GdB

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Anni
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GdB

#1

Beitrag von Anni »

Endlich mal Post vom Versorgungsamt!Was fangen wir jetzt mit dem GdB 40 an?Wo steht das?Wäre schön wenn ihr mehr Ahnung habt:)LG Anni
Andrea Heiker
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Re: GdB

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

GdB von 40 nützt noch nichts: Wie schlecht hört Deine Tochter noch einmal?

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Anni
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Re: GdB

#3

Beitrag von Anni »

Also bewertet haben sie 1:Wahrnehmungsstörungen bei hochgradiger Schwerhörigkeit links mit Sprachentwicklungsverzögerungen.2:Muskelhypotonie mit cereabraler Bewegungsstörung. Bekommen wir nicht einen Steuerfreibetrag?LG Anni
Birgit
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Re: GdB

#4

Beitrag von Birgit »

Hallo Anni, sollte die hochgradige Schwerhörigkeit auf beiden ohfren bestehen, müsste das laut Anhaltspunkten bereits einen GdB von 50 ergeben....kann man aber erst genau sagen, wenn wir alle Frequenzen wissen.
Eine weitere Behinderung wird nicht addiert, aber dennoch wundere ich mich über den GdB; denn bei einer zusätzlichen cerebralen Bewegungsstörung würde ich mehr erwarten.
GdB von 40 wäre bei einer reinen Hörschädigung gerechtfertigt, wenn deine Tochter genau auf der grenzezwischen mittelgradiger und hochgradiger hörschädigung auf beiden Ohren läge.
Schreib einfach nochmal die ganzen erte rein, wobei es Ermessenssache ist, inwieweit weitere Behinderungen prozentual gewichtet werden.Wie gesagt: 40 für eine Sache und 40 für eine andere sache ergeben nicht unbedingt 80; es kann bei 40 bleiben, aber auch 80 wäre dann möglich (z.B. bei Seh- und Hörbehinderung als Beispiel, da der eine Fernsinn dann nur sehr eingeschränkt durch den anderen kompensiert werden kann).
ich würd wahrscheinlich einen Widerspruch schreiben...Begründung folgt...
tschüss Birgit
Birgit +
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Andrea Heiker
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Re: GdB

#5

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo,

lese ich richtig, dass Eure Tochter "nur" einseitig hörgeschädigt ist? Dann gibt es für das Hören maximal 20%, Steuerbefreiung gibt es schon, aber keinen Ausweis. Man kann sich vom Versórgungsamt auch eine Informationsbroschüre zukommen lassen, wo drinsteht, auf was man dann Anspruuch hat.

Gruß
Andrea
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Momo
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Re: GdB

#6

Beitrag von Momo »

Hallo Anni
also ich würde mir die Unterlagen zusenden lassen, die berücksichtigt wurden (Befundberichte) und erstmal fristgerecht Widerspruch einlegen mit der Aussage "Begründung folgt". Mir scheint, dass zwar die SH und zumindest teilweise die Sprachverzägerung berücksichtigt wurde, nicht aber die Bewegungsstörungen.
Bei einseitgier Taubheit bekommt man ohne andere Störungen 20%. Bei 40% bekommt ihr zumindest einen Steuerfreibetrag. Wurde es rückwirkend ab Geburt anerkannt?
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Anni
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Re: GdB

#7

Beitrag von Anni »

Wie beantragt man die Anerkennung rückwirkend?Oder wo steht das ,ob sie das anerkannt haben?Da habe ich ehrlich gesagt,nicht darauf geachtet.Das ist ja immer so eine Sache mit dem GdB:Ermessenssache!! Entweder er hätte bei einem anderen mehr bekommen,oder halt weniger...also GdB20,damit habe ich mich nicht zufrieden geben wollen.Ich war dann doch verblüfft nach der Untersuchung,was dann noch angerechnet wurde.Das Bewegungsstörungen höher zu bewerten sind,als eine einseitige Schwerhörigkeit fand ich echt interessant....LG Anni
Momo
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Re: GdB

#8

Beitrag von Momo »

Hallo Anni
irgendwo in dem Bescheid steht ein Datum, ab wann es anerkannt ist. Man muss das auch auf dem Antrag angeben. Wenn man nichts sagt gilt das Datum der Antragsstellung. Von daher Widerspruch einlegen, sollte es nicht ab Geburt sein.

gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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