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regelschule-große klasse- hat man chance auf teilung der klasse?
Verfasst: 30. Mär 2007, 22:03
von saras-mama
Hallo alle zusammen,
meine tochter besucht zur zeit die 2.klasse in einer regelschule.
sie ist mittelgradig schwerhörig und hat beidseitig hg und eine fm-anlage für die schule. zur zeit wird sie in einer flex-klasse unterrichtet und kommt auch super klar in der schule. unser problem ist nun das ab der 3.klasse die flex-klassen zusammen gelegt werden und sich eine klassenstärkt von ca. 27-30 schülern ergibt (ab 31 darf erst geteilt werden).kennt jemand von euch gesetze mit dem ich mich an das schulamt wenden kann um eine teilung der klasse zu erwirken. (aufgund der integation von sarah)
hinzu kommt das sie ab der 3. auch innerhalb der schule die räumlichkeiten wechselt und die gemeinde (so wie es bis jetzt aussieht)nicht bereit ist den klassenraum wieder mit teppichboden auszulegen.ich würde sie gerne auf der schule lassen, da sie ja hier alle ihre freunde hat.
lg susi
Re: regelschule-große klasse- hat man chance auf teilung der klasse?
Verfasst: 30. Mär 2007, 22:11
von Birgit
Hallo Susi,
ich hab zwar keine Ahnung, was eine Flexklasse ist, aber ich würd auf jedn Fall mit der schule reden, ob es nicht möglich ist, zumindest das Klassenzimmer beizubehalten. Vielleicht packt Sara ja dann sogar die große Klasse? (Ich denke, das kommt auch auf den Lehrer an - Conni ist auch in ner Klasse mit z.Zt. 32 Kindern, aber sie hat zum Glück nen Klassenlehrer, der es schafft Ruhe reinzubringen und auch bei den Fachlehrern scheint es zu klappen (sie ist in der 5. im Gymnasium und da ist bei uns der Teiler inzwischen bei 33)...
Aber auf dem teppich würd ich auf jeden Fall bestehen! (notfalls über das Sozialamt) - in welchem Bundesland wohnt ihr? Die Schulgesetze unterliegen ja der Landeshoheit und somit hilft dir eine Antwort aus dem falschen Bundesland nur wenig....
Liebe Grüße und viel Glück schickt Dir
Re: regelschule-große klasse- hat man chance auf teilung der klasse?
Verfasst: 30. Mär 2007, 22:58
von Maike
Hallo Saras Mama,
auch ich weiß nicht, was eine Flex-Klasse ist (sowas gibts scheinbar im Süden der Republik nicht...), aber ich würde an Eurer Stelle mal bei der nächsten SH-schule anfragen, ob sie einen mobilen Dienst haben. Dann müssten sie auch die Gesetze parat haben und Dich informieren können. Dieser mob. Dienst könnte Euch evtl. auch behilflich sein, damit Sarah die bisher guten akustischen Bedingungen weiter behalten kann...
Alles Gute für Euch!
Maike
Re: regelschule-große klasse- hat man chance auf teilung der klasse?
Verfasst: 31. Mär 2007, 00:15
von Günter Kissmann
Hallo susi.
Gehe ich recht in der Annahme, das du Jahrgangsübergreifenden Unterricht meinst. Sprich die Kids können können nach Begabung bis Klasse 3 sptingen. oder auch mal ein Jaht länger brauchen?
Is im MOment wohl in der Testphase hier in NRW, ist den Schulen aber freigestellt.
Ich schließe mich mal Maike an mit dem Vorbehat(wenn es wirklich NRW ist), wenn mein Tip wirklich stimmt dann büdde nurnach dem mobilen Dienst fragen und möglichst die unterrichtende Schule darüber noch nicht informieren.
Denn sonst läuft das ganze unter Förderbedarf (dat dauert) und hat mit mobilen Dienst nix zu tun.
Förderlehrer fördern und sonst gar nichts. Der mobiele Dienst klärt auf, die Lehrerschaft, Klasse, Eltern je nach Bedarf über Schwerhörigkeit (sollte er zumindest)
Viele Grüße,
Günter
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[Editiert von Günter Kissmann am: Freitag, März 30, 2007 @ 23:20][/size]
Re: regelschule-große klasse- hat man chance auf teilung der klasse?
Verfasst: 31. Mär 2007, 01:30
von Gudrun
Flex ist die Abkürzung für "Flexible Schuleingangsphase", Klassen 1 bis 2 werden gemeinsam unterrichtet. Leistungsstarke Erstlässler können dann direkt in die dritte Klasse wechseln.
Dazu ein
Link.
Zu meiner Zeit war es so, dass ein hörgeschädigter Schüler 3 Schüler entsprach, d.h. die Klassengröße durfte wegen mir um 3 Schüler reduziert werden.
Ich würde mich bei nächsten Förderzentrum für Hörgeschädigte bei einem Mobilen Dienst informieren, welche Regelung es für die Klassengröße gibt.
Wenn ein Raumwechsel notwendig ist, kann man den Raum auch provisorisch ruhiger machen, z.B. durch eine selbstgebastelte Korkwand, Vorhänge, Gummiplatten unter den Stühlen. Kostet allerdings alles auch Geld.
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[Editiert von Gudrun am: Samstag, März 31, 2007 @ 00:35][/size]
Re: regelschule-große klasse- hat man chance auf teilung der klasse?
Verfasst: 31. Mär 2007, 16:53
von Birgit
Stimmt, Schalldämpfen ist provisorisch eigentlich relativ gut möglich, wobei die Filzgleiter unter den Stühlen bei uns ganz billig sind; zur Zeit für 48Stück 1 Euro......
Eierkartons an den Wänden oder Decken schlucken auch supergut den Schall.
tschüss
Re: regelschule-große klasse- hat man chance auf teilung der klasse?
Verfasst: 19. Apr 2007, 21:43
von saras-mama
Hallo,
danke erstmal für eure antworten.
also erstnochmal zur erklärung Flex, es ist so wie gudrun beschrieben hat, die kinder haben 3 jahre zeit um die 3.klasse zu erreichen, wobei jeder nach seinen möglichkeiten gefördert wird.für sarah war es optimal, da hier nicht wie in regelklassen frontal unterrichtet wird und bei stoffeinführung werden die klassen 1 und 2 geteilt, d.h. natürlich viel weniger kinder(bei sarah sind dann 12 kinder), hinzu kommt noch das ein sonderpädagoge 5 stunden in der woche hat(zusätzlich zu sarahs 2 stunden).ab der 3.klasse fällt das leider alles weg da die jetzigen 2.klassen alle zu einer regelklasse
zusammengeführt werden (im moment sind es 3 Flexklassen)---hoffe ich konnte in kurzform es eininiger maßen erklären.
jetzt nochmal zu meinen problem.
also wir wohnen im land brandenburg und ich habe etwas googelt, dort habe ich dann das schulgesetz und die verordnung über unterricht und erziehung für junge menschen mit sonderpädagogischen förderbedarf gefunden (nur für brandenburg) also was ich herrausgelesen habe ist,
das schüler mit fördebedarf vorrangig mit anderen ohne förderbedarf in wohnortnähe unterrichtet werden sollen.
Frage : was ist nun wohnortnähe? bei uns im ort gibt es nur eine schule, die schule für hörgeschädigte wäre in potsdam ...nur mit zug erreichbar, schulweg ca 1 stunde.
weiter lese ich das die klassenstärke nicht mehr wie 23 sein sollte, wobei nicht mehr als 4 schüler einen sonderpädagogischen förderbedarf haben sollen...also ich weiss das noch ein kind ADS hat und ihm somit auch eine förderung zusteht...dann wären es schon 2
nun frage ich euch mal wieder, kennt jemand das gesetz und lese ich das alles richtig raus.da die ferien jetzt vorbei sind werde ich auch nochmal an der schule für hörgeschädigte nachfragen, die müssten das ja eigendlich wissen... hoffe ich
Re: regelschule-große klasse- hat man chance auf teilung der klasse?
Verfasst: 19. Apr 2007, 22:06
von Maike
Hallo Saras Mama,
vielleicht ist es echt eine gute Idee, mal in Potsdam in der Schule für Hörgeschädigte nachzufragen. Neulich hab ich - in einem anderen Zusammenhang - mal auf deren Internetseite gestöbert und es scheint so zu sein, dass sie eine Regelschulbegleitung haben, d.h., sich auch in Sachen Gesetze etc. auskennen müssten.
Ich melde mich gleich noch bei Dir...
Grüßle
Maike
Re: regelschule-große klasse- hat man chance auf teilung der klasse?
Verfasst: 19. Apr 2007, 23:51
von Kaja
Hallo Susi,
ich hoffe, ich habe die aktuellen Normen von Brandenburg gefunden.
Sowohl § 19 Absatz 4 (Klassenstärke) als auch § 2 Absatz 1 (Wohnortnähe) der genannten Verordnung sind sogenannte Soll-Vorschriften. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber es sich so wünscht und dass es schön wäre, wenn dies umsetzbar wäre. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch kannst du daraus leider nicht ableiten. Zudem ist „wohnungsnahes“ schulisches Angebot ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch die Verwaltung entsprechend ausgefüllt werden muss – also auch kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Beschulung im Ort. Zudem steht dies alles auch noch unter dem „Vorbehalt des Mach- und Finanzierbaren“ (§ 2 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung und § 29 Absatz 2 des neuen Schulgesetzes). Im Klartext: wenn das Geld fehlt, muss die Verordnung so nicht umgesetzt werden.
Das darf dich aber nicht abschrecken. Druck dir das Schulgesetz und die Verordnung aus und argumentiere damit. Der Förderausschuss wird bestimmte Festlegungen getroffen haben, wie Sarah zu helfen ist – dazu gehört auch eine geringe Klassenstärke (Stichwort Störschall). Lass dir das alles durch den Arzt bestätigen. Ich denke auch, dass die Schule in Potsdam dich dabei wirksam unterstützen kann.
Viele Grüße
Kaja