Widerspruch
Widerspruch
Guten Morgen Ihr Lieben
und vor allem noch ein Frohes Neues Jahr 2007.
Ich habe mal wieder eine Frage und zwar geht es darum, dass ich mit Jonas ja beim Pädaudiologen war.
Dieses sagte, Jonas sein ein Kippelkind... (besser ein Grenzkind) und ein Edulink würde auf keinem Fall von der Krankenkasse bezahlt werden...
im gleichem Atemzug teilte er mit mit, dass Jonas aber wohl in die Reha zum Werscherberg solle. Wir also einen Antrag bei der Rentenkasse gestellt und der wurde abgelehnt.
Begründung:
Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) und den Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung werden Kinderheilbehandlungen nur erbracht, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann.
Nach unseren Feststellungen liegen diese Voraussetzungen bei Ihrem Kinder nicht vor, weil eine ambulante Behandlung ausreichend ist.
Diesem möchte ich widersprechen, da Jonas bereits auf Ritalin ist, er hat eine Sozialtherapie, hat Ergotherapie hinter sich sowie auch 2 x Logopädie. Ebenfalls muss ich sagen, dass Jonas 2-3 x die Woche bis 16 Uhr Schule hat und somit nicht vor 17.15 Uhr zu Hause ist. Wo und vor allem wann soll er dann noch mit einer neuen Therapie anfangen.
(Die Sozialtherapie geht schon seit 1 Jahr und gebracht hat sie in meinen Augen nix, Jonas geht aber gern hin)
Könnt ihr mir helfen. Leider muss ich erst selbst einen Widerspruch schreiben, da der Arzt bis Mitte Januar in Urlaub ist.
LG anke
und vor allem noch ein Frohes Neues Jahr 2007.
Ich habe mal wieder eine Frage und zwar geht es darum, dass ich mit Jonas ja beim Pädaudiologen war.
Dieses sagte, Jonas sein ein Kippelkind... (besser ein Grenzkind) und ein Edulink würde auf keinem Fall von der Krankenkasse bezahlt werden...
im gleichem Atemzug teilte er mit mit, dass Jonas aber wohl in die Reha zum Werscherberg solle. Wir also einen Antrag bei der Rentenkasse gestellt und der wurde abgelehnt.
Begründung:
Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) und den Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung werden Kinderheilbehandlungen nur erbracht, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann.
Nach unseren Feststellungen liegen diese Voraussetzungen bei Ihrem Kinder nicht vor, weil eine ambulante Behandlung ausreichend ist.
Diesem möchte ich widersprechen, da Jonas bereits auf Ritalin ist, er hat eine Sozialtherapie, hat Ergotherapie hinter sich sowie auch 2 x Logopädie. Ebenfalls muss ich sagen, dass Jonas 2-3 x die Woche bis 16 Uhr Schule hat und somit nicht vor 17.15 Uhr zu Hause ist. Wo und vor allem wann soll er dann noch mit einer neuen Therapie anfangen.
(Die Sozialtherapie geht schon seit 1 Jahr und gebracht hat sie in meinen Augen nix, Jonas geht aber gern hin)
Könnt ihr mir helfen. Leider muss ich erst selbst einen Widerspruch schreiben, da der Arzt bis Mitte Januar in Urlaub ist.
LG anke
Anke 05/65 mit Jonas 12/94 (hört 30% im Störschall, ansonsten normalhörend)
Justus 11/01 (bds. mittel- bis hochgradig sh)
Justus 11/01 (bds. mittel- bis hochgradig sh)
Re: Widerspruch
Hallo Anke
da kenne ich mich gar nicht aus. Ich würde galube ich einfach erstmal Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren, und die Begründung nachreichen. Dann kannst du dich berasten lassen, sowohl vom Arzt und evtl. auch vom VdK oder Sozialverband- die wissen eher auf was man da achten sollte.
Und kann man die Edulink nicht mal probeweise tragen lassen? Grenzfall kann ja in die eine oder andere Richtung gehen und da käme es vielleicht ja auf einen versuch an, oder?
Gruss
da kenne ich mich gar nicht aus. Ich würde galube ich einfach erstmal Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren, und die Begründung nachreichen. Dann kannst du dich berasten lassen, sowohl vom Arzt und evtl. auch vom VdK oder Sozialverband- die wissen eher auf was man da achten sollte.
Und kann man die Edulink nicht mal probeweise tragen lassen? Grenzfall kann ja in die eine oder andere Richtung gehen und da käme es vielleicht ja auf einen versuch an, oder?
