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Ablehnung Reha (von der Krankenkasse)

Verfasst: 11. Feb 2026, 22:08
von Keana
Hallo zusammen,

ich bin leider privat versichert und da wurde Leistungsausschluss Schwerhörigkeit vereinbart.
Die Krankenkasse zahlt jetzt trotz Widerspruch keine Reha (die wäre in Bad Salzuflen) gewesen.

Als Begründung wurde eben dieser Leistungsausschluss genannt, habe einmal 1Zeiler und einmal einen 2Zeiler der Krankenkasse über die Ablehnung erhalten.
Die Beihilfe zahlt, da gab s keine Probleme.

Ich habe noch das AAG genannt und das Grundgesetz, wonach Behinderte nicht benachteiligt werden dürfen - aber darauf sind sie nicht eingegangen nach dem Motto: Vertrag ist Vertrag.

Jetzt muss ich das wohl selbst zahlen? Hätte noch ne Rechtschutzversicherung, aber mit denen Kontakt aufzunehmen ist auch nicht ganz easy... danke für Tipps.

Ich war mal in der RV versichert, ,aber ich denke die sind wohl ned zuständig, könnte aber mal so einen Antrag ausfüllen...

Re: Ablehnung Reha (von der Krankenkasse)

Verfasst: 11. Feb 2026, 23:35
von Birkbot
Eine Reha für Schwerhörigkeit braucht dir die PKV nicht zahlen, da du mit der Krankenversicherung ausgemacht hast, dass alles, was mit der Schwerhörigkeit zu tun hat, nicht Angelegenheit der PKV ist. Hörgeräte zahlen sie dir ja auch nicht. Da bin ich voll bei denen.
Bist du noch berufstätig und zahlst in die gesetzliche Rentenversicherung ein oder bekommst du Leistungen von denen? Dann könnte es eventuell klappen, dort einen Antrag zu stellen.
Aber ne Reha in nem Bereich, in dem du bei der PKV keinen Ausschluss vereinbart hast, müsstest du bekommen.

Re: Ablehnung Reha (von der Krankenkasse)

Verfasst: 12. Feb 2026, 06:54
von emilsborg
Keana hat geschrieben: 11. Feb 2026, 22:08 Hallo zusammen,

ich bin leider privat versichert und da wurde Leistungsausschluss Schwerhörigkeit vereinbart.
Die Krankenkasse zahlt jetzt trotz Widerspruch keine Reha (die wäre in Bad Salzuflen) gewesen.

Als Begründung wurde eben dieser Leistungsausschluss genannt, habe einmal 1Zeiler und einmal einen 2Zeiler der Krankenkasse über die Ablehnung erhalten.
Die Beihilfe zahlt, da gab s keine Probleme.

Ich habe noch das AAG genannt und das Grundgesetz, wonach Behinderte nicht benachteiligt werden dürfen - aber darauf sind sie nicht eingegangen nach dem Motto: Vertrag ist Vertrag.

Jetzt muss ich das wohl selbst zahlen? Hätte noch ne Rechtschutzversicherung, aber mit denen Kontakt aufzunehmen ist auch nicht ganz easy... danke für Tipps.

Ich war mal in der RV versichert, ,aber ich denke die sind wohl ned zuständig, könnte aber mal so einen Antrag ausfüllen...
Ich vermute mal dass du nun im Beamtenstatus bist, denn ansonsten wärst du ja in der DRV oder einem berufsständischen Versorgungswerk für die Altersvorsorge versichert. Die sehr empfindlichen Restriktionen bei Ausschlüssen im Bereich der Leistungen rund ums Hören waren damals als ich mich vor rund zwei Jahrzehnten bezüglich der Möglichkeiten in der PKV erkundigt habe der finale Grund das Thema für mich zu streichen. Selbst damals war bereits klar dass die Ausschlüsse nämlich selbst über das reine Thema Hören deutlich hinausgehen (Depression und andere oft im Rahmen von Schwerhörigkeit verstärkt auftretende Erkrankungen sind in der Regel ebenfalls alle auf der Ausschlussliste). Obendrein wären meine Beiträge schon damals trotz der Ausschlüsse deutlich höher ausgefallen als ohne die vorhandene Schwerhörigkeit. Die DRV ist für mich als Grenzgänger ebenfalls nicht (mehr) zuständig, da ich das letzte Mal selbst vor gut zwei Jahrzehnten Beiträge entrichtet habe.
Fazit: entweder wurdest du schlecht beraten oder hast dich damals nicht ausreichend informieren lassen über die Konsequenzen der Ausschlüsse. Die Folgen hätte dir jeder im Bereich der Versicherungsfragen versierte Versicherungsmakler (oder auch Vertreter) nennen können und müssen.

Re: Ablehnung Reha (von der Krankenkasse)

Verfasst: 12. Feb 2026, 07:20
von Rancher
Schon, ich nenn' es mal "interessant", Leistungen einklagen zu wollen, die man ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen hat.

Re: Ablehnung Reha (von der Krankenkasse)

Verfasst: 12. Feb 2026, 07:49
von gereon
Rancher hat geschrieben: 12. Feb 2026, 07:20 Schon, ich nenn' es mal "interessant", Leistungen einklagen zu wollen, die man ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen hat.
Da kann ich mich nur meinem Vorredner anschließen. Normalerweise bin ich ja eher ein Verfechter dafür, dass man alle Möglichkeiten ausschöpfen soll. Aber wenn Du eine PKV abgeschlossen hast, die alles rund um die Schwerhörigkeit ausschließt, dann wird dir auch eine Klage nichts bringen. Denn diese wird dann nur mit dem Verweis "Klage nicht zulässig aufgrund fehlender Voraussetzungen" abgelehnt werden.

Re: Ablehnung Reha (von der Krankenkasse)

Verfasst: 12. Feb 2026, 08:39
von Ohrenklempner
Ich sehe es so wie meine Vorredner. Eine Versicherung auf eine vertraglich ausgeschlossene Leistung zu verklagen, ergibt keinen Sinn.

Verfassungsgemäße Grundrechte wie das zum Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen (Art. 3 GG) richten sich an den Staat und nicht an private Unternehmen wie die Krankenversicherung. Der Rechtsanspruch auf den Nachteilsausgleich richtet sich in diesem Fall also an den Dienstherrn bzw. an die Beihilfe. Es gibt auch Härtefallregelungen, wenn nur durch den Beitrag der Beihilfe keine ausreichende Genesung erreichbar ist, oder wenn der private Anteil über einer gewissen Zumutbarkeitsgrenze liegt.