbst hier zwei von drei Punkten extrapolieren, was vor allem von 90 auf 100 dB nicht wirklich stimmig möglich ist.

Es tut mir leid, ich kann den Gutachter ein Stück weit verstehen. Ich käme auf Grund der derzeit dokumentierten Situation auf dem linken Ohr auch auf 50% Hörverlust in Tabelle A und mit den 100% rechts dann auf GdB 40 nach Tabelle D.

Für das rechte Ohr (linke Seite des Audiogramms) wäre es hilfreich wenn angegeben wird dass kein Verstehen (also 0% jeweils) möglich war, wenn dies denn der Fall ist (hat der Gutachter aber auch so gelesen). Links würde ich um Erhebung des vollständigen Datensatzes gemäß den Bestimmungen der Versorgungsmedizinverordnung bitten.


Viele Grüße

Christian

Re: GdB korrekt ? Begründung Widerspruch

Verfasst: 4. Okt 2025, 15:22
von gereon
Ganz wichtig für Tinnitus alleine gibt es maximal einen GdB von 20. Es müssen schon erhebliche psychische Begleitsymptome wie schwerwiegende Depressionen zusammen mit dem Tinnitus vorliegen, damit man wegen Tinnitus GdB 50 erhält