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Widerspruch
Ich denke, der Knackpunkt wird wohl sein zu begründen warum eine stationäre Reha Jonas mehr bringt als die ambulante Therapie. Ein ADS z.B. kann man natürlich nicht durch eine Reha beseitigen, das bleibt ja weiter.
Auch AVWS wird natürlich durch eine Reha nicht beseitigt.
Hm, weswegen genau sollte Jonas denn zur Reha? Was erhofft ihr euch davon und was soll das Ziel der Reha sein?
Gruß,
Nina
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[Editiert von Nina Mo. am: Freitag, Januar 5, 2007 @ 09:44][/size]
Auch AVWS wird natürlich durch eine Reha nicht beseitigt.
Hm, weswegen genau sollte Jonas denn zur Reha? Was erhofft ihr euch davon und was soll das Ziel der Reha sein?
Gruß,
Nina
[size=small]
[Editiert von Nina Mo. am: Freitag, Januar 5, 2007 @ 09:44][/size]
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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- Beiträge: 3024
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Re: Widerspruch
Liebe Anke,
bietet Werscherberg denn auch ambulante Termine an? Ist doch bei Dir ganz in der Nähe. Zur Fristwahrung solltest Du zunächst Widerspruch einlegen und dann dazu schreiben Begründung folgt. Und dann hältst Du erst einmal Rücksprache mit dem Arzt.
Ich muss mich aber gerade mal wieder wundern.... Eine EduLink ist mit Sicherheit billiger als eine stationäre Reha.... So verrückt ist Deutschland!
GRuß
Andrea
bietet Werscherberg denn auch ambulante Termine an? Ist doch bei Dir ganz in der Nähe. Zur Fristwahrung solltest Du zunächst Widerspruch einlegen und dann dazu schreiben Begründung folgt. Und dann hältst Du erst einmal Rücksprache mit dem Arzt.
Ich muss mich aber gerade mal wieder wundern.... Eine EduLink ist mit Sicherheit billiger als eine stationäre Reha.... So verrückt ist Deutschland!
GRuß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Widerspruch
Und langfristig vielleicht sogar hilfreicher?Erstellt von Andrea Heiker
Ich muss mich aber gerade mal wieder wundern.... Eine EduLink ist mit Sicherheit billiger als eine stationäre Reha.... So verrückt ist Deutschland!
GRuß
Andrea
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Widerspruch
Hallo Ihr Lieben,
das witzige ist ja,, sorry, habe ich vorhin vergessen zu schreiben, dass wir nochmals im LBZH in Osnabrück waren und Jonas dort im Störschall nur 30 % hört. Bei der Akustikerin, wo wir vorher waren, hatte er 40%. Nur beim Pädaudiologen nicht....
Leider habe ich aber noch keinen Bericht vom LBZH vorliegen. Der dortige "Herr" (sind das eigentlich auch Pädaudiologen????) wollte sich auch noch mit der Lehrerin in Verbindung setzen.
Aufgrund seiner "Hörigkeit" im Störschall hat er oft gar keine Lust was zu tun. Er sagt, ich kann lernen und ralle es trotzdem nicht, aber ist das ein Wunder, wenn er immer alles falsch versteht?
Mir fällt es leider immer sehr sehr schwer, treffende Schreiben aufzusetzen. Deswegen hatte ich hier gefragt. Ich möchte ja auch nix falsches schreiben.
LG Anke
das witzige ist ja,, sorry, habe ich vorhin vergessen zu schreiben, dass wir nochmals im LBZH in Osnabrück waren und Jonas dort im Störschall nur 30 % hört. Bei der Akustikerin, wo wir vorher waren, hatte er 40%. Nur beim Pädaudiologen nicht....
Leider habe ich aber noch keinen Bericht vom LBZH vorliegen. Der dortige "Herr" (sind das eigentlich auch Pädaudiologen????) wollte sich auch noch mit der Lehrerin in Verbindung setzen.
Aufgrund seiner "Hörigkeit" im Störschall hat er oft gar keine Lust was zu tun. Er sagt, ich kann lernen und ralle es trotzdem nicht, aber ist das ein Wunder, wenn er immer alles falsch versteht?
Mir fällt es leider immer sehr sehr schwer, treffende Schreiben aufzusetzen. Deswegen hatte ich hier gefragt. Ich möchte ja auch nix falsches schreiben.
LG Anke
Anke 05/65 mit Jonas 12/94 (hört 30% im Störschall, ansonsten normalhörend)
Justus 11/01 (bds. mittel- bis hochgradig sh)
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Re: Widerspruch
Meine Güte, wenn die Werte so schlecht sind, dann brauch er unbedingt die Edulink! Hast du denn bei der KK überhaupt schon einen Antrag auf Edulink gestellt? Denn es stimmt nicht, dass die KK auf keinen Fall bezahlt. Sie lehnen meistens erstmal ab, ja, aber hier haben schon einige Eltern die Edulink bei der KK durchbekommen.
