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Leistungsstarke HG keine Leistung der Krankenkasse?
Verfasst: 18. Nov 2025, 13:15
von Taubem
Meine Krankenkasse sagt, dass bessere Hörgeräte immer selbst bezahlt werden müssen und nur die Kosten für Kassenmodelle übernommen werden. Der Antrag von meinem Akustiker auf Übernahme der Mehrkosten wurde abgelehnt und auch nicht an einen anderen Kostenträger, wie zum Beispiel die Rentenversicherung, weitergeleitet. Stimmt das so? Mein Akustiker meinte, dass zuerst medizinische und berufliche Gründe geprüft werden und eventuell der Antrag an die zuständige Stelle weitergeleitet wird.
Re: Leistungsstarke HG keine Leistung der Krankenkasse?
Verfasst: 18. Nov 2025, 13:44
von Ohrenklempner
Die Krankenkasse muss die gewünschte Mehrleistung an die Rentenversicherung weiterleiten, wenn auf der Mehrkostenerklärung ein beruflicher Mehrbedarf angegeben wurde.
Ansonsten gibt's hier im Forum einige Beiträge und Themen, die sich mit der Kostenübernahme einer teureren Hörgeräteversorgung beschäftigen. Es sollte aber wirklich auch der Tatsache entsprechen, dass dir teurere Hörgeräte einen unverzichtbaren Mehrwert bringen.
viewtopic.php?t=14948
viewtopic.php?t=15275
Re: Leistungsstarke HG keine Leistung der Krankenkasse?
Verfasst: 18. Nov 2025, 13:48
von svenyeng
Hallo!
Noch zur Ergänzung:
Es gibt keine Kassenmodelle.
Jeder Akustiker entscheidet selber welche HGs er zuzahlungsfrei rausgibt.
Gruß
sven
Re: Leistungsstarke HG keine Leistung der Krankenkasse?
Verfasst: 18. Nov 2025, 14:29
von gereon
Re: Leistungsstarke HG keine Leistung der Krankenkasse?
Verfasst: 21. Nov 2025, 15:43
von Dani!
Selbstverständlich sind leistungsstarke Hörgeräte eine Leistung der Krankenkasse. Was du meinst sind höherwertige Hörgeräte.
Nur weil man ganz gerne höherwertige Hörgeräte möchte ist das noch lange kein Grund, dass die Kasse den Mehrpreis auch übernehmen muss. Von daher ist die Antwort auf die Eingangsfrage grundsätzlich erst mal: Ja, die Kasse handelt ohne weitere konkrete Begründung deinerseits richtig.
Richtig ist aber auch, dass die Kassen praktisch jeden Erstantrag pauschal ablehnen, auch wenn berechtigte Begründungen vorliegen.
Und richtig ist auch, dass es die Kassen und wahrscheinlich demnächst der Gesetzgeber es den berechtigten Anspruchstellern in Zukunft noch schwerer machen werden, je öfter Unberechtigte ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen oder es zumindest in langwierigen Verfahren versuchen.