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Eingliederungshilfe

Verfasst: 11. Sep 2006, 21:05
von stepi1974
Sehr geehrte Damen und Herren,

bin zur Zeit arbeitssuchend und ab 1.10. arbeitslos. Heute hatte ich ein Vorstellungsgespräch.
Da das Aufgabengebiet der Stellenausschreibung viele Themen beinhaltet, wo ich in meinem bisherigen Berufsweg noch nicht gearbeitet habe, möchte der Arbeitgeber mich einstellen, wenn ich vom Arbeitsamt eine Förderung erhalte.

Nun meine Frage: Was gibt es für Fördermöglichkeiten für einen mit 50% schwerbehinderten Menschen, wie ich? Habe von Eingliederungshilfe gehört. Würde gerne näheres darüber erfahren.

Danke für die Antwort bereits im voraus.

Re: Eingliederungshilfe

Verfasst: 11. Sep 2006, 22:50
von Karin
Hallo Stephi, geh zur AA und lass dich über Fördermöglickeiten informieren. Für Langzeitarbeitslose, Schwerhinderte gibt es die Möglichkeit des Zuschusses für den Arbeitgeber. Im Moment bis zu 9 Monate Lohnkostenzuschuss, glaube ich.
Gruß Karin

Re: Eingliederungshilfe

Verfasst: 19. Okt 2006, 17:47
von carole
hallo ihr,

also richtig ist, das langzeitarbeitslose bezuschusst werden, allerdings habe ich verstanden, dass dies erst nach einem jahr arbeitslosendasein zu trifft. alg1 und alg2 sind zu unterscheiden.
...und der zuschuss ist u. a. abhängig wie lange man beschäftigt wird.

bei der arbeitsagentur gibt es ein merkheft - das würde ich mir ausgeben lassen und wenn man sich traut empfehle ich jedem sich das sgb gesetzestextbuch aus dem beck-verlag zu besorgen, denn ich habe die erfahrung gemacht, dass die argentur für arbeit und der jobcenter nicht den vollen text ausschreiben und manchmal zum nachteil ausgelegt wird für den alg1 und alg2 bezieher.
- selber erlebt.

Re: Eingliederungshilfe

Verfasst: 19. Okt 2006, 17:48
von carole
hab noch was vergessen:

du kannst auch einen fallmanager beantragen - das ist dann dein ansprechpartner für längere zeit, probiere es :-)

Re: Eingliederungshilfe

Verfasst: 29. Apr 2008, 23:11
von frogdesign gluehbirne
Leistungen an Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschäftigen.

http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... tigen.html

auf dieser seite das pdf downloaden:
job-Jobs ohne Barrieren

Re: Eingliederungshilfe

Verfasst: 30. Apr 2008, 07:27
von Günter Kissmann
Hallo Stephi,

die Leistungen sind NICHT einklagbar.

Das ist allein Verhandlungssache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt.

Voraussetzung ist ein verbindlicher Arbeitsvertrag.

Also fährst du am besten, wenn du darüber mit deinem Arbeitsamt sprichst.

Viel Glück,

Günter