Habt ihr denn die Möglichkeit die Edulink zu testen? Das wäre enorm wichtig, weil man dann derKK genau belegen kann wie sehr er von der Edulink profitiert (da könnte z.B. dann auch der/die Lehrer/in was dazu sagen).
Gruß,
Nina
Habt ihr denn die Möglichkeit die Edulink zu testen? Das wäre enorm wichtig, weil man dann der
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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Re: Widerspruch
Liebe Anke,
schreibe doch. Gegen ihren Bescheid vom Datum lege ich Widerspruch ein. Eine ausführliche Begründung folgt.
Mehr brauchst Du gar nicht zu schreiben. Bei derartig schlechten Werten würde ich in der Tat die EduLink mal probieren!
GRuß
Andrea
schreibe doch. Gegen ihren Bescheid vom Datum lege ich Widerspruch ein. Eine ausführliche Begründung folgt.
Mehr brauchst Du gar nicht zu schreiben. Bei derartig schlechten Werten würde ich in der Tat die EduLink mal probieren!
GRuß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Widerspruch
nein- meist Förderschullehrer mit dem Schwerpunkt Gehörlosen oder SH Pädagogik.Erstellt von Anke
Der dortige "Herr" (sind das eigentlich auch Pädaudiologen????)
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: Widerspruch
Hallo!
Wir fahren morgen nach Werscherberg! Ganze 4 Wochen, ich habe allerdings auch 2 Jahre dafür gekämpft!!! 4 Ablehnungen, jetzt zahlt die Krankenkasse, sogar eine Haushaltshilfe für unseren Sohn, der zu Hause bleibt... Man muß nur immer wieder Widersprüche schreiben. Die Ablehnung für die FM-Anlage von der Krankenkasse für Mia, obwohl sie an taubheit grenzend schwerhörig ist und in einen Regelkindergarten geht, habe ich erstmal so hingenommen, darum kümmere ich mich nach der Kur. Die Oberärztin unserer Uni, die Frühförderung und unsere liebe Akustikerin haben schon bei unserer Kasse angerufen, was das soll, Mia braucht unbedingt eine FM-Anlage, aber der nette Herr sagte "Das Kind bekommt die FM erst, wenn es in die Schule geht."
Soviel zum Thema KRANKENKASSEN!!!
Erst wenn man sie braucht, merkt man, das man zu unrecht dort einbezahlt!!!:mad:
Nicole
Wir fahren morgen nach Werscherberg! Ganze 4 Wochen, ich habe allerdings auch 2 Jahre dafür gekämpft!!! 4 Ablehnungen, jetzt zahlt die Krankenkasse, sogar eine Haushaltshilfe für unseren Sohn, der zu Hause bleibt... Man muß nur immer wieder Widersprüche schreiben. Die Ablehnung für die FM-Anlage von der Krankenkasse für Mia, obwohl sie an taubheit grenzend schwerhörig ist und in einen Regelkindergarten geht, habe ich erstmal so hingenommen, darum kümmere ich mich nach der Kur. Die Oberärztin unserer Uni, die Frühförderung und unsere liebe Akustikerin haben schon bei unserer Kasse angerufen, was das soll, Mia braucht unbedingt eine FM-Anlage, aber der nette Herr sagte "Das Kind bekommt die FM erst, wenn es in die Schule geht."
Soviel zum Thema KRANKENKASSEN!!!
Erst wenn man sie braucht, merkt man, das man zu unrecht dort einbezahlt!!!:mad:
Nicole
Mia geb. 06/2003
1. CI 04/2007 AB
2. CI 09/2009 AB
1. CI 04/2007 AB
2. CI 09/2009 AB
Re: Widerspruch
So ein Schwachsinn. Betont, dass sie die Anlage braucht zum Spracherwerb und dass sie dafür, z.B. im Stuhlkreis genutzt wird aber auch bei Sprachttherapien. Kann ja nicht angehen. Und ob Regelkiga oder nicht spielt dabei keine Rolle. Mein Sohn geht in den SH Kiga und hat auch eine FM bekommen (alle anderen Kinder auch).Erstellt von Mia Madeleine
, aber der nette Herr sagte "Das Kind bekommt die FM erst, wenn es in die Schule geht."
Soviel zum Thema KRANKENKASSEN!!!
Zur Not würde ich über einen
Gruss
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI