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Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 8. Nov 2025, 21:41
von M0562
...zahlen die Krankenkassen offenbar nicht.

Aber es gibt eine Ausnahme: für versicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden auch die Kosten für Batterien und Akkus übernommen.

Dieser Hinweis, weil ich über die Suchfunktion nichts dazu gefunden habe...

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 8. Nov 2025, 23:54
von 777
Du willst dass die KK deine HG Batterien oder Strom fürs Laden der Akkus übernimmt? Auf diese Idee bin ich noch nicht bekommen, und finde es auch irgendwie überzogen der KK gegenüber...

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 00:02
von Rancher
Echt jetzt?

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 07:29
von M0562
777 hat geschrieben: 8. Nov 2025, 23:54 Du willst dass die KK deine HG Batterien oder Strom fürs Laden der Akkus übernimmt?
Ich will, dass ihr erfahrt dass die Krankenkasse Batterien und Akkus für die Hörgeräte eurer Kinder bezahlt.

Übrigens: viele Krankenkassen zahlen für ärztlich verordnete und von der KK bezuschusste elektrische Hilfsmittel einen jährlichen Stromkostenzuschuss (idR pauschal 30 EUR p.a.), teils rückwirkend für bis zu 4 Jahre. Elektromobile, e-Rollis, Beatmungsgeräte, CPAP-Geräte, Sauerstoffkonzentratoren, Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Pulsoxymeter …

Eigentlich wären sie gemäß § 33 Abs. 1 S.1 des SGB V dazu verpflichtet, Batterien und Akkus auch für Erwachsene zu bezahlen, denn zu den Mindestanforderungen für eine Zuzahlung gehört, dass die Geräte digital sind - und die funktionieren nun einmal nicht ohne Strom.
„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, einschließlich des Zubehörs, das erforderlich ist, um den Erfolg der Heilbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen.“

Die Krankenkassen berufen sich bei ihrer Ablehnung auf § 12 SGB V („Wirtschaftlichkeitsgebot“):
"Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."

Aber das wäre ja eine separate Diskussion. Mir ging es um die Information bezüglich Kindern. Schönen Sonntag noch...

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 07:57
von Erin
Hallo,

ich weiß, dass man die Stromkosten z.B. für ein Sauerstoffgerät mit der GKV abrechnen kann, wenn eine chronische Lungenerkrankung vorliegt.

Da ist es doch eher unlogisch, dass die Stromkosten für Hörgeräte nicht übernommen werden.

Gruß Erin

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 09:13
von Rancher
M0562 hat geschrieben: 9. Nov 2025, 07:29 Ich will, dass ihr erfahrt dass die Krankenkasse Batterien und Akkus für die Hörgeräte eurer Kinder bezahlt.
Warum schreibst Du dann eine so mißverständliche Überschrift?

Das Aufladen von Hörgeräten verbraucht Strom pro Tag im einstelligen, maximal im unteren zweistelligen Wattbereich. Damit liegt man im Monat noch weit unter einem halben kW. Also lieber mal den Zucker im Kaffee sparen, dann hat man die Kosten schnell wieder drin. Das tut der Gesundheit in zweierlei Hinsicht gut. Den Stress mit der Krankenkasse spart man sich nämlich auch noch.

Wenn Du den 1. Satz in Beitrag #1 ironisch gemeint hast, dann entschuldige bitte.

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 09:21
von wolfi-vr
Hier mal eine Berechnung der Stromkosten für die Oticon Tischladestation miniRITE

Technische Angaben:

Laut den technischen Daten für die „Oticon Charger miniRITE“ ist der Ladegerät-Eingang: 5 V DC.
Der Eingangsstrom wird mit „< 0,1 A (Laden von 2 Hörgeräten) / < 5 mA stand-by (keine Hörgeräte eingelegt)“ angegeben.

