GdB korrekt ? Begründung Widerspruch
Verfasst: 3. Okt 2025, 17:43
Hallo liebes Forum,
vor 33 Jahren erlitt ich einen Hörsturz re. mit Tinnitus. Es erfolgte eine Hörgeräteanspassung. Im Laufe der Jahre ließ das Hörvermögen rechts weiter nach. Mitttlerweile verstehe ich rechts nichts mehr. Leider lässt mein Hörvermögen auf dem linken Ohr in den letzten Jahren auch nach und verschlimmert sich weiter. Ich trage auch links ein Hörgerät. Jetzt habe ich nach langem Überlegen einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Lt. GdB-Rechner würde eine Ermittlung des GdB bei 50 % liegen. Den Tinnitus und dessen Auswirkungen habe ich dabei noch nicht berücksichtigt (Meine Einschränkungen diesbezüglich habe ich ausführlich geschildert). Nun kam der Bescheid. Es wurden mir 40 % (Schwerhörigkeit bds. + Tinnitus re.) zuerkannt. Ich habe nun Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht erbeten. Aus der gutachterlichen Stellungnahme werde ich nicht wirklich schlau ("Sprachaudiogramm nicht auswertbar (fehlender a1-Wert) Auswertung des Tonaudiogrammes nach der 3-Frequenz-Methode: Hörverlust re. 100 %, links 55% (entsprechend GdB 40), gemäß HNO-Bericht Innenohrschwerhörigkeit links und hochgradige Innenohrschwerhörigkeit re. (entspr. Hörverlust 60-80%, Tinnitus re.") . Habe bereits einiges hier im Forum gelesen und bemerkt, dass sich hier viele Experten befinden. Kann hier jemand die Beurteilung des Gutachters nachvollziehen ? Liegt es ggfs. an den Fachausdrücken über die Stärke der Hörschädigung, die der HNO verwendet hat ? Müsste nicht eine Auswertung nach Tabelle B und D erfolgen? Ich hänge das Audiogramm und die Stellungnahme an und sage bereits jetzt schonmal vielen lieben Dank für die Mithilfe.
Liebe Grüße
Birgit
vor 33 Jahren erlitt ich einen Hörsturz re. mit Tinnitus. Es erfolgte eine Hörgeräteanspassung. Im Laufe der Jahre ließ das Hörvermögen rechts weiter nach. Mitttlerweile verstehe ich rechts nichts mehr. Leider lässt mein Hörvermögen auf dem linken Ohr in den letzten Jahren auch nach und verschlimmert sich weiter. Ich trage auch links ein Hörgerät. Jetzt habe ich nach langem Überlegen einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Lt. GdB-Rechner würde eine Ermittlung des GdB bei 50 % liegen. Den Tinnitus und dessen Auswirkungen habe ich dabei noch nicht berücksichtigt (Meine Einschränkungen diesbezüglich habe ich ausführlich geschildert). Nun kam der Bescheid. Es wurden mir 40 % (Schwerhörigkeit bds. + Tinnitus re.) zuerkannt. Ich habe nun Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht erbeten. Aus der gutachterlichen Stellungnahme werde ich nicht wirklich schlau ("Sprachaudiogramm nicht auswertbar (fehlender a1-Wert) Auswertung des Tonaudiogrammes nach der 3-Frequenz-Methode: Hörverlust re. 100 %, links 55% (entsprechend GdB 40), gemäß HNO-Bericht Innenohrschwerhörigkeit links und hochgradige Innenohrschwerhörigkeit re. (entspr. Hörverlust 60-80%, Tinnitus re.") . Habe bereits einiges hier im Forum gelesen und bemerkt, dass sich hier viele Experten befinden. Kann hier jemand die Beurteilung des Gutachters nachvollziehen ? Liegt es ggfs. an den Fachausdrücken über die Stärke der Hörschädigung, die der HNO verwendet hat ? Müsste nicht eine Auswertung nach Tabelle B und D erfolgen? Ich hänge das Audiogramm und die Stellungnahme an und sage bereits jetzt schonmal vielen lieben Dank für die Mithilfe.
Liebe Grüße
Birgit