Gegebene Werte:

Spannung: 5 V
Wirkungsgrad des USB-Netzteils: durchschnittlich etwa 80%
Strom beim Laden: 0,1 A (max., für 2 Hörgeräte)
Strom im Stand-by: 0,005 A
Ladezeit: 2 h pro Tag
Dauer Stand-by: 22 h pro Tag
Strompreis: 0,35 €/kWh

Berechnung (nur Ergebnisse):

1,55 Wh pro Tag
0,56575 kWh pro Jahr
20 Cent pro Jahr OHNE Berücksichtigung des Wirkungsgrades USB-Netzteils.
25 Cent pro Jahr MIT Berücksichtigung des Wirkungsgrades USB-Netzteils.

Ich habe das mit Hilfe von ChatGPT berechnet. Ich glaube, die Stromkosten des Ladegerätes kann man vergessen. Auch bei älteren Geräten wird der Jahresverbrauch wohl kaum über 1 Euro liegen. Das Trennen der Ladestation vom Netz lohnt sich finanziell nicht, höchstens wegen Sicherheitsbedenken (Brandfall).

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 12:47
von Ohrenklempner
In dem Zusammenhang wäre noch erwähnenswert, dass Akku-Hörgeräte ohnehin (Stand 2025) nicht zum Festbetragspreis abgegeben werden und die dafür notwendigen Extrakosten (Ladegerät, Strom aus der Steckdose, Ersatz-USB-Kabel...) darum ohnehin selbst getragen werden müssen.

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 14:01
von M0562
Danke für die interessante Diskussion, auch wenn es mir nicht darum ging.

Aber wenn wir schon dabei sind: soweit ich das anderen Beiträgen entnehmen konnte, hält eine 312er-Batterie rund 6 Tage, ergo benötigt man 60 Stück pro Jahr. Sie kosten, wenn man sie online im 60er-Pack einkauft, ab 14 EUR. Hat man 2 HGs dann also 28 EUR pro Jahr. Plus Versand. Würde also exakt zu den 30 EUR Zuschuss der KK passen.
Aber die zahlen nun mal nur für U18.

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 14:49
von gereon
Die Kosten für die Batterien kann man ja in der Steuerklärung unter Werbungskosten oder unter außergewöhnliche Belastung eintragen. Ansonsten finde ich die Diskussion ob die Krankenkassen die Kosten übernehmen sollen überflüssig. Anders sieht es dagegen bei Batterien für das CI aus. Hier werden oft deutlich mehr Batterien als beim Hörgerät benötigt. Dies sind dann 675 er Batterien, die dann häufig auch nur 48 - 72 Stunden halten. Diese Kosten werden von den Krankenkassen soweit ich weiß vollständig getragen.
In der Schweiz bekommt man dagegen von der IV einen jährlichen Zuschuss von 40 €, egal ob man Hörgeräte mit Batterien oder Akku hat. Ob der Threadersteller mit seinem Beitrag hierauf hinaus wollte? Dies ist so leider nicht klar geworden.

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 15:57
von 777
Ich weiß nicht, mich tangieren 30€ pro Jahr nicht mal peripher, wenn man das durch 365 teilt, kommen grob 8 Cent pro Tag raus. Das sind mir meine Ohren durchaus wert :-)

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 16:17
von M0562
gereon hat geschrieben: 9. Nov 2025, 14:49 Ob der Threadersteller mit seinem Beitrag hierauf hinaus wollte? Dies ist so leider nicht klar geworden.
Ich wundere mich, dass über meine Beweggründe spekuliert wird. :think: Hatte ich mich so missverständlich ausgedrückt?
M0562 hat geschrieben: 9. Nov 2025, 07:29 Ich will, dass ihr erfahrt dass die Krankenkasse Batterien und Akkus für die Hörgeräte eurer Kinder bezahlt.
Das war der Hauptgrund. Die Diskussion, die danach eröffnet wurde, ist nett, bringt aber in der Sache nichts, weil die deutschen KK für Erwachsene keine Kosten der Stromversorgung übernehmen. Interessant aber, dass es in der Schweiz anders gehandhabt wird.

Und ich habe zumindest erfahren, wie groß der Unterschied zwischen den Kosten für Batterien und Akkus ist. :thumbup: Mehr als ich vermutet habe... wobei sich der finanzielle Vorteil der Akkus vermutlich deutlich reduziert, wenn man die Anschaffungskosten fürs Ladegerät einbezieht.
777 hat geschrieben: 9. Nov 2025, 15:57 Ich weiß nicht, mich tangieren 30€ pro Jahr nicht mal peripher, wenn man das durch 365 teilt, kommen grob 8 Cent pro Tag raus. Das sind mir meine Ohren durchaus wert :-)
Valider Punkt - und schön für dich. Aber man kann alles herunterrechnen - der KK-Zuschuss für die (2) Hörhilfe(n) z.B. beträgt 68 Cent pro Tag. Ich würde nicht darauf verzichten.

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 17:27
von 777
Jo ich halte mich dann ma besser raus aus diesem Thread :wave:

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 17:49
von emilsborg
gereon hat geschrieben: 9. Nov 2025, 14:49 Die Kosten für die Batterien kann man ja in der Steuerklärung unter Werbungskosten oder unter außergewöhnliche Belastung eintragen.
Soweit mir bekannt gehst du damit Baden, denn Werbungskosten sind sehr speziell definiert und der Eigenanteil bei Hörgeräten wurde bisher bei entsprechenden Klagen immer für sowohl Werbungskosten als auch außergewöhnliche Belastung nicht berücksichtigt. Bei letzterem müsstest du die medizinische Notwendigkeit bestätigt bekommen und die Krankenkasse es trotzdem nicht bezahlen, das ist eine eher marginale Angelegenheit…
gereon hat geschrieben: 9. Nov 2025, 14:49 Anders sieht es dagegen bei Batterien für das CI aus. Hier werden oft deutlich mehr Batterien als beim Hörgerät benötigt. Dies sind dann 675 er Batterien, die dann häufig auch nur 48 - 72 Stunden halten. Diese Kosten werden von den Krankenkassen soweit ich weiß vollständig getragen.
Bei diesen müssen die Krankenkassen die Kosten tragen, da das Implantat ja aktiv gehalten werden muss und somit … finde ich (auch wenn es um potentiell deutlich höhere Kosten als bei Hörgeräten geht) ehrlich gesagt etwas haarspalterisch.
gereon hat geschrieben: 9. Nov 2025, 14:49 In der Schweiz bekommt man dagegen von der IV einen jährlichen Zuschuss von 40 €, egal ob man Hörgeräte mit Batterien oder Akku hat.
Dem ist so, 40 CHF je Hörgerät bei zwei Geräten! Summiert und ist aus meiner Sicht recht fair. Zum anderen muss man bedenken, dass es bei Internetkauf tatsächlich unter diesem Betrag möglich ist sich für ein Jahr damit ausreichend mit Batterien zu versorgen bzw. die Kosten für den Akkutausch mit zu finanzieren.

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 18:15
von Wattwurm
Soweit mir bekannt gehst du damit Baden, denn Werbungskosten sind sehr speziell definiert und der Eigenanteil bei Hörgeräten wurde bisher bei entsprechenden Klagen immer für sowohl Werbungskosten als auch außergewöhnliche Belastung nicht berücksichtigt. Bei letzterem müsstest du die medizinische Notwendigkeit bestätigt bekommen und die Krankenkasse es trotzdem nicht bezahlen, das ist eine eher marginale Angelegenheit…
Werbungskosten geht natürlich nicht, außergewöhnliche Belastung aber schon. Nur muss man erst einmal die zumutbare Belastung nach § 33 EStG überschreiten. Das wird nicht klappen, wenn es nur um die Batterien geht. 😄 Aber man kann ja sammeln und dann schauen, ob man die Pauschale überschritten hat.

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 18:27
von Rancher
M0562 hat geschrieben: 9. Nov 2025, 16:17 Hatte ich mich so missverständlich ausgedrückt?
Ähm... ja. Du schreibst in der Überschrift von Stromkosten, meinst aber Batterien und Akku :P

Re: Stromkostenzuschuss für Hörgeräte

Verfasst: 9. Nov 2025, 18:37
von M0562
Aha, verstanden.

Stromkosten ist für mich der Überbegriff für "Kosten für Batterien und Akkus", denn die liefern Strom.
Stromkostenzuschuss ist auch der Begriff der Krankenkassen.
https://www.tk.de/techniker/versicherun ... el-2029240